Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2012 festzustellen.

 

  1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.
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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über den geprüften Jahresabschluss (siehe Anlage 1) bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Dieser Termin konnte aufgrund der Neueinführung des doppischen Buchführungssystems und dem damit erhöhten Arbeitsaufkommen, insbesondere auch aufgrund von notwendigen Berichtigungen, nicht eingehalten werden.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus

-          der Ergebnisrechnung

-          der Finanzrechnung

-          den Teilrechnungen

-          der Bilanz

-          dem Anhang und seinen beizufügenden Anlagen

 

Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt zu vermitteln.

 

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 mit Anhang und seinen Anlagen wurde zum 25.05.2016 von der Kämmerei aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss gemäß §3a KPG M-V geprüft und seine Prüfungsergebnisse in einem Bericht mit Datum vom 22.05.2017 zusammengefasst sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss (Drs. 06/1063) übergeben.

 

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2012 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen unter Berücksichtigung der einschränkenden 99 Beanstandungen des Prüfberichts (siehe Anlage 2) den Vorschriften des § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.

 

Zu den Beanstandungen des Prüfberichts zum Jahresabschluss 2012 und der Eröffnungsbilanz 2012 hat die Kämmerei zum 19.10.2017 Stellung genommen und die Beanstandungen im Wesentlichen ausgeräumt (siehe Anlage 3). Verbliebene Beanstandungen werden zum Jahresabschluss 2013 ausgeräumt. Sie betreffen im Wesentlichen die Abfassung und Bearbeitung von Dienstanweisungen aufgrund der Einführung des doppischen Rechnungswesens zur Gewährleistung des internen Kontrollsystems.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis genommen und in seinen Sitzungen am 15.06., 15.08., 14.09., 19.10.den Fortgang der Abarbeitungen der Beanstandungen überwacht. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 23.11. wieder mit dem Jahresabschluss 2012 befassen und sich ggfs. mit einem abschließenden Bestätigungsvermerk dem Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes anschließen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ggf. in dieser Sitzung beschließen, der Bürgerschaft die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 zu empfehlen.

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.

 

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2012, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2012, dem Prüfbericht sowie den Erläuterungen und Hinweisen in der Stellungnahme zum Jahresabschluss 2012 zu entnehmen. Enthalten sind ebenso die Änderungen mit entsprechender Begründung in der Anlage 3 dargestellt, die die Beanstandungen zur geprüften Eröffnungsbilanz betreffen.

 

Die Ertragslage der Stadt hat sich gegenüber der Planung 2012 verbessert. Im Ergebnisplan 2012 war ein Jahresfehlbetrag von ca. 3.051.400 € vorgesehen. Der Jahresabschluss weist als Ergebnis einen positiven Betrag von 926.702 € und somit eine Verbesserung in Höhe von  3.978.102 € aus.

 

Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2012 ca. 650.619.250 €, sie sank insbesondere aufgrund von Korrekturen gegenüber der festgestellten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 um ca. 8.412.786 €.

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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23.11.2017 - Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

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27.11.2017 - Hauptausschuss (HA)

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15.02.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

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22.02.2018 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig