Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1532
Grunddaten
- Betreff:
-
Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses der 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit Ablauf des 30.09.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.09.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestätigt die Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses von Frau Sandra Schlegel als 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Ablauf des 30.09.2018 aufgrund ihrer Ernennung als Beamtin bei der Stadt Leipzig.
Sachdarstellung
Frau Sandra Schlegel hat mit Ablauf des 30.09.2018 ihr Arbeitsverhältnis mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gekündigt. Ab dem 01.10.2018 tritt Frau Schlegel in ein Dienstverhältnis bei der Stadt Leipzig ein. Mit der Ernennung in das Beamtenverhältnis zu einem anderen Dienstherrn endet das Ehrenbeamtenverhältnis mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Gemäß § 22 Absatz 2 Satz 1 Beamtenstatusgesetz ist die Beamtin oder der Beamte entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn begründet wird. Diese Rechtsfolge gilt für alle in §§ 4 und 5 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vorgesehenen Arten der Beamtenverhältnisse.
Nach § 30 Absatz 1 Landesbeamtengesetz M-V ist die oberste Dienstbehörde zuständig. Sie entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen des § 22 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz vorliegen und stellt den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.