Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1417
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung junger Familien durch die Gewährung von Preisnachlässen bei Grundstückskäufen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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12.04.2018
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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23.04.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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07.05.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.05.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Richtlinie zur Förderung junger Familien durch Gewährung von Preisnachlässen beim Grundstückskauf in der Fassung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 16. November 2015 (B 264-09/15) zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder in Kraft zu setzen.
Sachdarstellung
Die bisherige Richtlinie zur Förderung junger Familien durch die Gewährung von Preisnachlässen beim Verkauf von Grundstücken lief zum 31.12.2016 durch Beschluss der Bürgerschaft aus. Nach dem Auslaufen der Richtlinie sollte die Wirksamkeit und Notwendigkeit einer weiteren Förderung junger Familien durch die Gewährung von Preisnachlässen besonders hinsichtlich der Entwicklung der Bodenpreise und der Ausweisung weiterer B-Pläne überprüft werden.
Im Rahmen der Diskussion um die erhöhten Bodenpreise bei der Veräußerung weiterer Grundstücke im B-Plangebiet 88 wurde deutlich, dass die Weiterführung bzw. Wiedereinsetzung der Richtlinie notwendig ist. Dieser Aspekt wurde auch in der AG Bezahlbarer Wohnraum diskutiert. Mit der Wiedereinsetzung der Richtlinie zur Förderung junger Familien durch Gewährung von Preisnachlässen beim Grundstückskauf soll für Familien ein positiver Anreiz zum Verbleib in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gesetzt werden.
Die Verpflichtung der Stadt, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, besteht sowohl gegenüber Mieterinnen und Mietern, als auch gegenüber Familien, die Wohneigentum erwerben wollen.
Im Jahr 2018 kommt die Anwendung der Richtlinie nach derzeitigem Planungsstand nur bei der Veräußerung von Grundstücken im Gebiet des B-Planes 88 in Betracht. Gemäß Beschlussvorlage 06/1342 werden durch die Aktualisierung der Verkaufspreise Mehreinnahmen i.H.v. insgesamt 59.700,00 Euro gegenüber den bisherigen Festsetzungen erzielt. Dies entspricht ca. 16,4% des Gesamtkaufpreises für die Grundstücke. Da die Richtlinie maximal einen Preisnachlass von 18% auf den Grundstückspreis gewährt und nicht in allen Fällen in diesem Umfang zur Anwendung kommen dürfte, ist davon auszugehen, dass die Mehreinnahmen der Stadt aus den Grundstücksverkäufen die nach der Richtlinie zu gewährenden Preisnachlässe abdecken.
In den Folgejahren sind entsprechende Mittel zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung junger Familien durch die Gewährung von Preisnachlässen beim Verkauf von Grundstücken bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.