Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 7. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß Variante I (Anlage 2b und Anlage 3) oder Variante II (Anlage 2c und Anlage 3).

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Sachdarstellung

Mit dem Beginn des Schuljahres 2014/15 am 01.08.2014 wurden die Gebühren der Musikschule das letzte Mal angepasst. In der Zwischenzeit haben sich die Kosten, insbesondere die Personalkosten der Musikschule aufgrund von Tarifsteigerungen, erhöht. Trotz einer sehr guten Unterrichtsauslastung in der Musikschule im Jahr 2016 konnten mit den Einnahmen aus den Musikschulgebühren die gestiegenen Kosten nicht abgefangen werden. Um zukünftig die Einnahmesituation der Musikschule zu verbessern, soll durch eine moderate und sozialverträgliche Erhöhung der Unterrichtsgebühren ab 01. Januar 2018 den Kostensteigerungen teilweise Rechnung getragen werden. In der Gebührenkalkulation wird dabei jedoch die Gebührenerhöhung ab dem 01.08.2018 betrachtet, da mögliche Abmeldungen zum 2. Musikschulhalbjahr (Stichtag lt. Satzung bis 30.11.2017) zum jetzigen Zeitpunkt noch in keiner kalkulierbaren Größe vorliegen und die neuen Unterrichtsgebühren ab 01.01.2018 zunächst ausschließlich für Schüler mit einem neu abgeschlossenen Unterrichtsvertrag zur Anwendung kommen. Für Schüler mit einem bereits bestehenden Unterrichtsvertrag, ändern sich die Gebühren erst mit dem Beginn des neuen Musikschuljahres am 01.08.2018 (lt. Satzung § 4 (2)).

 

Nachdem noch einmal Gespräche zu einer angemessenen und sozialverträglichen Anpassung der derzeitigen Musikschulgebühren mit den Vertretern der Fraktionen der Bürgerschaft am 10. Oktober 2017 in der Musikschule Greifswald stattgefunden haben, wurden entsprechend der sowohl in den Fachausschüssen als auch während des Treffens am 10. Oktober 2017 in der Musikschule geäußerten Anregungen seitens der Politik zwei Varianten zur möglichen Erhöhung der Musikschulgebühren, ab dem 1. Januar 2018, erarbeitet.

Die vorliegenden Gebührenkalkulationen (Variante I und II) wurden auf Grundlage des vorläufigen Betriebsergebnisses der Musikschule für das Jahr 2016 (Anlage BAB 2a) erstellt. Ein Gebührenvergleich mit benachbarten VdM-Musikschulen und anderen Musikschulen in Greifswald wurde dabei gleichermaßen durchgeführt (Anlage 4).

 

Das Jahr 2016 wurde mit einem Einnahmeergebnis an Musikschulgebühren von 293.002,23 € abgeschlossen (davon 283.487,73 € Unterrichtsgebühren und 9.514,50 € Instrumentenmieten).

Dabei minderten Geschwister- und Mehrfachermäßigungen die möglichen Einnahmen um rd. 19.000,- €. Die Sozialermäßigungen beliefen sich auf 7.659,79 €. Dieses Angebot der Ermäßigungen möchte die UHGW auch künftig gewähren.

 

Durch die Anhebung der Unterrichtsgebühren (siehe untenstehende geänderte Gebühren entsprechend der unterschiedlichen Varianten und deren Einarbeitung in den BAB 2016 – Anlage 2b und Anlage 2c) können die Einnahmen an Unterrichtsgebühren verbessert werden, um sowohl die natürlich bedingten Kostensteigerungen beim Betrieb einer Einrichtung abzufangen als auch langfristig die Qualität der Musikschule Greifswald gewährleisten zu können.

 

Mit den derzeit gültigen Gebühren (laut Musikschulverwaltungsprogramm iMikel zum Stichtag 17.10.2017) wird für das Jahr 2017 nur ein Ergebnis an Einnahmen aus Musikschulgebühren in Höhe von 303.263,78 € erreicht (davon 294.478,78 € Unterrichtsgebühren und 8.785 € Instrumentenmieten). Dies stellt zum durch die Bürgerschaft beschlossenen Haushaltsansatz Musikschulgebühren in Höhe von 315.000 € eine Differenz von - 11.736,22 € dar.

 

Bei geplanter Änderung der Gebühren und dem Inkrafttreten der 7. Änderungssatzung könnten ab dem 01.01.2018, unter Berücksichtigung § 4 (2) der Benutzungs- und Gebührensatzung, entsprechend der unterschiedlichen Varianten für das Jahr 2018 ein Ergebnis an Mehreinnahmen aus Unterrichtsgebühren in Höhe von 7.042,50 bzw. 6.947,50 € erwirtschaftet werden. Damit würde sich das Ergebnis der Musikschulgebühren im Jahr 2018 auf 310.306,28 € bzw. 310.211,28 € verbessern.

 

Folgende Varianten schlägt die Musikschulverwaltung vor:

 

Variante I (Anlage 2 b und Anlage 3):

Bei gleichbleibender Schülerzahl und gleicher Anzahl zur Verfügung stehender Jahreswochenstunden und Mehreinnahmen durch Gebühren in Höhe von 16.902 € könnten nach Variante I zukünftig jährlich Unterrichtsgebühren in Höhe von 311.380,78 €, inkl. der Leihmieten von

8.785 €, und somit ein Gesamtergebnis an Musikschulgebühren in Höhe von 320.165,78 €

erreicht werden. Anteilig für das Jahr 2018, da die neue Gebührensatzung erst vollständig ab

01. August 2018 in Kraft tritt, wären dies Musikschulgebühreneinnahmen in Höhe von 310.306,28 € (7/12 alte Satzung 171.779,29 € + 5/12 neue Satzung 129.741,99 € zzgl.

Instrumentenmieten 8.785,- €).

 

Die Gesamteinnahmen (Gebühreneinnahmen/ Einnahmen aus Projekten/ Landeszuwendung und sonstige Einnahmen) der Musikschule erhöhen sich damit pro Kalenderjahr von 42,82 Prozent auf 44,39 Prozent. Der Kostendeckungsgrad durch Musikschulgebühren im Gesamthaushalt der Musikschule erhöht sich pro Kalenderjahr von 26,25 % auf 27,82 Prozent (im Jahr 2014 betrug dieser noch 28,73 %). Der Zuschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sinkt pro Kalenderjahr von 57,18 Prozent auf 55,61 Prozent (im Jahr 2014 betrug dieser noch 54,02 %).

 

Die Unterrichtsgebühren ändern sich bei Variante I wie folgt:

 

  1. Elementarstufe/Grundstufe

 

Fach

Gebühr alt

Erhöhung

Gebühr neu

Eltern-Kind-Gruppe

16,00 € monatlich

1,00 €

17,00 €

Mus. Früherziehung

16,00 € monatlich

1,00 €

17,00 €

Mus. Grundausbildung

18,00 € monatlich

1,00 €

19,00 €

Instrumentenkarussell

22,50 € monatlich

2,50 €

25,00 €

 

  1. Instrumental- und Vokalunterricht (Hauptfachunterricht)

 

Gruppe S - Schüler

 

Fach

Gebühr alt

Erhöhung

Gebühr neu

Gruppe 3 Schüler/45

24,00 € monatlich

2,00 €

26,00 €

Gruppe 4 Schüler/45

19,00 € monatlich

1,50 €

20,50 €

Gruppe 5 Schüler/45

14,00 € monatlich

1,00 €

15,00 €

Partner 30 Minuten

19,50 € monatlich

1,50 €

21,00 €

Partner 45 Minuten

29,00 € monatlich

2,00 €

31,00 €

Einzel 22,5 Minuten

29,00 € monatlich

2,00 €

31,00 €

Einzel 30 Minuten

36,00 € monatlich

2,00 €

38,00 €

Einzel 45 Minuten

52,00 € monatlich

3,00 €

55,00 €

 


Gruppe E - Erwachsene

 

Fach

Gebühr alt

Erhöhung

Gebühr neu

Gruppe 3 Schüler/45

33,67 € monatlich

1,33 €

35,00 €

Partner 30 Minuten

27,00 € monatlich

1,50 €

28,50 €

Partner 45 Minuten

40,00 € monatlich

2,00 €

42,00 €

Einzel 22,5 Minuten

40,00 € monatlich

2,00 €

42,00 €

Einzel 30 Minuten

49,00 € monatlich

2,00 €

51,00 €

Einzel 45 Minuten

66,00 € monatlich

3,00 €

69,00 €

 

  1. Ballett- und Tanzunterricht

 

Im Bereich Tanz/Ballett wird es keine Gebührenerhöhung geben, da diese Gebühren im Vergleich

zu anderen Musikschulen und Anbietern bereits im oberen Preissegment liegen.

