Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1529
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der finanziellen Unterstützung für das Frauenhaus ab 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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27.08.2018
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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27.08.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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28.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.09.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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13.09.2018
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beschlussfassung
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12.11.2018
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft bekundet ihren Willen, den finanziellen Zuschuss zum Frauenhaus Greifswald dauerhaft und steigend zu erhöhen, um eine Anpassung der Gehälter der Beschäftigten an den Tariflohn zu erzielen. Die Fraktionen werden sich bei der Haushaltsaufstellung für die Erhöhung der Zuschüsse einsetzen.
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Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2019 und folgende eine Erhöhung des städtischen Zuschusses zur Unterstützung des Frauenhauses in Greifswald festzusetzen. Die Unterstützung soll im Bereich der Personalkosten und der Sachkosten wirksam werden.
Der jährliche Finanzbetrag zur Unterstützung des Frauenhauses soll zum 01.01.2019 um 23.000,- Euro erhöht werden. Ab 2020 soll eine jährliche Dynamisierung des Zuschusses zum Betrieb des Frauenhauses in Höhe von 2,3% erfolgen.
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen die Übernahme der Mietkosten sowie der Betriebskosten für Strom/Gas – bei Abrechnung/Bezug über die städtischen Gesellschaften – für das Frauenhaus durch die UHGW zu prüfen.
Sachdarstellung
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt neun Frauenhäuser, davon befindet sich lediglich eines im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Dieses ist im Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu finden und betreut überwiegend Frauen und oft auch deren Kinder, die aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald stammen und das Frauenhaus in absoluten Grenzsituationen aufsuchen. Ungefähr die Hälfte von ihnen kommt aus Greifswald. Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt im Land M-V durch das Sozialministerium M-V sowie durch die Kommunen. Das Frauenhaus Greifswald erhält einen Betrag von ca. 90.000 Euro jährlich vom Land. Der Landkreis und die Stadt Greifswald geben jährlich einen fest vereinbarten Zuschuss in Höhe von jeweils 25.000 Euro hinzu. Weitere finanzielle Unterstützung erhält das Frauenhaus durch Spenden, deren Höhe jedoch jährlich schwankt und die somit nicht zur Sicherung der Personalkosten und grundlegenden Sachausgaben, wie z.B. Miete plus Betriebskosten sowie weitere Nebenkosten, herangezogen werden können.
Zur Gewährleistung des vorschriftgemäßen Betriebs des Greifswalder Frauenhauses ist die Finanzierung von insgesamt drei Fachkraft-Vollzeitstellen notwendig. Es ist bereits jetzt bekannt, dass im Jahr 2019 eine der drei Mitarbeiterinnen stellen neu ausgeschrieben werden muss, da eine der bisherigen Mitarbeiterinnen das Haus verlässt.
Die Suche nach neuem Personal hat bereits begonnen. Dabei zeigt es sich, dass es aufgrund der insgesamt sehr großen Nachfrage nach sozialpädagogischem Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt kaum möglich ist, neue Mitarbeiterinnen zu den derzeitigen prekären Arbeits- und Entlohnungsbedingungen im Greifswalder Frauenhaus zu finden. Ein ausschlaggebender Punkt ist hier die derzeit nicht vorgenommene Entlohnung nach Tarif. Dazu kommen unentgeltliche Überstunden des Fachpersonals an Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtdiensten, ohne die zur Zeit die zwingend erforderliche 24-Stunden-Bereitschaft nicht aufrecht erhalten werden kann.
Um den weiteren, notwendigen Betrieb des Greifswalder Frauenhauses sicherzustellen, soll in Abstimmung und gemeinsam mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald die zukünftige Entlohnung der Mitarbeiterinnen nach Tarif (z.B. nach Entgeltstufe S11b oder S12) ermöglicht werden. Hierdurch entstehen jährliche Zusatzkosten in Höhe von ca. 46.000 Euro, die Landkreis und Stadt jeweils zur Hälfte tragen sollen. Zudem soll die durch das Sozialministerium M-V vorgegebene Dynamisierung des Entgeltes um 2,3% jährlich auch für den kommunalen Anteil der Personalkosten gelten. Dies bedeutet, dass der finanzielle Zuschuss zum Betrieb des Frauenhauses von Landkreis und Stadt ab 2020 den jeweiligen Tarifabschlüssen angepasst wird.
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen die Übernahme der Mietkosten sowie der Betriebskosten für Strom/Gas – bei Abrechnung/Bezug über die städtischen Gesellschaften – für das Frauenhaus durch die UHGW zu prüfen.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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2019 |
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0 € |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten |
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Ja X Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2020 |
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2 |
2020 |
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3 |
2021 |
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4 |
2022 |
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