Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1425
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtrag Wirtschaftsplan 2018 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beschlussfassung
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11.04.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den anliegenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 des Abwasserwerkes nach Eigenbetriebsverordnung M-V, bestehend aus:
- Vorbericht,
- Zusammenstellung,
- Finanzplan Abwasserwerk,
- Bereichsfinanzplan 3,
- Investitionsübersichten Bereich 3 und
- Verpflichtungsermächtigungen.
Sachdarstellung
Gemäß § 14 Absatz 7 Eigenbetriebsverordnung M-V in Verbindung mit § 48 Kommunalverfassung M-V ist ein Nachtragswirtschaftsplan erforderlich, wenn es zu erheblichen Mehrauszahlungen für Investitionen kommt. Als erheblich wird angesehen, wenn die Mehrauszahlungen im Einzelfall 3 von Hundert der Gesamtauszahlungen für Investitionen des laufenden Wirtschaftsjahres übersteigen.
Auf Grund der vorliegenden Submissionsergebnisse für die Maßnahme „Gewässerrenaturierung“ (Bereich 3 – Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung) Los 1 und 2 kommt es zu einer erheblichen Kostensteigerung. Die Ausschreibungsergebnisse resultieren aus den allgemein erhöhten Investitionen im Bausektor und eine sich daraus ergebene immer stärker werdende Sättigung des Marktes.
Die Kostenschätzung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung lag bei 4.077.562 €. Mit Vorlage der Submissionsergebnisse für Los 1 und 2 und unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung bei den noch auszuschreibenden Losen von bis zu 20 %, ist mit Gesamtprojektkosten in Höhe von 6.303.007 € zu rechnen.
Der Finanzierungsplan der Maßnahme ändert sich wie folgt:
Planansatz |
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Ist bis 2017 |
Plan 2018 |
Plan 2019 |
Plan 2020 |
Plan 2021 |
Gesamt |
|
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T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
WP 2018 |
Investition |
225 |
2.328 |
1.343 |
162 |
20 |
4.078 |
|
davon Fördermittel |
0 |
730 |
433 |
129 |
0 |
1.292 |
|
Kostenerstattung UHGW |
225 |
1.598 |
910 |
33 |
20 |
2.786 |
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1. NT WP |
Investition |
225 |
3.575 |
1.642 |
775 |
86 |
6.303 |
ohne erhöhte |
davon Fördermittel |
0 |
600 |
300 |
292 |
100 |
1.292 |
Förderung |
Kostenerstattung UHGW |
225 |
2.598 |
1.533 |
441 |
214 |
5.011 |
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|
1. NT WP |
Investition |
225 |
3.575 |
1.642 |
775 |
86 |
6.303 |
mit erhöhter |
davon Fördermittel |
0 |
600 |
360 |
700 |
190 |
1.850 |
Förderung |
Kostenerstattung UHGW |
225 |
2.598 |
1.473 |
33 |
124 |
4.453 |
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Die Abweichung im Finanzierungsplan zwischen dem Wirtschaftsplan 2018 und dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 für den Bereich 3 „gemeindliche Gewässerbewirtschaftung“ wird durch den Haushalt der UHGW mit dem Bürgerschaftsbeschluss „Überplanmäßige Ausgabe Zuschuss Abwasserwerk wg. Renaturierung Ketscherinbach“ (Drucksachen-Nr.: 06/1420) abgedeckt. Dadurch sind auch die Verpflichtungsermächtigungen abgesichert.
Der Beschluss beinhaltet eine Erhöhung des Kostenerstattungsanteiles der UHGW an das AWG um max. 1.834 T€. Bei entsprechender Anpassung der Förderung von 1.292 T€ auf 1.850 T€ reduziert sich die benötigte überplanmäßige Auszahlung der UHGW an das AWG auf 1.276 T€.
Auf das Gesamtergebnis (Ergebnis- und Finanzhaushalt) des Abwasserwerks hat der steigende Investitionsaufwand dementsprechend keine Auswirkungen, da die UHGW sämtliche Aufwendungen, die im Bereich 3 des AWG entstehen, erstattet. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind in der o. g. Beschlussvorlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,9 MB
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