Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1328
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungen an die Verwaltung für eine barrierefreie Stadt für die Umsetzung ab 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
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Beratung
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26.02.2018
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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05.03.2018
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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05.03.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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06.03.2018
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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12.04.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.05.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die Empfehlungen der AG „Barrierefreie Stadt“ zur Kenntnis. Die Empfehlungen sind durch die Fachämter zu prüfen. Die Ergebnisse werden der AG „Barrierefreie Stadt“ mitgeteilt. Umsetzbare Empfehlungen sind in die Planung kommender Haushalte miteinzubeziehen. Eine schrittweise Umsetzung wird angestrebt.
Sachdarstellung
Ausgehend vom BS-Beschluss B136-06/15 „Aktionsplan für Greifswald“ vom 13.04.2015 und in Fortschreibung der Empfehlungen aus 2016, B370-14/16 „Empfehlungen an die Verwaltung zur Umsetzung des Aktionsplanes“ erarbeitete die AG „Barrierefreie Stadt“ weitere Empfehlungen. Grundlage bildet ebenso der BS-Beschluss B505-34/02 „Barrierefreie Hansestadt Greifswald und Beitritt der Hansestadt Greifswald zur Erklärung von Barcelona“.
HH 2019/ 2020
Stadtbibliothek
Gegenwärtig kann die Stadtbibliothek nicht von jedermann selbstbestimmt genutzt werden. Ein Rollstuhlfahrer ist auf Hilfe angewiesen. Deshalb empfiehlt die AG „Barrierefreie Stadt“ zu prüfen:
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die Optimierung des bereits vorhandenen barrierefreien Zuganges zur Stadtbibliothek
Eingangsbereich und Treppenlift mit Euroschlüsselsystemen - den Einbau eines eigenständig bedienbaren Fahrstuhls
- den Einbau einer Behindertentoilette als eine „Toilette für jedermann“ im 1. Obergeschoss
- die Einrichtung mindestens eines zusätzlichen Behindertenparkplatzes gegenüber dem Rathaus