Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/944
Grunddaten
- Betreff:
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6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwassergebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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01.09.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- die 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Gebührensatzung) mit einer Gebühr in Höhe von 2,01 EUR/ m³ für Schmutzwasser und einer Gebühr für Niederschlagswasser in Höhe von 3,90 EUR pro 10 m² befestigter Grundstücksfläche sowie einer textlichen Änderung (Anlage 1).
- die Kalkulation zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung (Anlage 2).
- Die Verzinsung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals wird für den Kalkulationszeitraum 2009 bis2011 auf sechs von Hundert festgelegt.
Sachdarstellung
Zu Art. 1 der Änderungssatzung
Die 5. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung beinhaltete die Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 2007 und 2008. Die vorgelegte Neukalkulation berücksichtigt den Kalkulationszeitraum 2009 bis 2011. Über- bzw. Unterdeckungen aus Vorjahren werden ausgeglichen.
Schmutzwassergebühren
Bei der Vorkalkulation der kostendeckenden Schmutzwassergebühr von durchschnittlich 2,22 €/ m³ für die Jahre 2007 und 2008 wurde durch die Verrechnung des Gewinnvortrages die tatsächliche Gebühr auf 2,10 €/m³ festgelegt. Dabei wurde eine Schmutzwassermenge von jeweils 2,4 Mio. m³ angenommen, welche jedoch um 138 Tm³ überschritten wurde.
Da auch die kalkulierten Kosten nicht erreicht wurden, ergab sich eine Überdeckung von ca. 205 T€, welche sich nun Gebühren senkend auswirkt.
Dabei kann die kostendeckende Gebühr von durchschnittlich 2,04 €/m³ für die Jahre 2009 bis 2011 auf 2,01 €/m³ festgesetzt werden.
Niederschlagwassergebühren
Während für die Jahre 2007 und 2008 vorkalkulatorisch von einer kostendeckenden Gebühr von durchschnittlich 0,23 €/m² auszugehen war, beträgt der im Rahmen der Vorkalkulation 2009-2011 ermittelte kostendeckende Gebührensatz 0,29 €/m². Ebenso wie bei der aktuell erhobenen Niederschlagswassergebühr sind für die Jahre 2009 – 2011 festgestellte Gebührenunterdeckungen aus Vorjahren Gebühren steigernd zu berücksichtigen. Da die vorhandenen Unterdeckungen auf Grund der aktuell erhobenen Gebühr von 0,41 €/m² bereits zum Teil abgebaut werden konnten, sinkt der für die kommende Kalkulationsperiode zu erhebende Gebührensatz um 0,02 €/m² auf 0,39 €/m².
Zu Artikel 2-4 der Änderungssatzung
Einige Grundstücke im Stadtbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entwässern das auf ihren befestigten bzw. überbauten Flächen anfallende Niederschlagswasser oberirdisch, ohne Leitungssystem (z.B. über Gehwege) in die öffentliche Abwassereinrichtung.
In der Rechtsprechung war strittig, ob für solche Grundstücke Niederschlagswassergebühren erhoben werden können. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den an die Niederschlagswassereinrichtung unmittelbar angeschlossenen Grundeigentümern ist in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stets auch eine Gebührenveranlagung dieser nur mittelbar einleitenden Grundeigentümer erfolgt. Nunmehr ist dieses Verfahren in einer Reihe von obergerichtlichen Entscheidungen (OVG NRW, OVG Berlin-Brandenburg) bestätigt worden. Voraussetzung für eine entsprechende Veranlagung ist nach dieser Rechtsprechung jedoch zusätzlich, dass der kommunale Einrichtungsträger durch Satzung ausdrücklich regelt, dass eine Pflicht zur Entrichtung von Niederschlagswassergebühren auch für die „mittelbare“ Inanspruchnahme des kommunalen Entwässerungssystems besteht.
Durch die nunmehr eingefügten Satzungsregelungen soll dies klargestellt und damit gewährleistet werden, dass die Gebührenerhebung im Falle mittelbarer Grundstücksentwässerung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auch künftig rechtssicher erfolgen kann.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
83000.210010 |
Gewinnabführung an den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Höhe des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals |
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Anlagen:
Anlage 1 - 6. Änderungssatzung
Anlage 2 - Kalkulation
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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62,5 kB
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