Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, folgende Personen in den Fachbeirat der Greifswald Marketing  GmbH zu entsenden:

 

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 entschieden, dass die Mitgliederzahl des Fachbeirats der GMG auf 15 erhöht wird (Beschluss Nr. B678-25/18). Davon sollen 7 Mitglieder durch die Bürgerschaft entsandt werden. Der Oberbürgermeister wurde als Gesellschaftervertreter beauftragt, eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Fachbeirats vorzunehmen, was zwischenzeitlich erfolgt ist.

 

Aktuell setzt sich der Fachbeirat aus jeweils einem Vertreter der Universität Greifswald, des Pommerschen Landesmuseums, der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald, der Theater Vorpommern GmbH, der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH, des Vereins Greifswalder Innenstadt sowie der Bürgerschaft in Person von Herrn Milos Rodatos zusammen. Damit kann die Bürgerschaft gemäß ihrer Beschlussfassung sechs weitere Personen für den Fachbeirat benennen.

 

Ein fachlicher Beirat unterscheidet sich von einem Aufsichtsrat oder einem anderem Gesellschaftsorgan in der GmbH. Ebenso ist er nicht vergleichbar mit dem Betriebsausschuss eines Eigenbetriebes, welcher ein Fachausschuss der Bürgerschaft in Angelegenheiten des Eigenbetriebes ist. Ein Fachbeirat ist ein Gremium mit beratender Funktion und hat keine Entscheidungs- oder Budgetbefugnisse und keine Kontrollfunktionen, sondern beschränkt sich auf Beratungen und Empfehlungen in fachlicher Hinsicht. Er soll insbesondere die Geschäftsführung und die Gesellschafter bei der Umsetzung des Gesellschaftszweckes bzw. von Unternehmenskonzepten unterstützen und ggf. entsprechende Entscheidungshilfen geben.

 

Geschäftsführer und Gesellschafter können mit dem Fachbeirat Fragestellungen der täglichen Unternehmenspraxis, des operativen Bereiches oder auch spezielle Themen/Projekte sowie die strategische Ausrichtung des Unternehmens erörtern und diskutieren. Anders als bei Aufsichtsräten und Eigenbetriebsausschüssen gibt es für den Beirat keine gesetzliche Normierung und es ist auch keine paritätische Besetzung gemäß der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns vorgeschrieben.

 

Die mögliche Besetzung mit Vertretern bestimmter Interessengruppen, Institutionen oder anderer Unternehmen als Impulsgeber oder Netzwerkpartner und die Nutzung externen Sachverstandes kann zusätzliches Wissen in das Unternehmen bringen. Im Hinblick auf die Aufgabenstellung sollte sich die Auswahl an der unternehmerischen Qualifikation der möglichen Mitglieder orientieren.

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

12.04.2018 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen