Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vor dem letzten Satz wird eingefügt:

 

„Die lt. Rahmenplanung mögliche Bebauung des Parkplatzes A 8 an der Roßmühlenstraße wird erst begonnen, wenn

  1. die mit der „Fortschreibung Parkraumkonzept Innenstadt“ (Beschluss Nr. B259-12/10) und dem „Städtebaulichen Rahmenplan Innenstadt/ Fleischervorstadt – Neufassung 2016“ (Abschnitt 6.7, Seite 123 ff.) aufgeführten Maßnahmen zum Bewohnerparken in der Innenstadt vollständig umgesetzt und durch die Bewohner nutzbar sind und
  2. der mit einer möglichen Bebauung des Parkplatzes A 8 einhergehende Wegfall der dortigen Bewohnerparkplätze durch eine entsprechende Kompensationsmaßnahme ausgeglichen wurde. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob mit dem Eigentümer/ Nutzer des Geländes ‚An der Bleiche‘ Verhandlungen über eine Verlagerung des Betriebsgeländes ‚An der Bleiche‘ an einen anderen Standort aufgenommen werden können.
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Sachdarstellung

Mündlich zur Sitzung

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Beschlüsse

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11.12.2017 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen