Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1507
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2017 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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05.07.2018
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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27.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.09.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 60.252.109,09 €
davon einem Eigenkapital von 13.055.802,24 €
und einem Jahresüberschuss von 586.696,66 €
festgestellt.
Aus dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres in Höhe von 586.696,66 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 687.085,39 € werden der zweckgebundenen Rücklage 320.000 € zugeführt. Der Restbetrag in Höhe von 953.782,05 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Lagebericht 2017 wird genehmigt. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
2. Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Abwasserwerkes zu Kenntnis. Die Bestätigung durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern steht noch aus.
Sachdarstellung
Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.
Der Jahresabschluss 2017 ist von der KPMG AG Hamburg mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.
Das Abwasserwerk Greifswald schließt das Jahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 586.696,66 € ab. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan fällt das Ergebnis um 21 TEUR niedriger aus. Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2017 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt.
Der Gewinnvortrag in Höhe von 687.085,39 € ermittelt sich aus den Ergebnissen der Vorjahre:
+ Gewinn der Vorjahre 972.085,39 € Bilanzposition III.1
- Abführung nach JA 2016 0,00 € Bilanzposition III.2
- Zuführung Rücklage nach JA 2016 285.000,00 € Bilanzposition III.3
Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 320 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.
Die bestätigten Abwassergebühren für 2017 (Beschluss Nr. B670-36/13 vom 4.11.2013) enthielten eine Eigenkapitalverzinsung von 6 %. Eine Eigenkapitalentnahme in Höhe der Eigenkapitalverzinsung ist jedoch grundsätzlich nur dann zulässig, wenn auch nach der Ausschüttung noch ausreichendes Eigenkapital beim Eigenbetrieb verbleibt (vgl. § 9 (1) EigVO M-V: Ausstattung der Eigenbetriebe mit angemessenem Eigenkapital). Unter Berücksichtigung der um die Baukostenzuschüsse und die Sonderposten gekürzten Bilanzsumme ergibt sich zum 31.12.2017 eine Eigenkapitalquote von 27,2 %. Damit bewegt sich die Eigenkapitalausstattung des AWG unterhalb des bislang vom Landesrechnungshof M-V als für gebührenfinanzierte Einrichtungen angemessen angesehenen Rahmens von 30% bis 40%. Eine Ausschüttung in 2018 an den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann somit nicht erfolgen. Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.
Finanzierung |
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Ergebnishaushalt
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Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
62300- 47600000 |
Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung- Gewinn AWG |
586.696,66 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
bisher gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2017 |
608.000 |
0 |
-21.303,34 |
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Das Ergebnis 2017 des Eigenbetriebes Abwasserwerk wird im Ergebnishaushalt 2017 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald berücksichtigt und führt zur Erhöhung der Finanzanlage per 31.12.2017.
Anlagen: |
1. Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2017 (Finanz- und Erfolgsplan) |
2. Jahresabschluss 2017 des Abwasserwerkes bestehend aus - Bilanz AWG - Bilanz Bereiche 1-3 - Gewinn- und Verlustrechnung AWG - Gewinn- und Verlustrechnung Bereiche 1-3 - Finanzrechnung AWG - Finanzrechnung Bereiche 1-3 - Anhang - Anlagenspiegel - Forderungsübersicht - Verbindlichkeitenspiegel - Lagebericht - Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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738 kB
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