Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808) zum Neubau eines Schul- und Bildungszentrums auf dem Grundstück Gedserring 19 herzustellen.

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Sachdarstellung

Der Verein Aktion Sonnenschein M-V möchte an dem vorhandenen Standort am Gedserring ein weiteres Schulgebäude errichten.

 

Laut § 5 Abs. 5 Nr. 10 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung der Satzung aus Beschluss B581-30/13 vom 25.02.2013 und der Änderungssatzung aus Beschluss B562-20/17 vom 22.05.2017 entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB der Hauptausschuss, wenn das Bauvorhaben einen anrechenbaren Bauwert von 1 Mio. Euro übersteigt. Das Vorhaben übersteigt die v.g. Bausumme.

 

Das neue Gebäude ist südlich der vor einigen Jahren errichteten Schule am Gedserring Ecke Rigaer Straße geplant. Es soll der Oberstufe der Montessorischule mit max. 248 Schülern dienen.

Das Gebäude soll als ein rechteckiger, 4-geschossiger Baukörper mit Flachdach entstehen. Es wird verputzt und erhält einen Anstrich nach einem Farbkonzept (liegt den Bauantragsunterlagen nicht bei).

16 der vorhandenen Stellplätze bleiben für dieses Vorhaben erhalten. Damit ist der zusätzliche Bedarf nachgewiesen.

 

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht. Es ist eine teilweise befestigte und teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Fläche. Das Gebäude wird in der Tiefe des vorhandenen Schulhofes errichtet. 

Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diese Kriterien erfüllt das Vorhaben, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

 

Hinweis: Auf der Baufläche sind Bäume und Sträucher. Zur Beseitigung des Bewuchses liegt eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald vor.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.11.2017 - Hauptausschuss (HA) - einstimmig