Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1359
Grunddaten
- Betreff:
-
Strandbad Eldena
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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05.03.2018
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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06.03.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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19.03.2018
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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12.04.2018
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.05.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister eine vergleichende Darstellung hinsichtlich der Betreibung des Strandbades Eldena ab dem Jahr 2019 zu erstellen. Dabei soll insbesondere die Betreibung des Strandbades durch den Eigenbetrieb Seesportzentrum, die ABS Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH, die Verwaltung selbst und einen fremden Dritten berücksichtigt werden. Grundlage für den Variantenvergleich ist der kostenlose Eintritt ins Strandbad ab dem Jahr 2019. Ferner soll im Vergleich der Varianten geprüft werden, inwieweit eine Ausschreibung notwendig ist.
Sachdarstellung
Die Betreibung des Strandbades Eldena ist letztmals für das Kalenderjahr 2018 durch die ABS Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH vertraglich abgesichert. Ab dem Jahre 2019 muss die Betreibung nach Auskunft der Verwaltung öffentlich ausgeschrieben und kann nicht mehr freihändig vergeben werden. Zur Vorbereitung dieses Ausschreibungsverfahren ist es notwendig zu ermitteln, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen eine Betreibung durch die Vorgenannten erfolgen kann. Diese Untersuchung soll nicht nur die finanziellen Eckdaten und Attraktivitätssteigerungen für den Betrieb des Strandbades aufzeigen, sondern insbesondere auch spätere Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Strandbad nach der Erarbeitung des Konzeptes für die Südmole. Bei der Erarbeitung der Stellungnahme sind zudem die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2017 in dem Verfahren10 C 7.16 betreffend den kostenlosen Zutritt zu einem Strandbad zu berücksichtigen.