Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/915
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe für die Suchtberatungsstellen in Höhe von 97481 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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●
Geplant
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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04.09.2008
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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01.09.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
1 |
50000 712500 |
Zuschuss Suchtkranke |
2 |
50000 712300 |
Zuschuss Selbsthilfegruppen |
3 |
43900 166000 |
Erstattung von Ausgaben |
4 |
47000 166000 |
Erstattung von Ausgaben |
5 |
40140 166000 |
Erstattung von Ausgaben |
6 |
50000 171 000 |
Zuweisung vom Land für Suchtberatung |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
1 |
72 000 |
72 000 |
169 480,52 |
-97 481 |
|
2 |
4 900 |
4 900 |
0 |
4 900 |
|
3 |
0 |
5 510 |
0 |
5 510 |
|
4 |
0 |
1 295 |
0 |
1 295 |
|
5 |
0 |
1 036 |
0 |
1 036 |
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6 |
0 |
84 740 |
|
84 740 |
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Der Haushaltsplan des Landes M-V sieht für die Jahre 2008/2009 keine Haushaltstitel zur Finanzierung der Suchtberatungsstellen in freier Trägerschaft vor, d.h. dass ab 2008 nur noch Suchtberatungsstellen Fördermittel erhalten in deren Landkreisen und kreisfreien Städten eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und Kommune besteht.
Dabei werden für jede Einrichtung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal in Höhe der Anteile der jeweiligen Kommune aus Landesmittel finanziert.
In Greifswald arbeiten zwei Beratungsstellen die von Land und Kommune gefördert werden, es handelt sich um das Ev. Krankenhaus Bethanien und den Förderverein für Suchtkrankenhilfe. Die Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke ist im Januar 2008 unterzeichnet worden. Durch die Vereinbarung wird die gesamte Fördermittelbearbeitung an die Kommune übergeben.
Mit Bewilligungsbescheid vom 05.Mai 2008 sind die förderfähigen Ausgaben mitgeteilt worden und die Höhe der anteiligen Finanzierung. Die Landesmittel müssen jetzt nachträglich in den Haushalt aufgenommen werden. Der Fehlbetrag in Höhe von 12 741 € kann durch das Sozialamt eigenständig durch Erstattung (siehe Pos. 2 – 5) gedeckt werden.