Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1500
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag: Konzept für eine nachhaltige Landwirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.07.2018
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft bekennt sich zum Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der
Landwirtschaft und der Reduktion von die „Biodiversität gefährdenden Stoffen“ (lt. BVL Zulassungsliste) sowie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung auf städtische Flächen und auf stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen. Dabei sollen die Interessen der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigt und in einem fairen Interessenausgleich abgewogen werden. Eine sachliche Grundlage dafür könnte der Leitfaden zur Integrierten Landwirtschaft der Europäischen Initiative für Nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft eV" (EISA) sein.
2. Die Stadt bekennt sich zur Greifswalder Agrarinitiative (GAI) im Sinne des in Anlage 1 beigefügten Leitbilds und wird auf konsensorientierte Lösungen hinarbeiten und den Prozess im Sinne des Punktes 1 vorantreiben. Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister und damit die kommunalen VertreterInnen der UHGW darauf hinzuwirken, dass im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses (u.a. mit GAI, Tourismus- und Umweltverbänden, dem Bauernverband, den betroffenen OTV, dem federführenden Fachausschuss sowie der interessierten Öffentlichkeit) z. B. in Form von Workshops das Leitbild und die Kooperationsvereinbarung präzisiert werden. Über den Fortgang dieses Anliegens ist dem Fachausschuss der Bürgerschaft spätestens nach einem Jahr vorzutragen. Die Pächter werden bei Verlängerung bestehender Verträge oder Neuabschluss verpflichtet, aktiv in der GAI mitzuwirken und ggf. Flächen für abgestimmte Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
3. Die Verwendung von die „Biodiversität gefährdenden Stoffen“ soll in einem mit den
Pächtern abzustimmenden Konzept schrittweise reduziert werden.
a) Glyphosat soll bis Ende 2020 entsprechend der Empfehlung des Julius Kühn Instituts (Bundesforschungsinstitut) gemäß Anlage 2 auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden. Die Verwendung ist der Stadt anzuzeigen.
b) Für andere die „Biodiversität gefährdende Stoffe“ ist durch die Verwaltung bis Ende 2020 ein mit den Pächtern, der GAI und Institutionen der landwirtschaftlichen Fachberatung abgestimmtes Konzept zur Reduzierung dieser Stoffe vorzulegen.
c) Bei Pachtvertragsverlängerungen ist nach Ablauf einer Übergangsfrist von max. drei Jahren auf den Einsatz von Glyphosat, Neonikotioniden und anderen die Biodiversität beeinträchtigen Stoffe zu verzichten. Bei Neuabschluss von Verträgen gilt ein sofortiges Einsatzverbot.
4. Im Rahmen der GAI sollen künftig zusätzlich Kooperationsvereinbarungen gemäß Anlage 3
(Entwurf Arbeitsstand vom 02.05.18) zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und der Biodiversität in der Agrarlandschaft um Greifswald abgeschlossen werden. Die Steuerung erfolgt über die GAI.
5. Die Verwaltung wird im Rahmen des Immobilienberichts über den Prozessfortschritt berichten.
Nach drei Jahren (bis Ende 2021) ist eine Evaluation der Kooperationsverträge vorzulegen, die Aufschluss darüber gibt, welche Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie von den Pächtern auf städtischen Flächen ergriffen worden sind.
6. Die verschiedenen Bürgerschaftsgremien sind dazu angehalten, sich ebenfalls in den Prozess zu konsensorientierten Lösungen einzubringen, denn dieser Prozess wird Umwelt-, Liegenschafts-, Wirtschafts- und Bildungsfragen sowie soziale Aspekte integrativ verbinden müssen.
Sachdarstellung
Zu 1: Die Entwicklung der Landwirtschaft steht zunehmend unter dem Blickpunkt einer nachhaltigen Entwicklung, wobei insbesondere eine verstärkte ökologische Ausrichtung und die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zu verstehen sind. Die Pächter stehen unter dem Druck, bei sich ständig ändernden gesetzlichen und gesellschaftlichen Vorgaben, wirtschaftlich am Markt bestehen zu können. In der Landwirtschaft vollzieht sich derzeit ein Wandlungsprozess, bei der nicht mehr allein die maximale Lebensmittelproduktion zu möglichst günstigen Preisen im Vor- dergrund steht. Es spielen zunehmend andere Gesichtspunkte, wie Nachhaltigkeit und Umwelt eine Rolle. Die Stadt hat als Eigentümer weiterhin die Verpflichtung, mit Ihren Flächen so sorgsam umzugehen, dass künftige Generationen die Flächen noch nutzen können.
In diesem Spannungsfeld sollte die Bewirtschaftung der städtischen, landwirtschaftlich genutzten
Flächen im Sinne der Nachhaltigkeit neu ausgerichtet werden. Dies wird in bestimmtem Maße die Veränderung der Nutzung der Flächen (z.B. Fruchtfolgen; was wird noch angebaut?), aber auch Veränderung in den Betriebsabläufen mit sich bringen (z.B. stärkere mechanische Bearbeitung). Dies hat auch Folgen für die Ausstattung der Betriebe mit Arbeitsgeräten und evtl. auch Personal mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen. Daher soll diese Entwicklung in einem abgestimmten Prozess erfolgen, der die jetzigen Pächter mit einbezieht und ihnen Zeit für eine allmähliche Umstellung lässt. Auch soll keine Festlegung auf eine bestimmte Bewirtschaftung erfolgen.
Die Stadt hat neben diesen Nachhaltigkeitsgesichtspunkten auch die wirtschaftlichen Aspekte für die Verpachtung zu beachten. Die derzeitig erzielte Pachthöhe liegt bei den vor Jahren abgeschlossenen, langfristigen Pachtverträgen jetzt deutlich unter dem gegenwärtigen Durchschnitt des Pachtzinses von neu abgeschlossenen Verträgen des Landkreises und ist deshalb bei Neuverpachtungen anzupassen. Insofern müssen auch die wirtschaftlichen Konsequenzen der Umstrukturierung im Blick behalten werden. Auch dies spricht für ein abgestimmtes Herangehen zwischen Pächtern und Verpächter.
Das EISA-Leitbild zur Integrierten Landwirtschaft (http://sustainable-agriculture.org/wpcontent/uploads/2012/08/EISA_System_deutsch_new_wheel_170212.pdf) ist insbesondere darauf ausgelegt, auch die konventionelle Landwirtschaft mit einzubinden. Das Papier hat hier zunächst nur informellen Charakter zur Klarstellung, was genauer mit nachhaltiger Landwirt- schaft für die konventionelle Landwirtschaft gemeint sein könnte. Nachhaltige Landwirtschaft bedeutet mehr als nur Reduktion des Pestizidsverbrauchs und Erhöhung der Biodiversität.
Der Begriff „nachhaltige Landwirtschaft“ ist lediglich ein Oberbegriff. Darin findet sich die Ökologische Landwirtschaft (Bio) ebenso wieder als eben auch die nachhaltige konventionelle Landwirtschaft. Eine klare allgemein akzeptierte Definition ist schwer zu finden.
Jedoch liegt vom Verein "Europäische Initiative für Nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft eV" (EISA) ein übergreifendes Leitbild zur Integrativen Landwirtschaft eben für die konventionelle Landwirtschaft vor.
Da für nachhaltige Landwirtschaft bzw. Integrierte Landwirtschaft im Gegensatz zur BioLandwirtschaft bislang keine nationalen und europäischen Normen und Regeln dazu vorliegen, wäre dies ein weitgehender Faden für die Konzepterarbeitung bis Ende 2020.
Das Leitbild, welches die GAI in der neuen Vorlage vorschlägt, ist lediglich eine Festlegung der künftigen Umgangsformen miteinander.
Zu 2: Die GAI wurde durch die Michael Succow-Stiftung initiiert. Dort arbeiten die Stadt, die Universität Greifswald und das Landeskirchenamt auf der Eigentümerseite, interessierte Pächter sowie die Succow-Stiftung auf freiwilliger Basis zusammen. Von Seiten der Universität nehmen mehrere
Institute teil, die das Projekt wissenschaftlich begleiten. Ziel ist es, Konzepte zur nach- haltigen Landbewirtschaftung und zur regionalen Wertschöpfung zu entwickeln. Dies geschieht über wissenschaftliche Vorträge, Feldversuche, die wissenschaftlich begleitet werden und Diskussionen. Es sollen Maßnahmekonzepte erarbeitet werden, die pächterspezifisch, aber auch Pächter-und Eigentümerübergreifend umgesetzt werden sollen
Durch die GAI sind inzwischen zahlreiche Initiativen mit den Eigentümern und Pächtern durchgeführt worden. Es haben Vorträge und Beratungen stattgefunden. Dadurch ist inzwischen ein brei- ter Dialog entstanden, der bei allen Beteiligten positiv aufgenommen wird. Die Initiative bezieht sich auch auf nicht städtische Flächen und ist dadurch in der Lage, großräumig tätig zu werden. Die GAI verfügt über umfangreiches Wissen und Kontakte, das so in der Stadtverwaltung nicht vorhanden ist. Insofern sollte die GAI als zentraler Baustein einer nachhaltigen Entwicklung der
Landwirtschaft genutzt werden. Daher ist es wichtig, dass die Initiative auch über 2018 hinaus verstetigt wird.
Die Teilnahme der Pächter an der GAI reicht von sehr engagiert bis wenig oder gar nicht interessiert. Um hier künftig insbesondere auch pächterübergreifende Maßnahmen entwickeln zu können, soll über die Verpflichtung zur Teilnahme an der GAI das Bewusstsein der Pächter verstärkt werden. Bei der Verlängerung und dem Neuabschluss von Pachtverträgen soll das Engagement künftig berücksichtigt und bewertet werden.
Über die Verpflichtung zur Flächenbereitstellung (z.B. Wildwiesen, Hecken, Sölle) soll gesichert werden, dass Flächen für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung stehen. Soweit solche Maßnahmen nicht durch Fördergelder ausgeglichen werden und finanzielle Einbußen entstehen, sind diese ggf. durch die Stadt auszugleichen.
Zu 3: Die grundsätzliche Zielstellung nach mehr Biodiversität und einem Verbot/Reduzierung entsprechender Gefahrenstoffe, ist zu unterstützen. Die Umsetzung hat allerdings erhebliche Auswirkungen auf viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Die Komplexität ist nicht einfach zu überblicken. Hinzuweisen ist darauf, dass auch in Haus- und Kleingärten (-anlagen) entsprechende Mittel eingesetzt werden, da diese gesetzlich erlaubt und somit im Fachhandel erhältlich sind.
Das generelle Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bei den Landwirten greift erheblich in deren unternehmerische Tätigkeit ein und hat nicht nur Folgen für die Bewirtschaftung der Flächen, sondern auch für die Kapazitätsauslastung vor- und nachgelagerter Wirtschaftszweige in der Region (z.B. Hafenwirtschaft, Zuckerfabrik Anklam, Ölmühle Lubmin, Getreidemühle Jarmen).
Das Verbot hat auch Auswirkungen auf die Bodenbewirtschaftung, z.B. erhöhter manueller oder technischer Aufwand, mit negativen Auswirkungen auf den Energieverbrauch und somit steigenden CO². Auch kann es dann auf Grund der häufig vorzufindenden Sandböden zu nicht gewünschten „Landverwehungen“ führen, da der Zwischenfruchtanbau zurückgehen wird.
Glyphosat
Glyphosat ist in Deutschland seit 1974 zugelassen. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt über grüne
Pflanzenteile. Eine Aufnahme über den Boden ist bisher nicht bekannt. In Deutschland sind keine
Resistenzen bekannt. Aber in Nord,- Südamerika, Australien, Südeuropa sind inzwischen eine
Vielzahl von Unkrautarten resistent. Der Anwendungsbereich ist vielfältig: Stoppelanwendung (60%), Vorsaatenanwendung (34%), Vorernteanwendung (6%). Die maximal zugelassene Anwendungsmenge beträgt 5 l/ha. In der Praxis der Greifswalder Pächter beträgt diese bereits jetzt schon nur noch 2,0 – 2,5 l/ha.
Auch in der EU ist die Anwendung von Glyphosat umstritten. Die Zulassung wurde daher zuletzt 2017 auf weiter 5 Jahre begrenzt. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für eine deutliche Reduzierung ausgesprochen. Insofern ergibt sich bereits auf Grund der politischen Rahmenbedingungen, die Notwendigkeit sich auf einen Glyphosatausstieg vorzubereiten.
In der Folge werden die Kosten für die Landwirte und damit auch Verbraucher steigen, da höhere Kosten für Kraftstoffe und Maschinen anfallen. Es werden weniger Zwischenfrüchte angebaut, die pfluglose Bearbeitung (die positive Folgen für die Humuswirtschaft und damit auch Biodiversi- tät hat) wird durch Pflugeinsatz ersetzt. Dies kann gerade auf sandigen Böden zu verstärkter Ero- sion führen.
Unzweifelhaft wird Glyphosat gegenwärtig teilweise aber auch aus Vereinfachungsgründen zur Bewirtschaftung verwendet, ohne dass dies aus reinen Pflanzenschutzgründen erforderlich ist. Insofern wird auf den Bericht des Julius-Kühn-Instituts verwiesen, der dazu ausführlich Stellung nimmt und Handlungsempfehlungen ausspricht, die bei entsprechender Umsetzung zu einer weiteren prägnanten Glyphosat-Reduzierung führen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass in einer Übergangsphase, diese Handlungsempfehlungen für alle städtischen landwirtschaftlichen Flächen ab Ende 2020 als Mindeststandard festgelegt werden. In einem weiteren Schritt soll dann, entsprechend den zu erwartenden weiteren gesetzlichen Beschränkungen Folge geleistet werden. Diese Vorgehensweise sichert den Landwirten eine Übergangsfrist, um sich auf die Reduzierungen/Verbot organisatorisch und technisch einzustel- len. Dennoch wird schon spätestens ab Ende 2020 der Glyphosateinsatz auf den städtischen Flächen bereits deutlich reduziert werden.
Neonicotinoide
Neonicotinoide sind sowohl von den Einsatzmöglichkeiten als auch von der Verwendung her sehr vielfältig und haben daher eine große Bedeutung für die Landwirtschaft. Sie können zur Blattbehandlung, als Beizmittel sowie zur Bodenbehandlung eingesetzt werden. Sie dienen zur Eindämmung von Schädlingen, die die Pflanze selbst schädigen oder von Pflanzenkrankheiten, die durch Insekten übertragen werden. In bereits sehr kleinen Mengen können sie Insekten töten oder de- ren Nervensystem schädigen und werden daher für ein in großem Maße eingetretenes Insektensterben mit Folgen für die sonstige Umwelt (z. B. Vögel) zumindest mit verantwortlich gemacht. Andererseits haben sie wesentlich zur Steigerung der Hektarerträge beigetragen.
In Deutschland ist bisher lediglich die Beizung im Saatgut für Raps und Mais verboten. Mit Beschluss vom 27.04.2018 hat die EU-Kommission mit einer Übergangsfrist zusätzlich ein Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland beschlossen. Diese Mittel werden als besonders gefährlich für Wild- und Honigbienen eingestuft.
