Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1491
Grunddaten
- Betreff:
-
11. Änderung der Hauptsatzung (bzgl. pauschalierte Entschädigung bei Anfahrtskosten per PKW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.06.2018
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.07.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ändert die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in § 17 Entschädigung wie folgt um einen Punkt 8:
„8. Bürgerschaftsmitglieder, sachkundige Einwohner und OTV-Mitglieder erhalten für ihre reguläre Teilnahme an den Sitzungen der Bürgerschaft, Bürgerschaftsausschüsse und Fraktion bei PKW-Nutzung eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 20 Cent je gefahrenem Kilometer.“
Sachdarstellung
Die hier vorgeschlagene Änderung ist in ihrer Pauschalisierung an die Hauptsatzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald angelehnt und entspricht auch der Entschädigungsverordnung M-V §16 (2).
Damit liegt die vorgeschlagene Pauschale unterhalb des ansonsten geltenden Landesreisekostengesetzes M-V (§ 5 (1) LRKG M-V – Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung).
Wir schlagen eine pauschalisierte Entschädigung z.B. via Anwesenheitsliste der betreffenden Sitzung vor. Da eine generelle Entschädigung auf Basis des Landesreisekostengesetzes jedem kommunal-ehrenamtlich tätigen Bürger zusteht, müsste für jede Sitzung ansonsten ein Dienstreiseantrag o.ä. gestellt werden.
Dank des guten Greifswalder ÖPNV ist innerhalb des Kerns von Greifswald allen Bürgerschaftsmitgliedern, sachkundigen Einwohnern und OTV-Mitgliedern für Sitzungen im Rathaus und Umfeld die Anfahrt per Fahrrad, zu Fuß oder eben ÖPNV zuzumuten.
Dies ist jedoch wegen der Entfernung bzw. des geringes ÖPNV-Taktes für die beiden Ortsteile Riems und Friedrichshagen nicht gegeben. Während die entfernteren Ortsteile Eldena und Wieck noch bis 23 Uhr per ÖPNV erreichbar sind, gilt dies für Riems und Friedrichshagen für alle Abendsitzungen der bürgerschaftlichen Gremien eben leider nicht. Diese kommunalen Parlamentarier tragen daher einen zusätzlichen Kostenaufwand, der über diese Änderung der Hauptsatzung vereinfacht berücksichtigt werden sollte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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51,2 kB
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