Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1531
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.09.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
1. Der § 7 der Geschäftsordnung wird wie folgt neu gefasst
§ 7 Sitzungsablauf
Die Tagesordnung der Sitzungen der Bürgerschaft soll grundsätzlich in folgender Reihenfolge
verhandelt werden:
1) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2) Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung
3) Bestätigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung der Bürgerschaft
4) Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner
5) Mitteilungen des Oberbürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Stadt
6) Mitteilungen des Präsidenten unter anderem über nichtöffentlich gefasste Beschlüsse nach § 31 (3) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
7) Beantwortung schriftlich innerhalb der Frist nach § 4 Abs. 2 S. 1 der Hauptsatzung gestellter Fragen der Fraktionen
8) Aktuelle Stunde oder Große Anfragen
9) Beschlusskontrolle (auch für alle Ausschüsse und Ortsteilvertretungen)
10) Beratung der Beschlussvorlagen
11) Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitglieder der Bürgerschaft
- Der § 12 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Einwendungen und Änderungsvorschläge zur Niederschrift sind eine Woche vor der jeweiligen Sitzung der Bürgerschaft ausschließlich schriftlich beim Präsidenten der Bürgerschaft einzureichen, sie sind den Mitgliedern der Bürgerschaft unverzüglich bekannt zu machen.“
Sachdarstellung
Zu 1.
Die in den vergangenen Jahren angewendete Praxis aus Bequemlichkeit die Informationen des Oberbürgermeisters und der Präsidentin als Anhang ans Protokoll hängen zu lassen, wird der Wichtigkeit dieser Punkte nicht gerecht. Zudem gibt es nicht mehr viele Bürgerinnen und Bürger die zu der Tageszeit, wenn diese Tagesordnungspunkte aufgerufen werden, noch im Bürgerschaftssaal anwesend sind. Auch würde diese Änderung der Greifswalder Geschäftsordnung der landesweiten Praxis angepasst.
Zu 2.
Die Diskussion um Einwendungen und Änderungen zum Protokoll nehmen, vor allem in der Bürgerschaft ein nicht mehr zu tolerierendes Maß ein und sind auf das absolut notwendige zu beschränken.