Auf Grund der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von Neonicotinoiden hätte ein Totalverbot wesentlich gravierendere Folgen als ein Verbot von Glyphosat. Die Einsatzmöglichkeiten bestimmen sich nach der angebauten Fruchtart (Getreide, Raps, Mais, Rüben, Kartoffeln), den zu bekämp- fenden Schädlingen und ggf. auch klimatischen Verhältnissen. Je nach Frucht oder Art des Schäd- lings bestehen unterschiedliche Notwendigkeiten. Insofern ist ein Verbot oder auch die Reduzie- rung ein sehr komplexer Vorgang, in dem die Vor- und Nachteile sorgsam abgewogen werden müssen. Hier sollte in Zusammenarbeit mit der GAI und den Pächtern ein gemeinsames Konzept entwickelt werden.
Fipronil
Als Kontaktgift wird Fipronil gegen Ackerschädlinge und bei Tieren gegen Schädlinge, wie z.B. Flöhe,
Zecken und Milben, verwendet. Als Pflanzenschutzmittel hat es seit dem 30.09.2017 in der EU keine Zulassung mehr, so dass im landwirtschaftlichen Bereich der Stadt kein Handlungs- bedarf zur Reduktion besteht.
Andere die „Biodiversität gefährdende Stoffe“
Dieser Begriff ist nicht definiert, so dass allenfalls in einem Abstimmungsprozess zu untersuchen ist, ob und ggf. welche weiteren, derartigen chemischen Substanzen im landwirtschaftlichen Bereich verwendet werden. Insofern sollten hier nur die Stoffe einbezogen werden, die in der Zulassungsliste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (zu finden unter: www.BVL.Bund.de) benannt sind. Dies sollte auch in einem gemeinsamen Prozess erfolgen.
Zu 4: Neben der Teilnahme an der GAI, sollten künftig mit den Pächtern Kooperationsverträge geschlossen werden. Dies hat den Vorteil, dass darin nicht nur die von der Stadt verpachteten Flächen einbezogen werden können, sondern angestrebt wird, die Flächen des gesamten Betriebes entsprechend zu bewirtschaften. Damit vergrößert sich die Fläche, die bei Maßnahmen betrachtet und einbezogen werden kann, weil viele Pächter selbst über Eigentum verfügen oder andere Flächen zu gepachtet haben. Dies spricht im Übrigen auch für eine gemeinsam abge- stimmte Strategie, weil dann sinnvollerweise größere Flächen einbezogen werden können. Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung sollte über die GAI gesteuert werden, da hier wesent- lich besser eine Gesamtstrategie entwickelt und umgesetzt werden kann und auch eher die personelle Kapazität vorhanden ist.
Zu 5: Das Immobilienverwaltungsamt hat jährlich einen Immobilienbericht zu erstellen. Insofern bietet es sich an, hier jeweils in einem gesonderten Schwerpunkt über die Umsetzung der Schritte für eine nachhaltige Landwirtschaft zu berichten.
Zu 6: Dieser Pkt. 6 stammt aus der Vorlage 06/1358.2. Der Prozess, um auch in Greifswald zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu kommen, ist derart komplex, dass auch die Bürgerschafts- gremien schon frühzeitig in den Diskussionen eingebunden sein sollten und nicht erst bei Vorlage des Konzeptes sich wieder zum Thema verständigen.
In welcher spezifischen Form dies die Bürgerschaftsgremien tun wollen, sollten sie selbst entscheiden. Beispielsweise haben Landwirte aus der Greifswalder Agrarinitiative (GAI) darum geworben, ihre Betriebe zu besichtigen und dass sich die Politik in die GAI einbringen sollte.
Insoweit flossen in der Erarbeitung dieser Vorlage Anregungen aus der Vorlage 06/1358.2 „Reduktion der Verwendung von Glyphosat, Fipronil, Neonicotinoiden und anderen, die Biodiversität gefährdenden Giften auf stadteigenen Flächen in einem dialog-orientierten Prozess“ (Einbringer: Dr. U. Rose, Fraktion DIE LINKE) sowie Zuarbeiten aus der GAI ein.
Anlagen
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