Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald initiiert einen Maßnahmeplan mit dem Ziel, bis zum 31. 12. 2020 auf den ihr gehörenden Flächen den Einsatz von die Biodiversität gefährdenden Insektiziden und Pestiziden so weit wie möglich, letztlich bis hin zur Nichtverwendung zu reduzieren.

Der Maßnahmeplan wird in Zusammenarbeit mit und zur Förderung von bereits bestehenden Initiativen, die in dieser Richtung arbeiten, wie z. B. der Greifswalder Agrarinitiative, abgestimmt erarbeitet. Ebenfalls hinzuzuziehen sind Umweltschutzverbände wie z. B. der BUND, der NaBu und betroffene Verbände wie z. B. der der Imker_innen. Ein Entwurf eines solchen Maßnahmeplans ist den Bürgerschaftsgremien bis zum Dezember 2018 zur Behandlung vorzulegen.

Personell und/oder zur regelmäßigen Information sind die bürgerschaftlichen Gremien (u.a. Umweltausschuss) einzubeziehen.

 

1. In einem ersten Schritt wird ermittelt, welche die Biodiversität gefährdende Mittel - z. B. Glyphosat, Neonicotinoide, Fipronil und andere Herbizide, Pestizide, Biozide, Insektizide, Rodentizide (die Liste ist damit nicht abgeschlossen) - auf den der UHGW gehörenden Flächen zum Einsatz kommen (Termin: Juni 2019).

 

2. Ferner ermittelt die UHGW die auf stadteigenen Flächen tätigen Akteure, die in den Maßnahmeplan einbezogen werden sollten (Termin: Dezember 2018).

 

3. In einem weiteren Schritt sucht die UHGW das Gespräch mit betroffenen juristischen und natürlichen Personen auch außerhalb der stadteigenen Flächen mit dem Ziel, sie in den Maßnahmeplan einzubeziehen

 

4. Unabhängig von der Entwicklung des Maßnahmeplans enthalten Neuverträge mit Pächtern, Nutzern und Bewirtschaftern städtischer Flächen ab sofort eine Klausel zur Nichtverwendung von die Biodiversität gefährdenden Stoffen.

 

5. Die UHGW erstattet der Bürgerschaft bzw. ihren Gremien regelmäßig Bericht über die Entwicklung und die Ergebnisse des Maßnahmeplans.

 

6. Die verschiedenen Bürgerschaftsgremien sind aufgefordert, sich ebenfalls in die Erarbeitung des Maßnahmeplans einzubringen, denn der Maßnahmeplan wird Umwelt-, Liegenschafts-,  Wirtschafts- und Bildungsfragen sowie soziale Aspekte integrativ verbinden müssen.

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Sachdarstellung

I

 

Glyphosat ist unbestritten schädlich für die Biodiversität. Dieser „Aspekt“ steht hier im Vordergrund, wobei Glyphosat hier als Platzhalter für Mittel verwendet wird, die die Biodiversität schädigen.

 

Gestritten wird, auch auf EU-Ebene, um die für den Menschen krebserregende Wirkung von Glyphosat. So schlimm es ist, dass man darum streiten muss, statt dass im Zweifel gegen das Krebsrisiko gestimmt wird, so soll es hier nicht um diesen „Aspekt“ gehen, sondern um die – letztlich auch für den Menschen schädliche – Reduktion der Biodiversität durch Pflanzengifte wie z. B. Glyphosat.

 

Ebenfalls nicht Thema ist die unselige Verknüpfung vom Kauf von Pflanzengiften und dem Kauf von genmanipuliertem Saatgut, das gegen dieses Pflanzengift immun ist. Dies scheint auf den Flächen der UHGW im Moment kein nennenswertes Problem zu sein.

 

Ausschließlich im Fokus steht Glyphosat als Totalherbizid, das sämtlicher Umgebung der von uns als solche eingeschätzten „Nutzpflanzen“ die Lebensgrundlage entzieht (z.B. durch Reduzierung des Insektenbestands) und damit letztlich auch uns Menschen schadet.

 

 

II

 

Sowohl in Rostock[1] als auch, jetzt ganz aktuell, in Neustrelitz[2] sind von den Bürgerschaften bzw. Stadtverwaltungen entsprechende Verbote ausgesprochen worden; die Gemeinde Rövershagen (Landkreis Rostock) plant dasselbe[3]. Die gerade entstehende Bundesregierung setzt auf ein Verbot von Glyphosat in der gesamten Bundesrepublik[4] (wobei noch nicht klar ist, wie diese Vereinbarung aus dem möglichen Koalitionsvertrag genau umgesetzt wird, inhaltlich und zeitlich).

 

 

III

 

Eine kleine Anfrage[5] ergab, dass auf den Flächen im Besitz der UHGW nur noch in geringem Ausmaß Glyphosat eingesetzt wird. Da es sich nur noch um wenige Bereiche handelt, in denen das Pflanzengift eingesetzt wird, sollte es kein Problem sein, andere Methoden zur Erreichung desselben Ziels zu finden und anzuwenden. Daher muss diese Beschlussvorlage keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen haben.

 

 

IV

 

Erweitert wird diese Beschlussvorlage um weitere, die Biodiversität mit Sicherheit gefährdende Gifte. Hier werden nur beispielhaft die Gifte Neonicontinoide[6] und Fipronil[7] genannt, weil sie in der aktuellen Diskussion häufig genannt werden und das Problem mit ihnen bekannt sein dürfte[8]. Die beiden namentlich genannten Gifte sollen nur als Beispiel dienen; in Zukunft ist jegliche Verwendung von Giften auf die Auswirkung auf die Biodiversität zu überprüfen und im Zweifelsfalle zu untersagen.

 

V

 

Verbesserungen in der künftigen Artenvielfalt können vor allem nur erreicht werden, wenn Maß­nahmen nicht nur lokal, sondern in der Fläche wirksam sind. Somit müssen auch umliegende Akteure der Landschaftsnutzung (eben z.B. Landwirte) mit in die Diskussion einbezogen werden. Womöglich kann dazu mit Unterstützung der Greifswalder Agrarinitiative eine angemessene Initiative entwickelt werden.

 

 

VI

Erläuterungen zum Punkt 2 der Vorlage:

Beispiele von Akteuren, die einzubeziehen wären (diese Liste ist nicht abgeschlossen):

- Pächter der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Eigentum der UHGW

- Privatrechtlich organisierte juristische und natürliche Personen, die im Besitz der UHGW befindliche Flächen bewirtschaften oder anderweitig nutzen wie z. B. städtische und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften, Unternehmen auf den als Industriegebiet ausgewiesenen Flächen etc.

- Vereinsmäßig organisierte Nutzende und Bewirtschaftende von Flächen im städtischen Eigentum wie z. B. Sport- und Kleingartenvereine

- Die Akteure innerhalb der Verwaltung der UHGW selbst (s. u., Anm. 5, die Antworten auf die beiden einschlägigen Kleinen Anfragen

 

VII

Erläuterungen zum Punkt 3 der Vorlage:

Beispiele von Akteuren außerhalb von stadteigenen Flächen, die einzubeziehen wären (diese Liste ist nicht abgeschlossen):

- die Universität

- die Peter-Warschow-Stiftung

- die Greifswalder Kirchen, insoweit sie Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen sind

- private Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen im Gebiet der Flächen im Eigentum der UHGW

 

VIII

Erläuterungen zum Punkt 6 der Vorlage:

Die tatsächliche Umsetzung der Forderung nach einer künftigen pestizid-freien Flächen- und Landnutzung bedarf einer komplexen Lösung und kann nur dann erfolgreich entwickelt werden, wenn alle Beteiligten in einem Dialog eingebunden werden.

Es wird bewusst angestrebt, generell auch die Landwirtschaft der Umgebung als Partner zu gewinnen. Das bedeutet aber, dass der Maßnahmeplan auch Marktfragen zu berücksichtigen hat, wie Aspekte einer regionalen Kreislaufwirtschaft, Regionalprodukt-Entwicklungen, Bildungs- und Sozialfragen usw. aus der Sicht der Konsumenten und der Produzenten berücksichtigen muss.

Kommunikation und Information in unterschiedlichster Form sind hier wesentliche Werkzeuge. Somit sind auch die verschiedenen Bürgerschaftsgremien aufgerufen, sich kontinuierlich in diesen Prozess einzubringen.


[1] Die Stadtverwaltung untersagt ab sofort allen neuen Vertragspartnern, auf kommunalen Flächen Glyphosat einzusetzen. (http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Stadt-verbietet-Einsatz-von-Glyphosat)

[2] Pächter städtischer Äcker, Wiesen und Gärten dürfen in Neustrelitz bald kein Glyphosat mehr zur Unkrautbekämpfung anwenden. Die Stadtvertretung habe ein entsprechendes Verbot erlassen, teilte eine Sprecherin der Residenzstadt am Montag mit. (http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Mittleres-Mecklenburg/Stadt-verbietet-Glyphosat-auf-staedtischen-Flaechen)

[5] Die beantwortete Kleine Anfrage zur Glyphosatverwendung in Greifswald: http://pvrat.de/ratsinfo/greifswald/1/MjAxOC0wMS0wNSBFaW5zYXR6IHZvbiBHbHlwaG9zYXQ=/15/n/63328.doc

[7] Fipronil-Rückstände in Lebensmitteln: https://www.tagesschau.de/inland/lebensmittel-fipronil-101.html

 

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Beschlüsse

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26.02.2018 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)

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26.02.2018 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie) - zur Kenntnis genommen

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27.02.2018 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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27.02.2018 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - zur Kenntnis genommen

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28.02.2018 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

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28.02.2018 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - nicht abgestimmt

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28.02.2018 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr)

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01.03.2018 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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06.03.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - behandelt, nicht abgestimmt

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19.03.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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24.04.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben