Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1460

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachdarstellung

Mit Beschluss B399-15/16 vom 10.10.2016 hat die Bürgerschaft die Rückübertragung der Betreibung des Strandbades Eldena und die Verwaltung des dazugehörigen Geländes vom Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif in den Zuständigkeitsbereich des Immobilienverwaltungsamtes zum 01.01.2017 festgelegt. Das bedeutet, dass ab diesem Tag das Immobilienverwaltungsamt sowohl für die Werterhaltung an Gebäuden, als auch für die Bewirtschaftung der Badeanstalt sowie den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen verantwortlich zeichnet. Der Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif hatte seit 2010 die Bewirtschaftung des Strandbades Eldena durch die ABS – Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH mit Vertrag vornehmen lassen. Dieser Vertrag wurde übernommen. Sämtliche vereinbarte Leistungen werden in den Jahren 2017 und 2018  von der ABS gGmbH realisiert.

 

Um eine Entscheidung für die zukünftige Bewirtschaftung des Strandbades Eldena treffen zu können, hat die Verwaltung mit Unterstützung des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif und der ABS gGmbH verschiedene Betreibervarianten, siehe Anlage, gerechnet.

 

Die kostenintensivsten Varianten wären eine alleinige bzw. eine Betreibung mit Unterstützung von Dienstleistern durch den Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif. Hier wären jährliche Zuschüsse von ca. 200 TEUR durch die UHGW zu gewähren. Dabei wäre auch zu beachten, dass Verluste des Eigenbetriebes gem. EigVO M-V in vollem Umfang aus dem Haushalt der UHGW auszugleichen sind; das betrifft auch Verluste aus Abschreibungen aus Investitionen und Übertragungen von Immobilien.

 

Bei einer Betreibung des Strandbades durch den Eigenbetrieb Seesportzentrum wären zudem folgende gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen:

Die Übertragung der Verantwortlichkeit und des Vermögens stellt eine wesentliche Erweiterung der Aufgaben und des Satzungszweckes dar. Es ist ein Nachweis über die Voraussetzungen gemäß § 68 ff. KV M-V zu erbringen, wonach der öffentliche Zweck die Erweiterung des Unternehmens rechtfertigt. Der Eigenbetrieb hat nach Art und Umfang seiner Tätigkeit in einem angemessen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu stehen. Es bedarf zusätzlich nach der Neufassung der EigVO M-V vom 14.07.2017 der Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes (ohne Ausgleich der Haushaltsmittel der Kommune) und der Ausstattung mit angemessenem Eigenkapital. Ebenfalls wären steuerliche und beihilferechtliche Auswirkungen abzuklären. Gemäß § 77 KV M-V ist eine Satzungserweiterung bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen unter umfassender Darlegung hinsichtlich des Vorliegens aller gesetzlichen Voraussetzungen. Ein erhöhter Verlustausgleich, sofern dies nach neuer EigVO zulässig ist, wäre aus dem Haushalt der UHGW  zu prognostizieren.

 

Die Betreibung durch einen privaten Anbieter würde einen Zuschussbedarf von ca. 121 TEUR erfordern. Diese Variante wäre auszuschreiben. Für einen gewerblichen Anbieter dürfte die Betreibung allenfalls ein Zusatzgeschäft sein. Es fehlt ein Geschäftsbereich, der Besucher anzieht und in dem verlässlich hohe Umsatzerlöse erzielt werden können. Aus der Vermietung der einen Hälfte der Strandkorblagerhalle, eines Imbiss-Kioskgebäudes, einer Strandbar und des Kassenhauses am Eingang (z. B. für einen Fahrradverleih) könnten grundsätzlich Umsatzerlöse erzielt werden: Einerseits sollte deren Höhe nicht überschätzt werden (kurze Saison, Wetterabhängigkeit, relativ niedrige Besucherzahlen und Umsatzerwartungen der Mieter), andererseits sind einzelne Gebäude derzeit nicht in einem vermietbaren Zustand.

 

Der Verleih von Tretbooten wäre nur unter erheblichen Einschränkungen möglich. Die Dänische Wiek gilt als Seegewässer des Bundes, in dem die Seeschifffahrtsstraßenordnung uneinge-

 

schränkt gilt. Wasserfahrzeuge aller Art für den Verleih sind hier zulassungspflichtig und benötigen ein Bootszeugnis (technische Abnahme, Sicherheitsausrüstung, turnusmäßige Erneuerung). Zulassungsfähige Tretboote sind teuer, wartungsintensiv und schwer gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Generell müsste ein seegängiges Sicherungsboot vorhanden sein, mit dem im Bedarfsfall allen Wassersportlern schnell Hilfe geleistet werden könnte. Der Bereich, der mit Tretbooten befahren werden dürfte, wäre mit Bojen gegenüber dem Schwimmerbereich abzugrenzen. Der Verleih ist auch nur bis zu einer Windstärke von max. 3 Bft. erlaubt.

 

Der öffentliche Parkplatz neben dem Kassenhaus ist eine öffentlich-rechtliche Verkehrsanlage, der als gewidmet i. S. des StrWG M-V gilt, und kann in diesem Status nur öffentlich-rechtlich betrieben werden. Für einen privaten Betrieb müsste diese Verkehrsanlage straßenrechtlich eingezogen werden. Einziehungsbehörde ist das Infrastrukturministerium der Landesregierung.

 

Da eine Fortführung des Vertrages mit der ABS gGmbH aus vergabe- und beihilferechtlichen Gründen zukünftig nicht mehr möglich ist, ist der Betreibervertrag durch das Immobilienverwaltungsamt fristgemäß unter Beachtung der Gewährleistung des Strandbadbetriebes zum 31.12.2018 zu kündigen.

 

Die wirtschaftlichste Variante mit einem Aufwand von ca. 99 TEUR ist die eigenständige Betreibung des Strandbades Eldena durch die UHGW. Die wesentlichen Leistungen wie Strand- und Toilettenreinigung, Deichmahd würden ausgeschrieben und Fremdvergeben, wobei auch Kooperationen oder Dienstleistungsvereinbarungen mit der ABS gGmbH, sowie mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen  im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen sind. Auch die Betreibung eines Kiosks/Getränkestandes würde ausgeschrieben. Dabei ist es unerlässlich, dass in der Abteilung Gebäudemanagement die Personalstelle eines Strandbadleiters, ganzjährig für 30 Wochenstunden, geschaffen wird. Für diese Person werden in den Sommermonaten zahlreiche Mehrarbeitsstunden anfallen, welche durch Freizeit in den Wintermonaten abzugelten sind. Der Strandbadleiter soll  neben der Organisation des Strandbadbetriebes (Ausschreibungen, Überwachung der Fremdaufträge, Organisation Rettungsdienst, Überwachung Verkehrssicherung) auch schrittweise die weitere Entwicklung des Strandbades voranbringen, um die Attraktivität schrittweise zu steigern. Hierzu sollen Konzepte entwickelt und auf Machbarkeit geprüft werden, wobei aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeiten nicht überschätzt werden sollten. Die Werterhaltung an Gebäuden wird bereits seit 2017 über die Abteilung Hochbau realisiert. Die notwendigen finanziellen Mittel sind produktbezogen in der Doppelhaushaltsplanung 2019/20 geplant worden.

 

Für eine einmalige Strandaufspülung, welche für das Strandbad dringend erforderlich ist (die letzte Strandaufspülung fand 1990 statt), wurden im Doppelhaushalt 2019/20 Mittel in Höhe von 200.000,- € angemeldet.

 

Zu den untersuchten Betreibervarianten, welche alle auf Grundlage eines kostenlosen Zutrittes zum Strandbad basieren, wird alternativ eine Berechnung mit Eintrittsgeldern zum Vergleich dargestellt:

 

Im Aufwand wären zusätzlich ca. 33 TEUR an Kosten für Kassenpersonal einzuplanen. Diesen Aufwendungen stünden, bei Beibehaltung der jetzigen Eintrittspreise, Einnahmen in Höhe von 42 TEUR an Eintrittsgeldern gegenüber. Der Saldo beträgt also ca. 9 TEUR, Nebenkosten z. B. für den Unterhalt des Kassenhäuschens, Druck von Eintrittskarten usw. nicht eingerechnet. Da demnach mit der Erhebung von Eintrittsgeldern keine signifikanten Gewinne zu erwarten sind, kann nach Auffassung des Immobilienverwaltungsamtes unter den jetzigen Rahmenbedingungen hierauf aus rein finanziellen Erwägungen verzichtet werden. Etwas anderes würde sich ergeben, wenn die Eintrittspreise erhöht würden. Entsprechend der Stellungnahme des Rechtsamtes zum Urteil des

BVerwG vom 13.09.2017, Az.10 C 7.16 wären Eintrittsgelder für das Strandbad Eldena auch grundsätzlich weiterhin möglich, soweit das Strandbad als öffentliche Einrichtung betrieben wird und die untere Naturschutzbehörde zustimmt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass durch die ganztätige Öffnung des Strandbades ein Kontrollverlust eintritt, dessen Folgen schwer einzuschätzen sind. Es kann zu vermehrtem Vandalismus und vermehrter Vermüllung kommen.

Auch der unberechtigte Zugang, z.B. durch Mopeds, Motorräder und Pferde ist kaum zu kontrollieren.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

4

 

42418 – diverse Sachkonten

                      Strandbad Eldena

99.147

 

 

<-@ 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.06.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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04.06.2018 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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05.06.2018 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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18.06.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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02.07.2018 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen