Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1305
Grunddaten
- Betreff:
-
Fachbeirat Greifswald Marketing GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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15.01.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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16.01.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.01.2018
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.02.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin der Greifswald Marketing GmbH die Geschäftsordnung für den Fachbeirat der Greifswald Marketing GmbH dahingehend zu ändern, dass die Zahl der Mitglieder des Fachbeirates auf 15 erhöht wird, wovon 7 Mitglieder von der Bürgerschaft zu entsenden sind.
Sachdarstellung
Wie sich aus der Diskussion des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2018 ergeben hat, wird zum einen die Gesellschaft auch in den nächsten Jahren einen erheblichen Zuschussbedarf aus Mitteln der Universität- und Hansestadt haben. Die Verwendung dieser finanziellen Mittel durch den Geschäftsführer bedarf ebenso einer Begleitung und Kontrolle durch Vertreter der Bürgerschaft, wie auch die ins Auge gefasste Erweiterung des Aufgabenbereiches der Gesellschaft durch die Übertragung von Aufgaben aus der Stadtverwaltung auf die Gesellschaft.
Den Diskussionen in den Fachausschüssen Rechnung tragend, schlägt die SPD-Fraktion daher vor, die Zahl der Mitglieder des bei der Gesellschaft gebildeten Fachbeirats auf 15 zu erhöhen. Davon sollen 7 Mitglieder von der Bürgerschaft benannt werden
Gemäß 9 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft beschließt die Gesellschafterin der Gesellschaft eine Geschäftsordnung für den zu bildenden Fachbeirat. Dieser Festlegung ist der Oberbürgermeister gefolgt und hat in § 2 der Geschäftsordnung die Zahl der Mitglieder auf 9 bestimmt, wovon ein Mitglied der Bürgerschaft sein soll. Diese Regelung ist entsprechend anzupassen. Die Zahl der von der Bürgerschaft zu entsendenden Mitglieder orientiert sich an der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH.