Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1497
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderbeauftragter der UHGW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.06.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.07.2018
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Beschlussvorschlag
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 06/1469 Kinderbeauftragter der UHGW
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt gemäß Hauptsatzung, § 12a, zum nächstmöglichen Termin einen ehrenamtlich tätigen Kinderbeauftragten bzw. eine ehrenamtlich tätige Kinderbeauftragte.
Sachdarstellung
Die Vorlage 06/1469 steht im Widerspruch zu o.g. § 12 a der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Die in der Vorlage geforderte erhebliche Aufgabenerweiterung (Beratung der Gremien, konzeptionelle Arbeit, Netzwerksarbeit, Projektunterstützung usw.) ist so in der Hauptsatzung nicht vorgesehen und für den Kinderbeauftragten in einem Ehrenamt kaum leistbar. Des Weiteren widersprechen einige Aufgaben der insbesondere auch vom Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband VG e.V. geforderten Unabhängigkeit des Beauftragten (vgl. Stellungnahme vom 4. Juni 2018 an die Fraktionen). Außerdem ist in der Vorlage keine über die im Haushalt 2018 beschlossenen Haushaltsmittel hinausgehende Finanzierung des Kinderbeauftragten ausgewiesen.
Die Bürgerschaft hatte am 21. Februar 2011 beschlossen, einen für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ehrenamtlich tätigen Kinderbeauftragten zu bestellen. Da der bisherige Kindebeauftragte zum 30. April 2018 sein Amt niedergelegt hat, sollte die Bürgerschaft den Beauftragten zeitnah neu bestellen.
Insbesondere Freie Träger der Jugendarbeit aber auch Fraktionen und Bürger sind aufgerufen, der Kanzlei der Bürgerschaft bis Montag, 27. August 2018, geeignete Personen zu benennen. Die Bürgerschaft wählt dann in ihrer Sitzung am Donnerstag, 13. September 2018, aus dem Bewerberkreis die Kinderbeauftragte bzw. den Kinderbeauftragten.
Das Ehrenamt ist an die jeweilige Wahlperiode der Bürgerschaft gebunden. Da die laufende Wahlperiode im kommenden Frühjahr endet, sollte abweichend hiervon die Wahl einschließlich der nächsten Wahlperiode erfolgen.
1. In Erinnerung sei hier der Beschlusstext DS 05/461 vom 21.02.2011 gebracht.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, eine/n ehrenamtlich tätige/n Kinderbeauftragte/n zu bestellen.
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tätige Träger der freien Jugendhilfe können in der Jugendhilfe erfahrene Personen für diese ehrenamtliche Funktion vorschlagen. Die benannten Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsort in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben.
Die Wahl erfolgt in der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode.
Die Familienbeauftragte fungiert als Ansprechpartnerin in der Verwaltung für die/den ehrenamtliche/n Kinderbeauftragte/n und unterstützt sie/ihn in ihrer/seiner Tätigkeit.
Für das Ehrenamt erhält die/der Kinderbeauftragte eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von mtl. 150 €. Insgesamt 500 € jährlich werden für die inhaltliche Arbeit bereitgestellt.
Seinerzeitige Sachdarstellung/Begründung
Der Kinderbeauftragte ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern, Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter sowie für freie Träger der Jugendarbeit und andere Vereine und Verbände, die sich für Kinder engagieren.
Der Kinderbeauftragte arbeitet als beratendes Mitglied im (Jugendhilfeausschuss; hier jetzt) Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend mit.
Er kann an den Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse mit Rederecht in Angelegenheiten seines Aufgabenbereiches teilnehmen.
Einmal im Jahr berichtet der Kinderbeauftragte dem (Jugendhilfeausschuss; hier jetzt) Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend und der Bürgerschaft über seine Arbeit.
Er führt regelmäßig zweimal monatlich Sprechstunden durch.
Der Kinderbeauftragte arbeitet eng mit den in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wirkenden Institutionen und Gruppierungen seines Aufgabenbereiches sowie mit anderen Beauftragten der Stadt zusammen, insbesondere mit der Familienbeauftragten. Er erhält Kenntnis von allen Planungen der Ämter in Angelegenheiten seines Aufgabenbereiches und ist berechtigt, von den Ämtern Informationen in Angelegenheiten seines Aufgabenbereiches einzufordern.
2. Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (letzte Änderungssatzung aus Beschluss B562-20/17 vom 22.05.2017)
§ 12 a Kinderbeauftragte/r
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlich tätigen Kinderbeauftragten bzw. eine ehrenamtlich tätige Kinderbeauftragte.
Der oder die Kinderbeauftragte ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern, Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter sowie für freie Träger der Jugendarbeit und andere Vereine und Verbände, die sich für Kinder engagieren. Er oder sie soll bei relevanten Entscheidungen in allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen gehört werden.
Einmal im Jahr berichtet der oder die Kinderbeauftragte dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Jugend und der Bürgerschaft über seine Arbeit.