Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1420
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe Zuschuss Abwasserwerk wg. Renaturierung Ketscherinbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.04.2018
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Geplant
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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11.04.2018
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Sachdarstellung
Das Abwasserwerk Greifswald setzt die Maßnahme „Gewässerrenaturierung Greifswald um. Das Vorhaben setzt sich aus den Teilvorhaben
- Wiederherstellung des ursprünglichen Gewässerverlaufs des Ketscherinbachs
und
- Rückbau des Ryck-Wehrs westlich der Steinbecker Brücke zusammen.
Die Maßnahme ist Teil des gesamtstädtischen Konzepts zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung insbesondere bei Starkregenereignissen. Dort ist es nach der Fertigstellung des „Regensammlers Ost“ die zweite große Maßnahme, die mit Priorität realisiert werden soll. Bei Starkregenereignissen sind große Teile von Eldena und die anliegeneden Kleingartenanlagen derzeit regelmäßig erheblich betroffen.
Auch für die städtebauliche Entwicklung (z.B. B-Plan 13, B-Plan Skonto und eine weitere mögliche Entwicklung für Wohnbebauung daran östlich anschließend) .ist dies eine wichtige Maßnahme. Diese hat dazu geführt, dass die vorhandenen Vorflutsysteme für die Aufnahme des anfallenden Niederschlagswassers an ihre Grenzen gekommen sind. Insbesondere im östlichen Stadtgebiet sind die Entwässerungssysteme hydraulisch überlastet.
Eine Verzögerung bei der Umsetzung dieser Maßnahme führt dazu, dass die Erschließung und damit die wichtige Vermarktung von Wohnbaugrundstücken sich um ein weiteres Jahr verzögert
Für die Investitionsmaßnahme „Gewässerrenaturierung / Rückbau Ryck-Wehr“ wurden im Haushalt der UHGW für die Jahre 2015 bis 2018 insgesamt 3.176 T€ an Investitionszuschüssen für den Bereich 3 – Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung - des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) eingeplant. Grundlage für die eingestellten Haushaltsmittel war die Entwurfs- und Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2016.
Im Mai 2017 wurde vom Abwasserwerk ein „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V)“ beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU) angemeldet.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung der Planungen zum Rückbau des Ryck-Wehrs wurde festgestellt, dass sich im Flussbett innerhalb des Baufeldes kontaminierter Schlamm akkumuliert hat. In die Kostenberechnung musste zusätzlich die Aufnahme und Entsorgung dieses Schlammes aufgenommen werden. Damit änderte sich der gesamte Kostenrahmen für das Bauvorhaben. Im Juli 2017 wurde ein entsprechender Änderungsantrag beim StALU eingereicht, der folgenden Finanzierungsplan auswies:
Gesamtausgaben: 4.077.562,00 €
davon zuwendungsfähige Ausgaben: 1.615.412,00 €
Eigenanteil: 2.785.232,40 €
Beantragte Zuwendung: 1.292.329,60 € (80 %)
Mit Schreiben vom 08.02.2018 teilte das StALU mit, dass das Vorhaben in die Projektliste des Landes M-V eingeordnet wurde und eine Förderung aus Mitteln der GAK in der oben genannten Höhe vorgesehen sei.
Im Dezember 2017 stellte das AWG einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn und dieser wurde mit Schreiben vom 23.03.2018 genehmigt.
Gleichzeitig mit der laufenden Fördermittelbeantragung und der Beantragung des vorzeitigen Baubeginns wurden die ersten Lose des Vorhabens ausgeschrieben und im Januar 2018 die Baufeldfreimachung vorgenommen.
Im Ergebnis der Ausschreibungen für die Lose 1 und 2 wurde nunmehr eine sich zwar abzeichnende, jedoch bis dahin nicht genau zu beziffernde Kostenerhöhung für die Bauleistungen festgestellt. In den vorliegenden Ausschreibungen sind nur zwei bzw. ein Angebot(e) eingegangen. Eine Bewertung der Angemessenheit der Preise ist daher nur bedingt möglich.
Grund für das Ergebnis der Ausschreibungen ist das allgemein erhöhte Investitionsgeschehen im Bausektor. Der Markt zeichnet sich durch eine immer stärker werdende Sättigung aus. Es ist kein Einzelfall, dass Ausschreibungen durchgeführt werden, bei denen nur zwei, ein oder sogar kein Angebot abgegeben wird. Diese Situation verschärfte sich im letzten Jahr weiter. Die Bauunternehmen sind anscheinend nicht in der Lage oder gewillt, ihre Kapazitäten an das Auftragsangebot anzupassen. Dies lässt die Marktpreise nach oben und die Anzahl der Angebote auf eine Ausschreibung nach unten tendieren, sodass gegenüber Vergleichspreisen aus Kostenberechnungen der letzten Jahre mit hochpreisigen Angeboten gerechnet werden musste.
Die Ausschreibungen für die Lose 1 und 2 wurden in einem relativ ungünstigen Zeitraum veröffentlicht. In der Regel versuchen die Firmen, ihren Auftragsstand bereits zum Ende eines Kalenderjahres für das Folgejahr zu regeln. Da diese Ausschreibungen erst zu Beginn dieses Jahres mit kurzfristigem Baubeginn veröffentlicht wurden, könnten auch hierin hohe Preise begründet liegen.
