Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 55 – Hafenstraße - wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Entwurfsbeschlusses (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 55 – Hafenstraße -, Beschluss-Nr. B583-21/17 vom 17.07.2017, wird die Plangrenze wie im Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 55 – Hafenstraße - (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 55 – Hafenstraße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 55 – Hafenstraße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o. g. Entwurf (3. Durchgang), einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 55 – Hafenstraße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) und dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.

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Beschlüsse

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22.08.2018 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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28.08.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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03.09.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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13.09.2018 - Bürgerschaft (BS)