Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/929

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Bereich Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII in Höhe von 750.000 €.

 

 

 

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Sachdarstellung

Bis zum II. Quartal diesen Jahres sind die Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung gegenüber den zurückliegenden Jahren überdurchschnittlich gestiegen. Im Jahr 2005 z.B. lag die durchschnittliche Fallzahl bei 251, im Juni 2008 liegt sie bereits bei 302 mit voraussichtlich steigendem Trend.

Die Steigerung dieser Fallzahlen spiegelt die Verschärfung der sozialen Problemlage auch in unserer Stadt wieder. Dass Eltern an ihre erzieherischen Grenzen stoßen, ist u. a. an der steigenden Fallzahl der Fremdunterbringung (§§ 33, 34 SGB VIII), aber auch am erhöhten Einsatz von sozialpädagogischen Familienhelfern (§31 SGB VIII) zu sehen.  Es ist zu erkennen, dass die Erziehungs- und Sozialkompetenz gerade alleinerziehender Elternteile nicht ausreichend tragfähig ist, dass diese Kompetenzdefizite gezielt gefördert und gestützt werden müssen und somit Niederschlag in den Hilfen zur Erziehung finden.

Mit Beginn des Jahres 2007 bekam der sozialpädagogische Dienst vermehrt Meldungen zum Verdacht einer Kindeswohlgefährdung  (im Jahr 2006: 22 Meldungen, 2007 118 Meldungen). Nach Prüfung dieser Meldungen musste in etwa einem Drittel Hilfe zur Erziehung gewährt werden, um damit der Gefährdungssituation für das betroffene Kind entgegen zu wirken.

Fallzahlen bilden die Bedarfslage ab und diese ist in unserer Stadt eindeutig gestiegen. Wir werden mit den geplanten finanziellen Mitteln dieser gestiegenen Bedarfslage nicht gerecht.

 

Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2008 wurden Mittel für die Unterbringung von 2,5 jungen Müttern mit Kindern nach § 19 SGB VIII kalkuliert. Bis zum Juni 2008 mussten aber durchschnittlich 7,5 junge Mütter betreut werden, davon eine für 4 Monate in einer sehr kostenintensiven Unterbringung. Der hochgerechnete Mehrbedarf für 2008 in dieser Hilfeform beträgt 162.200 €.

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfen nach § 31 SGB VIII ist für 2008 ein Anstieg auf durchschnittlich  64 Familien zu verzeichnen. Das sind 10 Familien mehr als geplant. Ebenfalls mussten in einigen Familien Stundenerhöhungen vorgenommen werden. Der hochgerechnete Mehrbedarf in dieser Hilfeform beträgt 157.800 €.

Bei der Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII ist in diesem Jahr ein Anstieg um durchschnittlich 15 Kinder und Jugendliche zu verzeichnen. Dies macht einen hochgerechneten Mehrbedarf von 430.000 € aus.

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0.45340. 770 000

Geeignete Unterbringung für Mütter und Väter mit Kindern § 19 SGB VIII

2

0.45540. 761 000

Familienhilfe § 31 SGB VIII

3

0.45570. 770 000

Heimunterbringung § 34 SGB VIII

4

0.90000. 003 000

Gewerbesteuer

5

0.91400. 860 000

Tilgung

 

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

74.200

74.200

236.400

-162.200

 

2

345.000

345.000

502.800

-157.800

 

3

828.000

828.000

1.258.000

-430.000

 

4

11.000.000

13.105.500

500.000

12.605.500

 

5

1.958.400

1.958.400

1.708.400

250.000

 

 

Begründung

Eine Deckungsmöglichkeit für die Mehrausgaben konnte innerhalb des Amtsbereiches nicht nachgewiesen werden. Die Minderausgaben im Deckungsring 336 werden zur Abdeckung weiterer Mehrausgaben im Bereich Hilfen zur Erziehung benötigt. Als Deckungsquellen wurden in Abstimmung mit der Kämmerei Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und Minderausgaben bei der Tilgung von Krediten eingesetzt.

 

 

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Beschlüsse

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01.09.2008 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

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01.09.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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15.09.2008 - Hauptausschuss (HA)

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29.09.2008 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig