Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1522
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafengebührensatzung 2019/ 2020/ 2021 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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21.08.2018
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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22.08.2018
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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27.08.2018
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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27.08.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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28.08.2018
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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28.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.09.2018
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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24.09.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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25.09.2018
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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25.09.2018
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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26.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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01.10.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.10.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die Gebührensatzung der Kalkulationsperiode 2019/ 2020/ 2021 für die Häfen der Stadt.
- Den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Seesportzentrum Greifswald über die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die Hafennutzer (Gastlieger) der kommunalen Liegeplätze im Hafen Wieck.
- Es werden zwei separate Hafengebührensatzungen ab dem nächsten Kalkulationszeitraum 2022/2023/2024 aufgestellt. Eine Satzung umfasst ausschließlich den Bereich des Seehafen Ladebow, die andere Satzung den Bereich des Hafen Wieck und den Stadthafen.
Sachdarstellung
Die Hafengebührensatzung ist nach dem im Bürgerschaftsbeschluss B622-22/17 vom 05.102017 zum Ausdruck gebrachten Willen der Bürgerschaft für die Zeit nach dem Ablauf des Jahres 2018 neu zu kalkulieren und zu beschließen.
Im Gegensatz zur vorherigen Satzung gibt es in der vorliegenden Fassung folgende Änderungen:
- Die Aufwendungen der Segelvereine, die die gemeinsame Kinder- und Jugendabteilung betreiben, sowie die studentische Ausbildung des ASV werden über eine parallel laufende Sportförderung auf Nachweis erstattet. Eine pauschale Befreiung von den Liegegebühren ist rechtlich nicht zulässig, daher der Entfall der Befreiung unter § 7 Nr. i. lt. derzeitiger Satzung.
- Der Auftrag der Bürgerschaft bei der Beschlussfassung zur Hafengebührensatzung der vergangenen Kalkulationsperiode, das vermeintliche Missverhältnis zwischen Dauer- und Gastliegern (35 % zu 65 %) zugunsten der Dauerlieger zu verbessern, wurde erfüllt. Das Verhältnis Dauer- zu Gastliegern beträgt jetzt 69 % zu 31 %.
- Bei der Abschreibung der Hafenanlagen (Spundwände, Uferbefestigungen aus Beton) wurde aufgrund der tatsächlich in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen auf das Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen“ zurückgegriffen. Danach beträgt die Nutzungsdauer für o.g. Befestigungen im Hafen Wieck und dem Stadthafen durch die geringere Beanspruchung durch die Nutzer 50 statt 20 Jahre und die Anschaffungs- und Herstellungskostenkosten(u.a. Grundlage der Gebühr) werden so gebührensatzmindernd über einen recht langen Zeitraum gestreckt. Im Seehafen Ladebow ist die Beanspruchung durch Frachtschiffe größer, hier wurde die Nutzungsdauer von 20 Jahren beibehalten.
- Zusätzlich in die Satzung wurde die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die
Hafennutzer/ Gastlieger aufgenommen. Diese Kosten werden pauschaliert auf die Liege- gebühr der Gastlieger aufgeschlagen.
- Ausweislich einer Unterdeckung empfiehlt die Verwaltung einen Abschlag auf die
kostendeckenden Gebühren von 25%. Dieser begründet sich im Wert des Hafens als
Anziehungspunkt für die Öffentlichkeit (Bustouristen, Naherholungssuchende u.a.), die
unabhängig von dieser Satzung die Infrastruktur des Hafens gebührenfrei nutzen, allerdings auf andere Art dem städtischen Haushalt Einnahmen zukommen lassen (Synergieeffekt).
- Die Hafengebührensatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Vergleich der Hafengebühren ausgewählter Häfen in Vorpommern( Gebührensätze Greifswald lt. vorliegendem Entwurf):
a) Sportboothäfen
Bemessungsgrundlage: 10 m langes und 3 m breites Schiff- (K)-kommunal;(P)-privat
Greifswald (K) Lubmin (P) Kröslin (P) Saßnitz (K) Lauterbach (K)
Dauerlieger/a 412,69 €/Joch 735,00 € 1.050,00 € k.A. 383,40 € (alles brutto)
Gastlieger/d 13,80 €/Joch 15,00 € 18,00 € 13,00 € 7,97 €
34,51 €/längs
b) Industriehäfen
Anmerkungen: Der Seehafen Ladebow befindet sich u.a. im Wettbewerb mit den benachbarten Häfen Stralsund und Vierow. Nachfolgender Vergleich der Hafengebühren für ein üblicherweise diese Häfen anlaufendes Schiff Typ Bulk mit 1350 to Schüttgut und 1583 BRZ zeigt die derzeitige Situation auf.
Gebühr/ Hafen Ladebow Vierow Stralsund
Hafengebühr BRZ 0,60 (0,80) 0,18 0,20
Kaibenutzungsgebühr/to 0 (0) 0,20 0,24
Gesamt für Musterschiff 949,80 (1.266,40) 596,10 681,76
Auf Nachfrage wurde vom Hafenbetreiber Stralsund erklärt, dass die Erträge aus Hafengebühren allein nicht den Aufwand der Unterhaltung der Hafenanlagen decken. Die Kostendeckung basiert auf einer Mischkalkulation aus mehreren Ertragsarten.
zusammenfassender Vergleich der Satzungen 2017- 2018 und 2019- 2021
Gegenstand Satzung 2017- 2018 Satzung 2019-2021 Hafengebühr 0,60 €/ BRZ 0,60 €/BRZ Liegegebühr (Dauerlieger) 40,14 €/lfd.m 86,70lfd.m Liegegebühr (Gastlieger) 1,02 €/lfd. m 2,90 €/lfd. m Aufschlag WSA (Dauerlieger) 4,86 €/lfd. m 5,76 €/lfd. m Aufschlag WSA (Gastlieger) 0,12 €/lfd. m in Liegegebühr enth.
pausch. Schiffsabfallabgabe 0,026 €/BRZ 0,026 €/BRZ Bilgenwasser 1,00 €/Ltr. 1,23 €/Ltr. ölhaltige Werkstattabfälle 11,14 €/Ltr. 4,93 €/Ltr. Schmutzwasser 0,06 €/Ltr. 0,15 €/Ltr. Stauholz/Schalungen 517,00 €/to 288,00 €/to weitere Schiffsabfälle 498,50 €/m³ 271,10 €/m³ Hausmüll 73,63 €/m³ 58,30 €/m³
Sondernutzung landseitig Kfz/ Wasserfahrzeuge a 10 m²/Woche 5,00 € 5,00 € Sondernutzung landseitig m²/30 d April- September 3,00 € 3,00 € Oktober-März 1,50 € 1,50 €
Bereitstellungsgebühr Strom 0,02 €/kWh 0,02 €/kWh Trinkwasser 0,30 €/m³ 0,30 €/m³ |
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
6 |
54801000 |
BgA Stadthafen; Erträge/ Einnahmen |
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2 |
6 |
54802000 |
Seehafen; Erträge/ Einnahmen |
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3 |
6 |
54801000 |
BgA Stadthafen Aufwand/ Ausgaben |
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4 |
6 |
54802000 |
Seehafen Aufwand/ Ausgaben |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2019 |
111.700 |
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2 |
2019 |
120.000 |
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3 |
2019 |
329.400 |
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4 |
2019 |
581.500 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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499,1 kB
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2
|
öffentlich
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851,5 kB
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3
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öffentlich
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324,5 kB
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