Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1345
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss Nachhaltige Entwicklung Greifswald: Anwendung der UN 2030– Agenda–Ziele auf kommunaler Ebene und Beteiligung an der Kampagne „Fairtrade Towns“ zur Erlangung des Titels „Fairtrade Stadt Greifswald“ als eine Maßnahme dazu
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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05.03.2018
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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06.03.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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06.03.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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19.03.2018
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.04.2018
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Annahme der Resolution „2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ und bekennt sich somit zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Durch den Beschluss wird die Bereitschaft signalisiert, sich für ausgewählte Themen der Nachhaltigkeit zu engagieren und im Rahmen der Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Als eine Maßnahme im Sinne dieser nachhaltigen Entwicklung und als deutliches Zeichen in die Stadtgesellschaft beteiligt sich die Stadt an der internationalen Kampagne „Fairtrade Towns“ mit dem Ziel, den Titel „Fairtrade Stadt“ zu erlangen.
Sachdarstellung
- Der Deutsche Städtetag beschreibt die Bedeutung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen für die Kommunen wie folgt:
„Aus kommunaler Perspektive sind vor allem folgende Ziele relevant: Städte und Siedlungen sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen; Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern; eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen; Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.“ (Quelle: http://www.staedtetag.de/fachinformationen/staedtetag/075357/index.html)
Die vorliegende zu beschließende Resolution ist die durch den deutschen Städtetag erstellte und empfohlene Musterresolution für Mitgliedsstädte des DST (Quelle: http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/presse/2015/2030-agenda_nachhaltige_entwicklung_sept_2015.pdf)
Nachhaltigkeitszielen hat sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den letzten Jahren bereits durch die Annahme verschiedenster Beschlüsse gewidmet (u.a. B408-15/16; B591-21/17; B440-16/16). Insbesondere durch die Beschlüsse zum Masterplan 100% Klimaschutz (Aufstellung) und zur Klimapartnerschaft mit Pomerode dokumentiert Greifswald, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung auf lokaler Ebene in einer global vernetzten Welt bewusst ist. Derzeit gibt es 66 Zeichnungskommunen der Resolution in Deutschland, neben Großstädten wie Leipzig, Dresden, München und Berlin zählen dazu z.B. auch Jena, Eisenach, Kiel, Neumünster und Münster. (Eine vollständige Liste der Unterzeichnerkommunen steht unter https://skew.engagement-global.de/zeichnungskommunen-agenda-2030.html )
Im Februar 2017 gab es innerhalb der Verwaltung eine Vorabstimmung zum Thema „Nachhaltigkeitsstrategien für Greifswald“ unter Einbeziehung der Greifswald Marketing GmbH und der Universität. Der nächste Schritt als Ergebnis der Beratung, die Durchführung eines Projektes mit dem Ziel, konkrete Nachhaltigkeitsstrategien für Greifswald zu entwickeln, wurde durch die Verwaltung angestoßen. Die Erarbeitung der Kriterien wird zu 90 % aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. Die Annahme der Musterresolution des Deutschen Städtetages ist ein Schritt der Projektumsetzung. Am Ende des Prozesses wird der Bürgerschaft auf Basis der zu erarbeitenden Kriterien ein greifswaldspezifischer Kriterienkatalog zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit sollen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, unter Beachtung lokaler Gegebenheiten und Erfordernisse, umgesetzt werden.
Die Annahme dieses Beschlusses ist von großem Vorteil bei der Beantragung von Fördermitteln, die durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereitgestellt werden, mit dem Ziel, auch die Partnerschaft zwischen Greifswald und Pomerode zu stärken (Umsetzung des Handlungsprogrammes).
- Um im Zuge der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erste konkrete und für die Greifswalder Bürger sichtbare Maßnahmen zu initiieren wird die von mehreren Greifswalder Akteuren (u.a. Weltblick e.V., Bildungsinitiative verquer, Stadtjugendring) angestoßene Initiative zur Erreichung des Titels „Fairtrade Stadt“ aufgegriffen und durch die Stadt, insbesondere die Verwaltung und die Greifswald Marketing GmbH, unterstützt. Damit wird zugleich eine Maßnahme des Handlungsprogramms der Klimapartnerschaft Greifswald – Pomerode aufgegriffen.
„Fairtrade Towns“ ist eine im Jahr 2000 gestartete internationale Kampagne. Weltweit gibt es mittlerweile rund 2.000 Fairtrade-Towns in über 26 Ländern, dazu gehören auch Rostock und die Greifswalder Partnerstädte Osnabrück und Lund. Seit 2009 wurde der Titel an 514 deutsche Städte vergeben. Zusätzlich zu den Städten gibt es eine Vielzahl von Dörfern, Landkreisen, Inseln, Schulen und Universitäten die sich der Fairtrade – Initiative angeschlossen haben.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald strebt an, den Titel „Fairtrade Stadt“ zu erhalten, um den Fairen Handel bekannter zu machen und durch koordinierte Förderung weiter auszubauen.
Der Faire Handel ist nicht in Konkurrenz, sondern in Ergänzung zur Regionalvermarktung und damit zum Klimaschutz durch kurze Wege zu bewerten.
Definition Fairer Handel (aus: Charta der Fairtrade Prinzipien von World Fair Trade Organization und Fairtrade Labelling Organizations International):
- schafft Marktzugang für benachteiligte Produzenten
- unterhält langfristige, transparente und partnerschaftliche Handelsbeziehungen und schließt unfairen Zwischenhandel aus
- zahlt den Produzenten faire Preise, die ihre Produktions- und Lebenshaltungskosten decken und leistet auf Wunsch Vorfinanzierung
- stärkt die Position und sichert die Rechte von Arbeitern und Kleinbauern sowie ihrer Organisationen im Süden
- trägt zur Qualifizierung von Produzenten und Handelspartnern im Süden bei
- gewährleistet bei der Produktion die Einhaltung der acht ILO-Kernarbeitsnormen
- sichert die Rechte von Kindern und fördert die Gleichberechtigung von Frauen
- fördert den Umweltschutz, z.B. in Form der Umstellung auf ökologischen Landbau
- leistet Bildungs- und politische Kampagnenarbeit, um die Regeln des Welthandels gerechter zu gestalten
- stellt durch Überprüfungsmechanismen sicher, dass diese Regeln eingehalten werden.
In Greifswald sind mehrere Initiativen aktiv, um den Fairen Handel zu unterstützen. Durch den Beschluss zur „Fairtrade Stadt“ finden diese die notwendige Anerkennung und Unterstützung ihrer Bestrebungen. Als Teil einer internationalen Kampagne übernimmt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald damit soziale Verantwortung im globalen Kontext.
Für den Titel „Fairtrade-Stadt“ muss die Stadt nachweislich fünf Kriterien erfüllen, die das Engagement für den Fairen Handel in allen Ebenen der Kommune widerspiegeln. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt an der Fairtrade-Towns Kampagne teilzunehmen und den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Kampagne erfüllt werden.
- Bei allen Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse sowie im Büro des Bürgermeisters wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel (z.B. Tee, Zucker, Kakao, Orangensaft) verwendet.
- Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade Town“ die
Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik/Verwaltung und Wirtschaft. Zudem ist es wünschenswert, dass auch andere Akteure aus weiteren Bereichen in der Steuerungsgruppe vertreten sind, wie z.B. aus Schulen, Vereinen oder kirchlichen Einrichtungen.
3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Restaurants und Cafés werden mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten. (Folgende Zeichen weisen dabei laut Forum Fairer Handel verlässlich auf fair gehandelte Produkte hin: die Produktsiegel Fairtrade, Naturland-Fair, fair for life und ecocert Fair Trade, die Marken der anerkannten Fair-Handels-Importeure aus dem Lieferantenkatalog des Weltladen-Dachverbandes sowie das Label der World Fair Trade Organization.) Die Anzahl der Geschäfte und Gastronomiebetriebe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Städte. Ausgehend vom Kriterienkatalog müssen dazu
in Greifswald mindestens 13 Einzelhandelsgeschäfte sowie 7 Restaurants bzw. Cafés gefunden werden.
4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Produkte aus Fairem Handel verwendet und es finden dort regelmäßig Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ statt. Die Anzahl ist ebenfalls abhängig von der Einwohnerzahl. Mindestens einmal im Jahr sollte eine Aktion durchgeführt werden. Nach dem Kriterienkatalog müssen in Greifswald jeweils mindestens eine Schule, ein Verein und eine Kirchengemeinde aktiv sein.
5. Die örtlichen Medien berichten über die Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt. Entsprechend Kriterienkatalog werden mindestens vier Berichte jährlich in den öffentlichen Medien gefordert, bei denen die Kampagne thematisiert wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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112,7 kB
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