Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1580

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2013 festzustellen.

 

  1. Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen.
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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über den geprüften Jahresabschluss (siehe Anlage 1) bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus

-          der Ergebnisrechnung

-          der Finanzrechnung

-          den Teilrechnungen

-          der Bilanz

-          dem Anhang und seinen beizufügenden Anlagen

Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt zu vermitteln.

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes. Der Entwurf des Jahresabschluss 2013 mit Anhang und seinen Anlagen wurde zum 10. April 2018 von der Kämmerei aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG M-V geprüft und seine Prüfungsergebnisse in einem Bericht vom 29.08.2018 zusammengefasst sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

 

Nach den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2013 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen unter Berücksichtigung der einschränkenden Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.

 

Aufgrund der Empfehlungen der Kommunalaufsicht zur Aufholung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse und der entsprechenden Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt werden berechtigte und noch ausräumbare Beanstandungen in den jeweils folgenden Jahresabschlüssen berücksichtigt. Mit noch aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts bestehen gebliebenen Beanstandungen aus dem Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wird äquivalent verfahren.    

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.

 

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2013, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2013 und dem Prüfbericht zu entnehmen.

 

Die Ertragslage der Stadt im Haushaltsjahr 2013 hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung verbessert. Im Ergebnisplan 2013 war ein Fehlbetrag von -5.583.644 EUR  vorgesehen. Der Jahresabschluss weist als Ergebnis einen negativen Betrag von -898.892 EUR und somit eine Verbesserung gegenüber dem Ansatz in Höhe von 4.684.752 EUR aus. Gegenüber dem Ergebnis von 2012 mit einem Jahresüberschuss von 926.702 EUR verschlechtert sich dagegen das Ergebnis zu 2013 damit um 1.825.594 EUR.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 beträgt ca. 657.012.319 EUR.

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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27.09.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

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01.10.2018 - Hauptausschuss (HA)

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22.10.2018 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich