Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1560

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die überplanmäßige

Ausgabe in Höhe von insgesamt 654.000,00 € für den Anteil der Wohnsitzgemeinde an der

Finanzierung der Platzkosten der Kindertagesbetreuung.

Reduzieren

Sachdarstellung

Die überplanmäßige Ausgabe ist notwendig, da die Wohnsitzgemeinde nach § 20 KiföG M-V verpflichtet ist, den Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in  Kindertagespflege in Höhe von mindestens 50 % zu tragen, wenn dieser nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt wird.

Mit Beginn des Jahres 2018 haben sich die Zuweisungen vom Land und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Vergleich zum Vorjahr verringert. Dies resultiert daraus, dass insgesamt mehr Kinder im Landkreis Vorpommern Greifswald betreut werden. Somit erhöhte sich der Anteil der Wohnsitzgemeinde und der Eltern. Hinzu kommt eine Erhöhung der Platzkosten bei den Trägern von Kindertagesstätten auf Grund der Tariferhöhungen und steigende Ausgaben bei den Sachkosten, welche nicht durch die Richtlinie für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Kindertagesstätten festgeschrieben sind. (z. B. Einhaltung Brandschutz). Auch in den Umlandgemeinden, in denen durchschnittlich 90 Greifswalder Kinder betreut werden, sind die Platzkosten gestiegen bzw. wirken sich die Reduzierungen der Landes- und Kreismittel auf die Höhe des Anteils der Wohnsitzgemeinde aus.

Im Juli 2018 wurden die Landesmittel für die Finanzierung der Platzkosten zwar wieder erhöht, jedoch gleicht diese Erhöhung die gestiegenen Platzkosten nicht aus.

 

Übersicht Entwicklung der Landesmittel zur Finanzierung an den Platzkosten in den Kindertagesstätten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald:

 

2016

Krippe      Kindergarten    Hort

Ganztags    Teilzeit   halbtags   Ganztags   Teilzeit   halbtags    Ganztags   Teilzeit  

190,00       119,70      81,70  128,00       80,64    55,04  65,00          40,95

2017

182,00       114,66    78,26  126,00      79,38      54,18  65,00          40,95

2018 ab Januar

173,00       108,99    74,39  124,00      78,12      53,32       63,00         39,69

2018 ab Juli

180,00       113,40    77,40  133,00      83,79      57,19       65,00         40,95

 

Zurzeit werden durchschnittlich 4.091 Greifswalder Kinder in Kindertagesstätten und in der Kindetagespflege betreut. Dies sind im Vergleich zum Vorjahr 70 Kinder mehr.

Damit die Auszahlungsfähigkeit in diesem Bereich weiterhin gewährleistet ist, beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die überplanmäßige Ausgabe, da sonst bereits im November 2018 die Zahlungsverpflichtungen nicht mehr voll umfänglich getätigt werden können. 

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

36100/52543000

Anteil der Wohnsitzgemeinde für Kinder im Umland

192.400,00

 

2

9

36100/54143000

Anteil der Wohnsitzgemeinde für den Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“

3.992.000,00

3

9

36100/54191000

Anteil der Wohnsitzgemeinde für freie Träger

3.677.200,00

4

9

36100/54192000

Anteil der Wohnsitzgemeinde für Kinder in Tagespflege

434.600,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

122.400,00

122.400,00

70.000,00

2

2018

3.727.300,00

3.727.300,00

264.700,00

3

2018

3.366.200,00

3.366.200,00

311.000,00

4

2018

426.300,00

426.300,00

8.300,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2018

61100.40131000 Erträge Gewerbesteuer

654.000

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.09.2018 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

Erweitern

26.09.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

01.10.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

22.10.2018 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig