Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/956

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Ver­waltung, einen jährlichen Bericht (beginnend im Frühjahr 2009) zur Arbeit der ARGE insbesondere zu den durchgeführten Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 S. 1 SGB II (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, auch Ein-Euro-Jobs genannt) inkl. der arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen zu erstellen und diesen in den zuständigen Gremien (Sozialausschuss mit anschließender Beratung in der Bürgerschaft) zu erläutern.

 

 

 

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Sachdarstellung

Der Bundesrechnungshof hat in einem kürzlich veröffentlichten Bericht extremen Missbrauch bei sog. Ein-Euro-Jobs festgestellt.

Bei zwei Dritteln der geprüften Maßnahmen war mindestens eine Fördervoraus­setzung nicht erfüllt. In acht von zehn Fällen waren die Arbeiten nicht zusätzlich. „Meist betrafen sie reguläre Aufgaben eines öffentlichen Trägers (etwa Reinigungs­arbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden oder leichte Bürotätigkeiten) und sollten normale Arbeitskräfte einsparen oder einen haushaltsbedingten Personalmangel ausgleichen.“

Für drei von vier Ein-Euro-Jobbern „blieben die Arbeitsgelegenheiten weitgehend wirkungslos“. Eine messbare Eingliederung in den Arbeitsmarkt war nicht erkennbar.

 

Um sicherzustellen, dass ähnliche Auswirkungen in Greifswald nicht zu befürchten sind, soll ein jährlicher Bericht in den zuständigen Gremien vorgestellt und beraten werden.

Allein die ca. 700 Ein-Euro-Jobber bei der ABS lassen befürchten, dass die Kriterien für die Einrichtung solcher Maßnahmen nicht oder nicht immer eingehalten werden.

 

Zur Erläuterung:

Folgende Kriterien müssen bei Ein-Euro-Jobs eingehalten sein:

 

-     Der Job muss im öffentlichen Interesse liegen.

-     Er muss zusätzlich sein: D.h. es darf nicht eine Tätigkeit sein, zu der der Träger (Stadt, Verein oder ähnliches) verpflichtet ist. Auch muss sichergestellt sein, dass es eine Tätigkeit ist, die sonst nicht oder nicht in absehbarer Zeit finanzierbar ist. Auch muss der Job wettbewerbsneutral sein. Er darf keine Arbeitsplätze verdrängen oder vernichten.

-     Der Job muss geeignet und erforderlich sein, den Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren..

-     Der Ein-Euro-Job ist das letzte Mittel.

 

Der Bericht soll die durchgeführten Maßnahmen und die Einhaltung der zuvor genannten Kriterien beschreiben. Er soll zudem das durchgeführte Profiling ins­besondere im Massengeschäft bei der ABS erläutern. In der Maßnahme­beschreibung muss genauestens beschrieben sein, warum gerade dieser Job diesem Erwerbslosen hilft, eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.09.2008 - Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen

Erweitern

15.09.2008 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

29.09.2008 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig