Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den anliegenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 des Abwasserwerkes nach Eigenbetriebsverordnung M-V, bestehend aus:

 

-          Vorbericht,

-          Zusammenstellung,

-          Finanzplan Abwasserwerk,

-          Bereichsfinanzplan 3,

-          Investitionsübersichten Bereich 3 und

-          Verpflichtungsermächtigungen.

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Sachdarstellung

Gemäß § 14 Absatz 7 Eigenbetriebsverordnung M-V in Verbindung mit § 48 Kommunalverfassung M-V ist ein Nachtragswirtschaftsplan erforderlich, wenn es zu erheblichen Mehrauszahlungen für Investitionen kommt. Als erheblich wird angesehen, wenn die Mehrauszahlungen im Einzelfall 3 von Hundert der Gesamtauszahlungen für Investitionen des laufenden Wirtschaftsjahres übersteigen.

 

Auf Grund der vorliegenden Submissionsergebnisse für die Maßnahme „Gewässerrenaturierung“ (Bereich 3 – Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung) Los 1 und 2 kommt es zu einer erheblichen Kostensteigerung. Die Ausschreibungsergebnisse resultieren aus den allgemein erhöhten Investitionen im Bausektor und eine sich daraus ergebene immer stärker werdende Sättigung des Marktes.

Die Kostenschätzung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung lag bei 4.077.562 €. Mit Vorlage der Submissionsergebnisse für Los 1 und 2 und unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung bei den noch auszuschreibenden Losen von bis zu 20 %, ist mit Gesamtprojektkosten in Höhe von 6.303.007 € zu rechnen.

 

Der Finanzierungsplan der Maßnahme ändert sich wie folgt:

 

Planansatz

 

Ist bis 2017

Plan 2018

Plan 2019

Plan 2020

Plan 2021

Gesamt

 

 

T€

T€

T€

T€

T€

T€

WP 2018

Investition

225

2.328

1.343

162

20

4.078

 

davon Fördermittel

0

730

433

129

0

1.292

 

             Kostenerstattung UHGW

225

1.598

910

33

20

2.786

 

 

 

 

 

 

 

 

1. NT WP

Investition

225

3.575

1.642

775

86

6.303

ohne erhöhte

davon Fördermittel

0

600

300

292

100

1.292

Förderung

             Kostenerstattung UHGW

225

2.598

1.533

441

214

5.011

 

 

 

 

 

 

 

 

1. NT WP

Investition

225

3.575

1.642

775

86

6.303

mit erhöhter

davon Fördermittel

0

600

360

700

190

1.850

Förderung

             Kostenerstattung UHGW

225

2.598

1.473

33

124

4.453

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Abweichung im Finanzierungsplan zwischen dem Wirtschaftsplan 2018 und dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 für den Bereich 3 „gemeindliche Gewässerbewirtschaftung“ wird durch den Haushalt der UHGW mit dem Bürgerschaftsbeschluss „Überplanmäßige Ausgabe Zuschuss Abwasserwerk wg. Renaturierung Ketscherinbach“ (Drucksachen-Nr.: 06/1420) abgedeckt. Dadurch sind auch die Verpflichtungsermächtigungen abgesichert.

 

Der Beschluss beinhaltet eine Erhöhung des Kostenerstattungsanteiles der UHGW an das AWG um max. 1.834 T€. Bei entsprechender Anpassung der Förderung von 1.292 T€ auf 1.850 T€ reduziert sich die benötigte überplanmäßige Auszahlung der UHGW an das AWG auf 1.276 T€.

 

Auf das Gesamtergebnis (Ergebnis- und Finanzhaushalt) des Abwasserwerks hat der steigende Investitionsaufwand dementsprechend keine Auswirkungen, da die UHGW sämtliche Aufwendungen, die im Bereich 3 des AWG entstehen, erstattet. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind in der o. g. Beschlussvorlage dargestellt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.04.2018 - Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald