Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1535
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.09.2018
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Herrn Achim Lerm
zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters für die Wahlperiode der Bürgerschaft. Die Stellvertreterfunktion wird zum 01.10.2018 ehrenamtlich übertragen.
Sachdarstellung
Gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für die Stellvertreter des Oberbürgermeisters zwei Personen zu wählen, die den Oberbürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.
Mit dem Ausscheiden der bisherigen 2. Stellvertreterin, Frau Sandra Schlegel, zum 01.10.2018 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis wird die Nachbesetzung der 2. Stellvertreterfunktion des Oberbürgermeisters erforderlich.
Nach § 40 Absatz 3 KV M-V erfolgt die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten. Herr Achim Lerm, Betriebsleiter des Eigenbetriebes Hanse-Kinder, wird als 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) vorgeschlagen. Eigenbetriebe sind gemäß § 1 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern Sondervermögen der Gemeinde. Dienstvorgesetzter des Eigenbetriebsleiters ist der Oberbürgermeister.
Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode (KV M-V § 40 Absatz 3). Die Stellvertreterfunktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen. Das bisherige Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt. Die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis soll zum 01.10.2018 erfolgen. Nach der Hauptsatzung der UHGW § 17 Absatz 1 wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Der Werdegang von Herrn Lerm ist in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellt.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
1 |
11101.50221000 |
DR Personalkosten |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2018 |
11101.50221000 Deckungsring Personalkosten |
1.020 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
2019 |
11101.5022100 |
4.080 |
4.080 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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99
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(wie Dokument)
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166,9 kB
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