Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt nachfolgenden Satz am Ende von 2.5 in der Verbilligungsrichtlinie einzufügen.

 

Sofern das Wohnbauprojekt im Rahmen einer Fördermittelzusage durch Bund und/oder Land bereits einem Monitoring unterliegt, entfällt die Notwendigkeit des städtischen Monitoring.

 

Die hier zu beschließende Verbilligungsrichtlinie ist nach der ersten Vergabe auf Praktikabilität zu evaluieren.

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Sachdarstellung

Durch den zu beschließenden Passus werden Doppelprüfungen verhindert und der Verwaltungsaufwand minimiert.

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Beschlüsse

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13.09.2018 - Bürgerschaft (BS) - Änderungsantrag vom Einbringer übernommen