 

Variante II (Anlage 2c und Anlage 3):

 

Bei gleichbleibender Schülerzahl und gleicher Anzahl zur Verfügung stehender Jahreswochenstunden und Mehreinnahmen durch Gebühren in Höhe von 16.674 € könnten nach Variante II zukünftig jährlich Unterrichtsgebühren in Höhe von 311.152,78 €, inkl. der Leihmieten von 8.785 €, und somit ein Gesamtergebnis an Musikschulgebühren in Höhe von 319.937,78 € erreicht werden. Anteilig für das Jahr 2018, da die neue Gebührensatzung erst vollständig ab 01. August 2018 in Kraft tritt, wären dies Musikschulgebühreneinnahmen in Höhe von 310.211,28 € (7/12 alte Satzung 171.779,29 € + 5/12 neue Satzung 129.646,99 € zzgl. Instrumentenmieten 8.785,- €).

 

Die Gesamteinnahmen (Gebühreneinnahmen/ Einnahmen aus Projekten/ Landeszuwendung und sonstige Einnahmen) der Musikschule erhöhen sich pro Kalenderjahr von 42,82 Prozent auf 44,37 Prozent. Der Kostendeckungsgrad durch Musikschulgebühren im Gesamthaushalt der Musikschule erhöht sich pro Kalenderjahr von 26,25 % auf 27,79 Prozent. Der Zuschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sinkt pro Kalenderjahr von 57,18 Prozent auf 55,63 Prozent.

 

Die Unterrichtsgebühren ändern sich bei Variante II wie folgt:

 

  1. Elementarstufe/Grundstufe

 

Fach

Gebühr alt

Erhöhung 

Gebühr neu

Eltern-Kind-Gruppe

16,00 € monatlich

0,50 €

16,50 €

Mus. Früherziehung

16,00 € monatlich

0,50 €

16,50 €

Mus. Grundausbildung

18,00 € monatlich

0,50 €

18,50 €

Instrumentenkarussell

22,50 € monatlich

1,50 €

24,00 €

 

  1. Instrumental- und Vokalunterricht (Hauptfachunterricht)

 

Gruppe S - Schüler

 

Fach

Gebühr alt

Erhöhung

Gebühr neu

Gruppe 3 Schüler/45

24,00 € monatlich

1,00 €

25,00 €

Gruppe 4 Schüler/45

19,00 € monatlich

1,00 €

20,00 €

Gruppe 5 Schüler/45

14,00 € monatlich

1,00 €

15,00 €

Partner 30 Minuten

19,50 € monatlich

0,50 €

20,00 €

Partner 45 Minuten

29,00 € monatlich

1,00 €

30,00 €

Einzel 22,5 Minuten

29,00 € monatlich

1,00 €

30,00 €

Einzel 30 Minuten

36,00 € monatlich

2,00 €

38,00 €

Einzel 45 Minuten

52,00 € monatlich

3,00 €

55,00 €

 

 

Gruppe E - Erwachsene

 

Fach

Gebühr alt

Erhöhung€/Prozent

Gebühr neu

Gruppe 3 Schüler/45

33,67 € monatlich

2,33 €

36,00 €

Partner 30 Minuten

27,00 € monatlich

2,00

29,00

Partner 45 Minuten

40,00 € monatlich

3,00 €

43,00 €

Einzel 22,5 Minuten

40,00 € monatlich

3,00 €

43,00 €

Einzel 30 Minuten

49,00 € monatlich

4,00 €

53,00 €

Einzel 45 Minuten

66,00 € monatlich

6,00 €

72,00 €

 

  1. Ballett- und Tanzunterricht

 

Im Bereich Tanz/Ballett wird es keine Gebührenerhöhung geben, da diese Gebühren im Vergleich

zu anderen Musikschulen und Anbietern bereits im oberen Preissegment liegen.

