Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, folgende Punkte in die Ausschreibung zum Betrieb des Strandbades Eldena aufzunehmen:

  • Der Eintritt in das Strandbad ist frei.
  • Die UHGW unterstützt den Betrieb des Strandbades mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 36 TEuro. Der Betrag wird inflationsbedingt jährlich angepasst.
  • Die UHGW unterstützt den Betrieb des Strandbades mit einer wiederkehrenden Strandaufspülung, sofern diese für den Betrieb des Strandbades notwendig ist.
  • Der Pächter gewährleistet die nächtliche Schließung des Strandbades.
  • Dem Pächter wird es ermöglicht, einzelne Bereiche des Strandbades zur Erbringung von strandbadbezogenen Dienstleistungen unter zu verpachten oder durch eigene strandbadbezogene Dienstleistungen Einnahmen zu generieren, z.B. durch gastronomische Angebote, Strandkorb- und Strandliegenverleih, den Verleih von Bade- und Strandzubehör, Tretbooten sowie anderen Sportgeräten, wie z.B. Volleyballnetzen, Bällen, Tennis-/ Badminton/ Tischtennisschläger. Dem Pächter ist es ebenso möglich, weitere sportliche Aktivitäten im Strandbad zu unterstützten. Dazu gehört z.B. das Aufstellen von Fitnessgeräten für Erwachsene. Für die Unterstützung sportlicher Aktivitäten im Strandbad ist auch eine Kooperation mit Dritten, z.B. Krankenkassen, möglich, wenn sie der Finanzierung entsprechender Angebote im Strandbad dienen.
  • Der Pächter kann das Strandbad ganzjährig betreiben, es ist eine sommerliche Mindestöffnungszeit zu vereinbaren. Im Winter ist es dem Pächter nach eigenem Ermessen möglich, eine Eisfläche herzustellen und Dienstleistungen entsprechend des Winterbetriebes anzubieten, z.B. den Verleih von Schlittschuhen oder Eishockeyzubehör.
  • Dem Pächter wird die Bewirtschaftung von Parkplätzen ermöglicht.
  • Der Pächter hat das Strandbad für 10 Veranstaltungen im Jahr zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, z.B. zum Fischerfest, für Sportveranstaltungen etc. Über die Nutzungsbedingungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Pächter und der UHGW zu treffen.
  • Der Pächter ist dazu verpflichtet, das Strandbad zu reinigen und zu unterhalten. Bedeckelte Papier- bzw. Mülltonnen sind in ausreichender Menge durch den Pächter bereitzustellen. Er ist für die ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls verantwortlich. Der Pächter ist für die laufende Wartung und Aufsicht über die gepachteten Flächen und Geräte im Strandbad verantwortlich.
  • Der Pächter ist ebenfalls dazu verpflichtet, angespültes Strandgut, Algen, Gras oder Müll entlang der Wasserlinie und der angrenzenden Bereiche zu entsorgen.
  • Der Pächter ist für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Toilettenanlagen und Duschen verantwortlich. Er kann dafür eine Gebühr verlangen.
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Sachdarstellung

Der Vertrag zum Betrieb des Strandbades Eldena soll neu ausgeschrieben werden. Bestandteil des bisherigen Konzeptes war die Erhebung von Eintrittsgeldern. Die Erhebung der Eintrittsgelder war und ist Gegenstand der Diskussion, da dadurch

  • Besucher und Spaziergänger nur kostenpflichtig Zugang zum Gelände erhalten, was nach Kosten-Nutzen-Abwägung auf Seiten der Besucher und Spaziergänger meist zum Verzicht führt und für Unmut sorgt;
  • gerade finanziell schwächer Gestellte, Familien mit jungen Kindern oder Jugendliche, die das Strandbad Eldena als nahen und attraktiven Freizeit- und Erholungsort nutzen, werden zusätzlich belastet;
  • die Attraktivität von Eldena als Ausflugsziel im Sommer leidet.

 

Die zukünftige Entwicklung des Strandbades Eldena ist zudem eng mit der weiteren touristischen Entwicklung an der Südmole, in Wieck, Eldena und Ladebow verknüpft. Die kostenfreie Nutzung des Strandbades Eldena kann hierzu einen wichtigen, positiven Beitrag leisten Auch aus diesem Grund ist auf die Erhebung von Eintrittsgelder zu verzichten.

 

Das Konzept eines potenziellen Betreibers für das Strandbad soll von vorneherein ohne die Erhebung von Eintrittsgeldern auskommen. Es liegt in der Kompetenz eines Betreibers, hier neben dem bereits in Aussicht gestellten städtischen Zuschuss von 36 TEUR jährlich, weitere Möglichkeiten zur Finanzierung des Strandbadbetriebes zu erschließen. Durch die Erhöhung der Attraktivität aufgrund des freien Zuganges können z.B. höhere Einnahmen aus dem Verleih oder Verkauf von Grillutensilien, Schwimmzubehör oder anderen strandbadbezogenen Gegenständen, die Erbringung von strandbadbezogenen Dienstleistungen, wie z.B. gastronomischen Angeboten, oder dem Betrieb von Parkplätzen generiert werden. Mit dem kostenlosen Strandbadzugang geht schließlich eine Erhöhung der Besucherzahlen im Strandbad und damit auch ein steigender Umsatz durch die im Strandbad zur Verfügung stehenden Dienstleistungen einher.

 

Dem Pächter obliegt es, weitere Fitnessgeräte im Strandbad aufzustellen oder für die Besucher Sportangebote bereit zu halten. Hierzu kann der Pächter mit Dritten, z.B. Krankenkassen, zusammenarbeiten und Fördermittel beantragen. Auch ein Winterbetrieb mit der Herstellung einer Eisfläche im Bereich des Strandbades ist dem Pächter freigestellt.

 

Die notwendige Anschubfinanzierung zur Herrichtung des Strandbades für den weiteren Betrieb soll aus der Kapitalrücklage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald finanziert werden. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die zur Attraktivitätssteigerung des touristischen Standortes Eldena/Wieck/Ladebow beiträgt.

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Beschlüsse

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14.11.2017 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - Empfehlung an Einbringer

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20.11.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend - nicht abgestimmt

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21.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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21.11.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - nicht abgestimmt

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27.11.2017 - Hauptausschuss (HA) - zurückgezogen