Zum Vergleich der Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Angebote gegenüber den Planungsannahmen können die Kostenberechnung und der Kostenanschlag herangezogen werden.
Die Kostenberechnung für Los 1 stammt aus April 2017 und enthielt hier bereits Preise aus dem Ursprungsprojekt 2016. Die Ursprungskostenberechnung belief sich auf 637 T€. Der im Dezember 2017 erstellte Kostenanschlag, also vor der Ausschreibung, wies eine Höhe von 871 T€ aus, also eine Kostensteigerung um 36%. Im April 2018 hätte bei einer Fortführung dieser Tendenz mit einem Marktpreis von 988 T€ gerechnet werden können. Demgegenüber liegen die Angebote für Los 1 vom bestplatzierten Bieter mit 1.064 T€ etwa 8% und vom Zweitplatzierten mit 1.144 T€ ca. 16% höher als letztlich erwartet. Unter der Annahme einer größeren Bieterbeteiligung könnte prognostiziert werden, dass die Angebote im oberen Feld platziert gewesen wären, was aber auch bedeutet, dass sie zwar nicht günstig sind, aber eben die aktuelle Marktsituation widerspiegeln und somit angemessen sind.
Die Kostenberechnung für Los 2, ebenfalls aus April betrug 1.990 T€. Der im Dezember 2017 erstellte Kostenanschlag, also vor der Ausschreibung, wies eine Höhe von 2.440 T€ aus, also eine Kostensteigerung von 22%. Im April 2018 hätte bei einer Fortführung dieser Tendenz mit einem Marktpreis von 2.640 T€ gerechnet werden können. Demgegenüber liegt das einzige Angebot für Los 2 mit 3.290 T€ etwa 20% höher als erwartet. Unter der Annahme einer größeren Bieterbeteiligung könnte auch hier prognostiziert werden, dass das Angebot im oberen Feld platziert gewesen wäre, was aber auch bedeutet, dass es zwar nicht günstig ist, aber aufgrund der derzeitigen Marktsituation noch angemessen sein könnte.
Um die ungünstige Marktsituation zu berücksichtigen, wurde nun für die Lose 3 bis 5 und den Rückbau des Ryck-Wehrs (Los 6) eine Kostensteigerung von bis zu 20% berücksichtigt. Außerdem muss bei den beauftragten Leistungen davon ausgegangen werden, dass berechtigte Nachtragsvereinbarungen in Höhe von bis zu 10% erforderlich werden. Unter dieser Annahme ist mit folgenden Gesamtprojektkosten zu rechnen:
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Vergleich |
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Ist / derzeit |
Genehm.-plan |
bereits ausgeführt: Los 0 |
50.490,95 € |
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Los 1: |
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1.170.761,67 € |
635.000 € |
zzgl. Leitungsanpassungen Dritter |
30.000,00 € |
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zzgl. Planung Los 1 |
123.547,87 € |
120.900 € |
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Los 2: |
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3.627.645,89 € |
2.141.000 € |
zzgl. Planung Los 2 |
265.263,19 € |
321.150 € |
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Los 3 Stadtpark (Kosten Genehmigungsplanung) |
668.242,94 € |
541.450 € |
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Los 4 Ausgleich und Ersatz (Kosten Genehmigungspl.) |
78.337,19 € |
66.750 € |
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Los 5 Waldersatz (Kosten Genehmigungsplanung) |
75.204,88 € |
26.250 € |
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Los 6 Rückbau Ryckwehr |
183.512,97 € |
156.454 € |
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Los 7 Grunderwerb |
30.000,00 € |
68.608 € |
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Gesamtkosten |
6.303.007,55 € |
4.077.562 € |
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davon Fördermittel bei 80% Förderquote |
1.850.470,37 € |
1.292.300 € |
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benötigte Eigenmittel |
4.452.537,18 € |
2.785.232 € |
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bis 2018 eingestellte HH-Mittel |
3.176.300,00 € |
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Überplanmäßige Auszahlung mit Berücksichtigung Anpassung Fördermittel |
1.276.237,18 € |
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Überplanmäßige Auszahlung ohne Berücksichtigung Anpassung Fördermittel |
1.834.407,55 € |
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Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
5 |
55200-M00006/ und 55200-M00012 |
Gewässerrenaturierung und Rückbau Ryckwehr |
5.010.708 |
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HHJahr |
PA HHJahr incl. EMÜ incl. AO in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2018 |
3.176.300 |
3.176.300 |
1.834.408 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2018 |
25200-M00004 Stadtarchiv Ausstattung (Verschiebung nach 2019) |
300.000 |
2 |
2018 |
51103-M11001 Komplementäranteile SSV 161 (Verschiebung nach 2019) |
160.000 |
3 |
2018 |
11403-M00014 Bauhof (Verschiebung nach 2019) |
517.000 |
4 |
2018 |
62600-M13001 Zuführung Kapitaleinlage GPG |
100.000 |
5 |
2018 |
21502-M00008 Neubau eines Gebäudeteils CDF (Verschiebung nach 2019) |
137.500 |
6 |
2018 |
21801-M00002 IGS Fischer |
450.000 |
7 |
2018 |
Ausbau Blum Str. zur Fahrradstraße |
31.500 |
8 |
2018 |
DR Bewirtschaftung |
138.408 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Keine zusätzlichen Folgekosten; nur sowieso-Kosten |
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