Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1380

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt

 

Herrn Bertold Faust

 

als stellvertretende Schiedsperson der Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Mit Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Beschluss Nr. B519-29/12 vom 10.12.2012, wurde Frau Kathleen Knospe als stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren in ihr Ehrenamt gewählt. Die Amtszeit von Frau Kathleen Knospe endet am 13.03.2018. Frau Knospe möchte das Ehrenamt aus persönlichen Gründen nicht weiter wahrnehmen.

 

Gemäß § 3 des SchStG M-V hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erneut für die Dauer von fünf Jahren zu wählen.

 

Um geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu finden, erfolgte eine Ausschreibung im Greifswalder Stadtblatt (Nr. 10/2017 sowie Nr. 12/2017) und in der Tagespresse. Über die Bürgerschaftskanzlei wurden die bürgerschaftlichen Vertreter sowie die Ortsteilvertretungen informiert.

 

Insgesamt bewarben sich 7 interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson.

 

Entsprechend § 4 SchStG M-V sind die Bewerberinnen und Bewerber durch das Rechtsamt auf ihre Eignung für das Ehrenamt und eventuell vorliegende Ablehnungsgründe hin überprüft worden.

 

Als stellvertretende Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat und wer nicht im Bereich der Gemeinde wohnt. Die stellvertretende Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Geeignet für das Schiedsamt ist

 

         gegen wen keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennt oder die jemanden wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt hätte;
 

         gegen wen kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
 

         gegen wen keine gerichtliche Anordnung besteht, die die Person in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt.
 

         wer nicht als ehemaliger hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3778) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen tätig war.

 

Von den Bewerberinnen und Bewerbern wurde eine entsprechende Erklärung zu den vorgenannten Punkten abgefordert. Des Weiteren hat sich das Rechtsamt zur Überprüfung der durch die Bewerberinnen und Bewerber gemachten Angaben auch der Mitteilungen gemäß Nummer 12 a der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) bedient.

 

Die Bezirksvereinigung Stralsund des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) ist, wie in der Verwaltungsvorschrift zum SchStG M-V vom 14.12.2015 in § 3 Pkt. 3.2. festgelegt, zur Vorgehensweise in Vorbereitung der Wahl der stellvertretenden Schiedsperson angehört worden.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber sind nach abgeschlossener Vorprüfung zu Vorstellungsgesprächen in das die Schiedsstelle betreuende Rechtsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingeladen worden. 1 Bewerberin und 5 Bewerber nahmen diese Einladung an.

 

Der Vorsitzende der Bezirksvereinigung Stralsund des BDS, Herr Wolfgang Niepel, wurde zu diesen Gesprächen geladen, war jedoch an der Teilnahme verhindert. Durchgeführt wurden die Gespräche von Frau Kerstin Kremer, stellvertretende Amtsleiterin im Rechtsamt, Herrn Alexander Sosnitza, Schiedsperson der Universitäts- und Hansestadt

Greifswald, und Frau Christina Lanske, verantwortliche Mitarbeiterin im Rechtsamt für die Betreuung der Schiedspersonen.

 

Auf der Grundlage dieser Ausführungen sind die Bewerbungen nach anliegender Tabelle bewertet worden (Anlage – Mustertabelle).

In Auswertung der Gespräche mit der Bewerberin und den Bewerbern stellte sich im Ergebnis aus Sicht der Gesprächsführenden

 

Herr Bertold Faust

 

als der für das zu besetzende Ehrenamt zu favorisierender Bewerber dar.

 

Herr Bertold Faust beeindruckte im Bewerbungsgespräch durch ein seriöses und sicheres Auftreten. Mit freundlicher und aufgeschlossener Art konnte er im Gespräch überzeugend seine Erfahrungen im Umgang mit Menschen darstellen. Herr Faust zeigte sich sehr motiviert und engagiert.

 

Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher vorgeschlagen,

 

Herrn Bertold Faust als stellvertretende Schiedsperson

 

zu wählen.

 

Die Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Bewertungsbögen, liegen bei Bedarf im Rechtsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Einsichtnahme bereit.

 

Von der Beifügung der Unterlagen zur Beschlussvorlage wurde zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bewerber abgesehen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.03.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

12.04.2018 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig