Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, für einen Teilabschnitt des B-Plans Nr. 58 – Gut Koitenhagen - :

 

  1. Zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Lidl Vertriebs- GmbH & Co. KG Rostock wird ein Erschließungs- / Vorfinanzierungsvertrag abgeschlossen.
     
  2. Die Umlage der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger gem. § 8 KAG M-V und der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
     
  3. Die Klassifizierung der Straße „Hasenwinkel“ gem. § 3 Abs. 5 der SABS als Anliegerstraße.

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Zum Ausbau der Straße „Hasenwinkel“ im B-Plangebiet Nr. 58 – Gut Koitenhagen – wird mit der Lidl Vertriebs- GmbH Rostock ein Erschließungs - / Vorfinanzierungsvertrag abgeschlossen.

Dieser Vertrag regelt unter anderem die Vorfinanzierung der Straßenausbaumaßnahme durch den Erschließungsträger.

 

Die Flurstücke, auf der die Ausbaumaßnahme ausgeführt werden soll, befinden sich überwiegend im Eigentum des Erschließungsträgers.

 

Das Ausbauprogramm der Straße „Hasenwinkel“ erstreckt sich in seiner räumlichen Ausdehnung von der Einmündung der Straße „An den Gewächshäusern“ bis über den Kreuzungsbereich „Hasenwinkel“ (Anlage).

 

Entsprechend der Klassifizierung der Straße „Hasenwinkel“ als Anliegerstraße sind von den Anliegern gem. § 3 Abs. 2 SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.

 

Nach endgültiger Fertigstellung der Erschließungsanlage erhebt die Stadt von den Anliegern der Straße „Hasenwinkel“ Beiträge gem. SABS vom 25.09.2000 zur Deckung des Herstellungsaufwandes. Die Einnahmen der Beiträge werden unverzüglich nach Eingang bei der Stadt an den Erschließungsträger ausgekehrt.

Die Übernahme des städtischen Anteiles (25 v.H.) durch den Erschließungsträger erfolgt im Wege der Verrechnung und ist begründet als angemessener Anteil zur Abgeltung des erhöhten Erschließungsvorteils durch die Erschließungsanlage für das Erschließungsgebiet.

 

Die gem. § 8 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 1 SABS erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Hauswurfsendung.

 

Die kosten- und lastenfreie Übertragung der öffentlichen Flächen nach Fertigstellung an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Vertragsinhalt und wird gemäß  § 311 b Abs. 1 BGB und der aktuellen Rechtsprechung durch eine notarielle Beurkundung von beiden Vertragsparteien anerkannt.

 

 

 

Anlage

Übersichtsplan des Erschließungsgebietes

 

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Beschlüsse

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01.09.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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02.09.2008 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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11.09.2008 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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15.09.2008 - Hauptausschuss (HA)

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29.09.2008 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich