Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1471

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss ermächtigt den Oberbürgermeister, die beiliegende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Landkreis Vorpommern-Greifswald möchten künftig die Nutzung von EU-Förderprogrammen durch Akteure aus der Stadt und dem Landkreis verbessern. Ziel soll es insbesondere sein, ansässige Unternehmen, Vereine, kleinere Gemeinden und sonstige Interessierte den Zugang EU-Förderprogrammen zu ermöglichen, da gerade diese im EU-Förderdschungel Unterstützung bei Antragstellung und Durchführung benötigen. Die Inanspruchnahme von EU-Mitteln dieser Zielgruppe ist im regionalen und internationalen Vergleich deutlich unterdurchschnittlich. Hier liegen Chancen, die geringen Eigenmittel in der Region durch EU-Mittel zu ergänzen. 

 

Zu diesem Zweck soll die bei der WITENO GmbH bereits existierende Stelle „Contact Point South Baltic“ zu einer Beratungsstelle für die Beantragung und Umsetzung von EU-finanzierten Projekten (Europa-Lotse) ausgebaut werden, welche paritätisch von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald mit zunächst je 40 TEUR/Jahr finanziert wird. Die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung soll beginnend ab dem 1. Juli 2018 zunächst 18 Monate betragen mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Das Projekt war unter der Bezeichnung „Zuschuss Europa-Büro“ bereits in 2017 mit 20 TEUR und in 2018 mit 40 TEUR im Haushaltsplan der UHGW veranschlagt. 

 

Mitarbeiter der WITENO GmbH sammelten bislang in einer Reihe von EU- und auch regionalen und nationalen Förderprogrammen Erfahrungen, wodurch eine hohe Kompetenz bei der Beantragung, Umsetzung und Abrechnung von Fördermitteln und -vorhaben generiert werden konnte. Dieser Sachverstand soll nunmehr den in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und im Landkreis Vorpommern-Greifswald angesiedelten Interessenten zur Verfügung gestellt werden. Eine Unterstützung der Verwaltungen der beiden Gebietskörperschaften kann bei Bedarf auch erfolgen, ist aber nicht vorrangiger Zweck der Kooperation.

 

Im III. Quartal 2019 erhält der Hauptausschuss einen Bericht über die bislang erzielten Ergebnisse aus der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung, gegebenenfalls verbunden mit einer Beschlussvorlage zur Verlängerung der Kooperation.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

11102000.

5419000

Zuschuss Europa-Büro (Ergebnishaushalt)

40.000

2

1

11102000.

7419000

Zuschuss Europa-Büro (Finanzhaushalt)

40.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

40.000

20.000

20.000

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2019 ff.

11102000.

5419000

40.000

angemeldet

Zuschuss Europa-Lotse

40.000

 

 

11102000.

7419000

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.06.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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05.06.2018 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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18.06.2018 - Hauptausschuss (HA)