Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1473
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Vorlage „Konzept für eine nachhaltige Landwirtschaft“ 06/1461
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beschlussfassung
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04.06.2018
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Beschlussvorschlag
Folgende drei Änderungen werden hiermit zur BS-Vorlage „Konzept einer nachhaltigen Landwirtschaft“ (06/1461) zur Abstimmung gestellt:
1) Die Vorlage 06/1461 wird im Pkt. 1 erweitert:
nach
„1. Die Bürgerschaft bekennt sich … abgewogen werden.“
Wird ergänzt durch:
„Eine sachliche Grundlage dafür könnte der Leitfaden zur Integrierten Landwirtschaft der Europäischen Initiative für Nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft eV" (EISA) sein (http://sustainable-agriculture.org/wp-content/uploads/2012/08/EISA_System_deutsch_new_wheel_170212.pdf).“
2) Die Vorlage 06/1461 wird um einen Punkt 6 ergänzt:
„6. Die verschiedenen Bürgerschaftsgremien sind dazu angehalten, sich ebenfalls in den Prozess zu konsens-orientierten Lösungen einzubringen, denn dieser Prozess wird Umwelt-, Liegenschafts-, Wirtschafts- und Bildungsfragen sowie soziale Aspekte integrativ verbinden müssen.“
3) Die Begründung der Vorlage 06/1461 wird am Schluss des bisherigen Begründungstextes wie folgt erweitert:
„In der Erarbeitung dieser Vorlage flossen Anregungen aus der Vorlage 06/1358.2 „Reduktion der Verwendung von Glyphosat, Fipronil, Neonicotinoiden und anderen, die Biodiversität gefährdenden Giften auf stadteigenen Flächen in einem dialog-orientierten Prozess“ (Einbringer: Dr. U. Rose, Fraktion DIE LINKE) sowie Zuarbeiten aus der GAI ein.“
Sachdarstellung
Zu 1)
Dieses EISA-Leitbild zur Integrierten Landwirtschaft ist insbesondere darauf ausgelegt, auch die konventionelle Landwirtschaft mit einzubinden. Das Papier hat hier zunächst nur informellen Charakter zur Klarstellung, was genauer mit nachhaltiger Landwirtschaft für die konventionelle Landwirtschaft gemeint sein könnte. Nachhaltige Landwirtschaft bedeutet mehr als nur Reduktion des Pestizidsverbrauchs und Erhöhung der Biodiversität.
Der Begriff „nachhaltige Landwirtschaft“ ist lediglich ein Oberbegriff. Darin findet sich die Ökologische Landwirtschaft (Bio) ebenso wieder als eben auch die nachhaltige konventionelle Landwirtschaft. Eine klare allgemein akzeptierte Definition ist schwer zu finden.
Jedoch liegt vom Verein "Europäische Initiative für Nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft eV" (EISA) ein übergreifendes Leitbild zur Integrativen Landwirtschaft eben für die konventionelle Landwirtschaft vor.
Da für nachhaltige Landwirtschaft bzw. Integrierte Landwirtschaft im Gegensatz zur Bio-Landwirtschaft bislang keine nationalen und europäischen Normen und Regeln dazu vorliegen, wäre dies ein weitgehender Faden für die Konzepterarbeitung bis Ende 2020.
Das Leitbild, welches die GAI in der neuen Vorlage vorschlägt, ist lediglich eine Festlegung der künftigen Umgangsformen miteinander.
Zu 2)
Dieser neue Pkt. 6 stammt aus der Vorlage 06/1358.2. Der Prozess, um auch in Greifswald zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu kommen ist derart komplex, dass auch die Bürgerschaftsgremien schon frühzeitig in den Diskussionen eingebunden sein sollten und nicht erst bei Vorlage des Konzeptes sich wieder zum Thema verständigen.
In welcher spezifischen Form dies die Bürgerschaftsgremien tun wollen, sollten sie selbst entscheiden. Beispielsweise haben Landwirte aus der Greifswalder Agrarinitiative (GAI) darum geworben, ihre Betriebe zu besichtigen und dass sich die Politik in die GAI einbringen sollte.