Informationsvorlage - 06/1326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend nimmt die Entwicklung der Nutzerzahlen zur

Kenntnis. Auf Grund deren  Erhöhung empfiehlt die AG „KUS“ in den Doppelhaushalt 2019/

2020 je 38.000 € einzustellen.

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Sachdarstellung

Nach der Änderung der Satzung des Kultur- und Sozialpasses vom 16.15.2015, B265-09/15 erfolgte ein Anstieg der Nutzer. Vor allem Familien und alleinerziehende Eltern nutzen die Angebote.

Mit dem Beschluss B655-24/17 „Leistungen des Kultur- und Sozialpasses-Abschluss von weiteren Vereinbarungen zum Ausgleich von Mindereinnahmen der Leistungserbringer“ wurde den Vereinen „Kunstwerkstätten Jugendkunstschule Greifswald e.V.“ und „Musikfabrik Greifswald Schule für Popularmusik e.V.“ der Ausgleich der Mindereinnahmen für die Jahre 2017 und 2018 gewährt Daraus folgt ein ständiger Anstieg der Ausgaben für den KUS.

(Nutzer, Inanspruchnahme und Ausgaben: siehe Anlagen)

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

10

35101.54190000

Zuschuss KUS

30.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2019

38.000

38.000

 

2

2020 ff

38.000

38.000

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.03.2018 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend