Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1543
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung – Parkplatz Museumshafen Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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03.09.2018
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Sachdarstellung
Mit der Beschlussfassung zum Hotel auf dem A9 Quartier (B659-24/17), hat die Bürgerschaft beschlossen, als Ausgleich für die wegfallenden Anwohnerparkplätze u.a. einen Ausbau des Parkplatzes Museumshafen Nord vorzunehmen. Spätestens mit dem Beginn der Bauarbeiten im A9-Quartier (Roßmühlenstraße/Johann-Sebastian-Bach-Straße/Hansering/ Knopfstraße) solle der Parkplatz Museumshafen Nord umgestaltet sein, da sonst der akute Parkplatzmangel im gesamten Innenstadtbereich noch weiter verschärft werde.
Für diese rechtzeitige Optimierung der Stellflächen sind kurzfristig Angebote eingeholt worden und nach und aufgrund obiger Dringlichkeitsentscheidung der wirtschaftlichste Auftrag erteilt worden, um die Arbeiten zeitnah ausführen lassen zu können. Die Kosten werden im Wesentlichen durch zweckgebundene Stellplatzablösebeträge gedeckt, welche in der Vergangenheit tatsächlich eingezahlt wurden und somit im Haushalt vorhanden sind.
Es könnte sich, weil bei der Haushaltsplanung 2017/2018 keine spezifische Auszahlung aus diesen zweckgebundenen Beträgen geplant worden ist (zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2017/2018 war die Ausgabe für den Museumshafen Nord noch nicht absehbar) und somit keine Auszahlungsposition im Haushalt 2018 vorhanden ist, trotz der Zweckbindung der vorhandenen Mittel um eine außerplanmäßige Auszahlung gehandelt haben. Aufgrund des Wertes über 25.000 € und unter 350.000 € wäre für eine solche außerplanmäßige Ausgabe die Entscheidung des Hauptausschusses notwendig.
Gleichzeitig bestand aber die Dringlichkeit, den Auftrag für die Maßnahme schnellstmöglich zu erteilen. Bei der bekanntermaßen aktuell guten Auftragslage für die Firmen brauchen diese zur Ausführung von Aufträgen eine gewisse Vorlaufzeit. Die Wahrscheinlichkeit für eine relativ zeitnahe Abarbeitung des Auftrags wird dadurch erhöht, dass dieser möglichst zeitnah nach Einreichung des Angebotes erteilt wird. Ziel der Verwaltung war dabei, in jedem Fall sicherzustellen, dass die Umgestaltung des Parkplatzes Museumshafen Nord durchgeführt ist, bevor die Bewohnerparkplätze durch die Bauarbeiten für das Hotel wegfallen. Die ohnehin schon sehr angespannte Parksituation für die Bewohner der Innenstadt sollte sich auch nicht in einer Übergangsphase verschlechtern. Gleichzeitig wurde mit abgewogen, dass bei einem Warten bis zum nächsten Hauptausschuss am 03.09.2018 bis zu einer möglichen Beauftragung zusätzlich ca. 8 Wochen verstreichen würden, was die gewünschte Umsetzung noch im Herbst 2018 gefährdet hätte.
Gemäß § 38 Absatz 4 Satz 3 der Kommunalverfassung M-V bedarf diese Dringlichkeitsentscheidung der nachträglichen Genehmigung durch den Hauptausschuss.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
THH 6 |
54600-52338000 |
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
58.372,14 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2018 |
0,00 |
0,00 |
- 58.372,14 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2018 |
54600-23221000 - Stellplatzablösebeträge |
57.237,68 |
2 |
2018 |
54100-52311000 - Unterhaltung Infrastruktur |
1.134,46 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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