Schlussfolgerung:

 

Wenngleich sich Variante I und II im Ertrag der Einnahmen durch Musikschulgebühren nur geringfügig unterscheiden, empfiehlt der Oberbürgermeister der Bürgerschaft die Umsetzung der Variante I, da sie die Gebührenerhöhung sozial verträglich und gleichmäßig auf alle Schüler (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) verteilt.

 

Mit einer geringen Erhöhung zwischen 1 bis 3 Euro monatlich pro Fach kann das Einnahmeziel erreicht werden. Des Weiteren muss nicht befürchtet werden, dass diese moderaten Erhöhungen zu Einbrüchen an Schülerzahlen (beispielsweise bei den Erwachsenen, wenn dort massiv Erhöhungen vorgenommen werden würden) oder in einzelnen Bereichen führen würden. Die erwachsenen Schüler, welche bereits mit der derzeitigen Satzung höhere Gebühren entrichten als die Kinder und Jugendlichen, stellen eine wichtige Säule innerhalb der Gebühreneinnahmen dar. Dennoch sollten die Gebühren für Erwachsene nicht über die Maßen angehoben werden, da zumeist auch deren Kinder an der Musikschule Unterricht erhalten und somit ohnehin eine Gebührenmehrbelastung für Familien anfällt. Zumal sind erwachsene Schüler ein wichtiger Partner für ihre eigenen Kinder beim häuslichen Üben und in der Hausmusik. Ferner wäre auch mit Inkrafttreten der Gebühren der Variante I im Bereich der Fächer für Kinder und Jugendliche weiterhin der sozialverträgliche Charakter gegeben, da verschiedene Ermäßigungen (Geschwister-, Mehrfach- sowie Sozialermäßigungen) selbstverständlich weiter gewährt und damit der musischen Bildung von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden soll. Die Gebührenausfälle durch Ermäßigungen sind in den Gebührenkalkulationen BAB 2016/ Anlagen 2b und 2c berücksichtigt.

Für das Jahr 2016 waren dies:

Geschwister- und Mehrfächerermäßigungen              19.079,97 €

Sonderermäßigungen (Jugend musiziert)              617,00 €

Darüber hinaus profitierten von den im Jahr 2016 gewährten Sozialermäßigungen in Höhe von 7.659,79 € insbesondere Kinder und Jugendliche (25 bis 50 Prozent der Unterrichtsgebühr). Erwachsene indes können auf ihre Unterrichtsgebühr eine Ermäßigung von maximal 20 Prozent erhalten.

 

Durch die Gebührenerhöhung in Variante II würden die Erwachsenen, welche die Musikschularbeit vielfach auch durch ihre Mitgliedschaft in Ensembles und bei den Musikschulauftritten prägen, deutlich mehr belastet (bis 6 Euro monatlich mehr). Da die erwachsenen Schüler gemäß Satzung nur in seltenen Fällen Ermäßigungen erhalten und die Unterrichtsgebühr ehrfahrungsgemäß zu 100 Prozent zahlen, werden bei den in Variante II geplanten Gebührensteigerungen im Erwachsenenbereich Abmeldungen zu befürchten sein. Damit wird das Erreichen des Ergebnisses der anvisierten Erhöhung der Gebühreneinnahme fraglich.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

09

26300/43229000

Musikschulgebühren

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

Voraussichtliches  Ergebnis in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

 

2018

315.000

Variante I      310.306

- 4.693

 

2018

315.000

Variante II     310.211

- 4.788

 

 

2019

315.000

Variante I      320.165

  5.165

 

2019

315.000

Variante II     319.937

  4.937

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

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Beschlüsse

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12.06.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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13.06.2017 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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14.06.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft - Empfehlung zur Überarbeitung der Vorlage

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03.07.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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17.07.2017 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen

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20.11.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - Variantenabstimmung

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21.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - Variantenabstimmung

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22.11.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft - Variantenabstimmung

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27.11.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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11.12.2017 - Bürgerschaft (BS) - Variantenabstimmung