Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1509
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 - Ausgleichsmaßnahmen „Helmshäger Berg“ -
Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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22.08.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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28.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.09.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 1 Absatz 8 BauGB den Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem Bebauungsplan Nr. 8 - Ausgleichsmaßnahmen „Helmshäger Berg“ - wie folgt:
Der Aufstellungsbeschluss Nr. 909-38/93 vom 10.06.1993 zum Bebauungsplan Nr. 8 - Ausgleichsmaßnahmen „Helmshäger Berg“ - (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) wird hiermit aufgehoben.
Sachdarstellung
Am 10.06.1993 wurde von der Bürgerschaft beschlossen, dass für das Gebiet der Ausgleichsmaßnahmen „Helmshäger Berg“ (Abgrenzung laut Plan der Anlage 1) der Bebauungsplan Nr. 8 aufzustellen ist (Aufstellungsbeschluss). Mit der Planung wird das Ziel angestrebt, die für den Bebauungsplan Nr. 22 - Helmshäger Berg - notwendigen Flächen für Ersatzmaßnahmen zu sichern.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 lag zwischen dem 14.09. und dem 21.10.1994 öffentlich aus, bekanntgemacht am 06.09.1994. Der Bebauungsplan ist in den Folgejahren nicht weiter bearbeitet worden. Das Bauleitplanverfahren wurde demnach nicht bis zur Satzungsreife geführt und bleibt unvollendet. Der Bebauungsplan Nr. 8 - Ausgleichsmaßnahmen Helmshäger Berg - hat damit keine Rechtsverbindlichkeit erlangt.
Die Stadtwerke Greifswald GmbH plant nun mehr die Errichtung einer Solarthermieanlage, um im Zuge der Wärmestrategie 2020 eine weitere Wärmeerzeugung für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu sichern und gleichzeitig den Anforderungen des durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verabschiedeten Masterplans „100 % Klimaschutz“ zur CO2-Reduktion gerecht zu werden. Als geeigneter Standort bieten sich hierfür Flächen innerhalb des B-Plangebietes Nr. 8 östlich des Heizkraftwerkes sowie die sich daran südöstlich anschließende Fläche (nördlich durch Bahngleise und südlich durch die Hochspannungsleitung beschränkt) an. In Summe umfasst der Flächenbedarf ca. 123.000 m². Für eine erfolgreiche Realisierung des Vorhabens ist die unmittelbare Nähe zum Heizkraftwerk (An der Jungfernwiese 8) für die Einbindung sowohl aus technischen Gründen (z. B. Fernwärmenetzhydraulik) sowie aus wirtschaftlicher Sicht zwingend erforderlich.
Da das Planungsziel des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses auf Grund der geänderten Planungsabsichten neu zu definieren ist, wird seitens der Verwaltung zur verfahrensrechtlichen Klarheit die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Gleichzeitig werden neue Beschlüsse für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 - Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg - bzw. zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum Beschluss erarbeitet. Für den Bebauungsplan Nr. 22 - Helmshäger Berg - wird eine neue Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Auftrag gegeben, um anschließend die entsprechenden Ersatzmaßnahmen zu sichern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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326,6 kB
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