Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1401
Grunddaten
- Betreff:
-
„Sanierung Innenstadt und Fleischervorstadt“, Umgestaltung Mühlenstraße, Vorstellung der Planung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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18.04.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beschlussfassung
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24.04.2018
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Sachdarstellung
Die Mühlenstraße zwischen Markt und Mühlentor ist der letzte unsanierte Straßenzug im Innenstadtbereich zwischen Markt und Mühlentor / Schuhhagen. Die Straße befindet sich in einem desolaten Zustand und hat abschnittsweise keine regelgerechten Gehwege. Im Rahmen der Umgestaltung wird die Mühlenstraße einschl. Gehwege auf einer Länge von ca. 211 m grundhaft ausgebaut und beidseitig ausreichend dimensionierte Gehwege hergestellt. Die Straßenentwässerung wird an den vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen.
Die innerstädtischen Gestaltungsgrundsätze werden berücksichtigt. Insbesondere unter Berücksichtigung des Lärmschutzes erfolgt die Straßenbefestigung mit gesägtem Granitkleinpflaster in gebundener Ausführung. Die Gehwege werden analog der Kuh- und Brüggstraße mit Betonplatten und Kleinpflaster befestigt. Die Grundzüge der Entwurfsplanung werden in beiliegender Präsentation erläutert,
Die bauliche Umsetzung soll in 2019 erfolgen. Es wird mit einer Bauzeit von 7 Monaten gerechnet.
Den Anwohnern und interessierten Bürgern wurde die Vorplanung am 05.09.2017 vorgestellt. Es hat sich danach eine Arbeitsgruppe mit 4 interessierten Anwohnern gebildet, die die weitere Planung bisher begleitet hat.
Die Ergebnisse der bisherigen Veranstaltungen sind veröffentlicht unter https://www.greifswald.de/de/wirtschaft-bauen-verkehr/bauen/grosse-tiefbaumassnahmen/.
Die Finanzierung dieser Baumaßnahme soll mit Mitteln aus noch zu beantragenden Städtebaufördermitteln erfolgen. Der zusätzliche Eigenanteil steht im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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6,9 MB
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