Informationsvorlage - 06/1288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung nimmt vorliegende Informationsvorlage zur Kenntnis.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

zu prüfen, im Bereich der Credner-Anlagen und anderer Bereiche einen Grillplatz einzurichten.

Der Grillplatz soll für mehrere Einzelpersonen/Personengruppen gleichzeitig die Möglichkeit zur

Nutzung bieten. Ausreichende Möglichkeiten zur Entsorgung von Asche und sonstigem Müll sind

bereitzustellen.

 

Der Beschluss wurde von der Verwaltung mit nachfolgendem Ergebnis geprüft.

 

Die Einrichtung eines Grillplatzes in den Credner-Anlagen ist für sich genommen ein ansprechender Gedanke. Es stehen jedoch einige Aspekte entgegen:

 

  1. Die Parkanlage wurde erst kürzlich unter großem Aufwand durch EFRE-Fördermittel saniert. Nachträgliche Eingriffe sind in funktionaler, förderrechtlicher sowie in gestalterischer Hinsicht wohl zu überlegen.
  2. Die Parkanlage unterliegt vergleichsweise strengen denkmalpflegerischen Ansprüchen. Die Einrichtung eines Grillplatzes steht diesen grundsätzlich entgegen und bedürfte einer Genehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege.
  3. Es bestehen bereits gute Möglichkeiten, in den Credner-Anlagen zu grillen. Es gibt an verschiedenen Stellen gepflasterte Nischen mit festen Sitzmöglichkeiten (Bänke), welche sich für Grillaktivitäten eignen. Auf den Rasenflächen können mitgebrachte Holzkohlegrills genutzt werden. Schadstellen im Rasen, welche durch Grilltätigkeiten verursacht werden, regenerieren schnell und stellen kein Problem dar. Ein spezieller Aschebehälter sowie ein größerer Abfallbehälter wurden bei der Umgestaltung in zentraler Position installiert (siehe nachfolgende Abbildung). Ein weiterer Aschebehälter wurde erst kürzlich nachgerüstet.

  1. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Einzelpersonen/Personengruppen welche in der Anlage grillen möchten, dies sehr gern im ungezwungenen Rahmen ausüben. Das heißt, es wird ein einfacher Holzkohlegrill mitgebracht und auf den Rasenflächen aufgestellt. Andere Gruppen wiederum entzünden unerwünscht Lagerfeuer zwischen den Findlingen. Eine ausgebaute Grillplatzanlage mit Pflasterung, Bänken, Grillvorrichtungen, festem Dach, etc., würde vermutlich den meisten Nutzern und ihrer Vorstellung einer „romantischen Lagerfeueratmosphäre“ eher widerstreben. Die Frage ist also, inwieweit ein fester Grillplatz tatsächlich auf Gegenliebe bei den Nutzern stoßen würde und ob ungewollte Begleiterscheinungen wie Abfallansammlungen und Feuer zwischen den Findlingen dadurch nachlassen. Der finanzielle und bautechnische Aufwand bringt womöglich nicht den erwünschten Erfolg.

 

  1. Eine Zunahme der Nutzerzahl in den Abend- und Nachtstunden (dies ist die Tageszeit, zu der sich Personengruppen üblicherweise zum Grillen in der Anlage aufhalten) ist ausdrücklich nicht erwünscht. Uns ist bekannt, dass es insbesondere während der Sommermonate häufig zu nächtlichen Ruhestörungen (Lärmimmissionen durch elektronisch verstärkte Musik, laute

 

 

Stimmen) der Anwohner kommt. Ein fester Grillplatz könnte diese Situation noch verschärfen. Zu befürchten ist, dass durch einen befestigten Grillplatz die Zahl von ausufernden Partygelagen, welche nicht das Grillen zum Inhalt haben sondern vielmehr den Konsum von Alkohol,

 

zunehmen wird. Bereits jetzt ist der Bauhof regelmäßig im Einsatz, um Partyreste in den Credner-Anlagen zu beseitigen. Neben Abfallansammlungen ist auch Sachbeschädigung  bzw. Vandalismus (Bänke, Leuchten, Rabatten, Findlinge) eine unerfreuliche Begleiterscheinung.

 

In Anbetracht der o.g. Punkte raten wir von einer Weiterverfolgung dieses Vorhabens ab. Zusammenfassend ist das Tiefbau- und Grünflächenamt der Ansicht, dass die Credner-Anlagen aus Gründen des Denkmalschutzes, zum Schutz der Anlage und der umliegenden Anwohner, zur Wahrung des anspruchsvollen und auf Außenwirkung bedachten Parkcharakters sowie aufgrund bereits bestehender Grill-Infrastruktur nicht der richtige Ort sind, um Grillaktivitäten durch die Einrichtung eines Grillplatzes weiter zu unterstützen. Die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten halten wir für ausreichend.

 

Auch in anderen Bereichen der Wallanlagen rät das Fachamt aus o.g. Gründen davon ab, die Einrichtung von Grillplätzen weiter zu verfolgen.

 

Im Stadtpark sowie in vergleichbaren naturnahen Anlagen der Stadt ist dringend davon abzuraten, Grillplätze einzurichten, da hier bislang selbstständige Grillaktivitäten weitgehend ausgeblieben sind und keine weitere dahingehende Unterstützung geleistet werden sollte. Neben der Gefahr der Vermüllung besteht das Risiko, dass Totholz aus dem Unterholz zu Brandstiftung oder zur Brennholzentnahme genutzt wird. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. Fälle dieser Art konnten in der Vergangenheit vom Bauhof beobachtet werden.

 

Mögliche Standorte in Grünanlagen, die weniger naturnah sind, befinden sich in der Regel nahe von Bebauung. Hier ergeben sich wiederum die bereits o.g. Problematiken (Lärmimmissionen etc.), so dass hier von befestigten Grillplätzen abzuraten ist.

 

Im Bereich des nördlichen Museumshafens sind bereits ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten für die dort häufig zu beobachtenden Grillaktivitäten bereitgestellt worden. Von einem separaten Grillplatz wird auch hier wegen o.g. Beurteilung abgeraten.

 

Zur Ordnung von Grillaktivitäten empfiehlt das Fachamt, einen feuerfesten Aschebehälter einschl. größerem Abfallbehälter am Südufer des Regenrückhaltebeckens, Verlängerte Scharnhorststraße, aufzustellen. Während der Sommermonate sind auf den Uferwiesen häufig Grillaktivitäten (z.T. durch Angler) zu beobachten. Der Bauhof musste zu diesen Flächen bereits vielfach ausrücken, um Reste von Grillaktivitäten zu beseitigen. Die Installation von Entsorgungseinrichtungen wäre an dieser Stelle sinnvoll. Fernab von Bebauung, sind die Wiesenflächen zur Unterstützung von Grillaktivitäten geeignet. Von einem befestigten Grillplatz hingegen, wird auch hier abgeraten.

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Beschlüsse

Erweitern

10.01.2018 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - zur Kenntnis genommen

Erweitern

16.01.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen