Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1595
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebot zur Flüchtlingshilfe – Seenotrettung im Mittelmeer aufrechterhalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.10.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister soll Bundeskanzlerin Angela Merkel und - als kreisangehörige Stadt - dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald Unterstützung zur Aufnahme der im Mittelmeer geretteten Flüchtlinge anbieten. Die dafür notwendigen Strukturen sind bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Sachdarstellung
Düsseldorf, Köln, Bonn und andere deutsche Städte haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angeboten, in Seenot geratene Flüchtlinge aufzunehmen. Auch die Hansestadt Rostock hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Seit Anfang des Jahres erreicht die Zahl der über das Meer geflüchteten Menschen erschreckende Ausmaße. Mehr als 1.600 Menschen (Stand Ende August 2018) sind seitdem an den Grenzen der Europäischen Union im Meer gestorben. Rettungsschiffe sind zu tagelangen Irrfahrten gezwungen, weil sich Länder der Europäischen Union weigern, Geflüchtete aufzunehmen. Diese humanitäre Katastrophe gilt es schleunigst zu beenden.
In einer Stadt wie Greifswald, die geographisch und historisch mit dem Meer verbunden ist, ist es selbstverständlich, dass Menschen aus Seenot gerettet werden und anschließend auch humanitär versorgt werden.
Bis eine europäische Lösung für die Aufnahme, die Asylverfahren sowie die Integration oder die Rückführung von Geflüchteten gefunden ist, ist es dringend geboten, die Seenotrettung im Mittelmeer fortzusetzen. Denn Seenotrettung ist kein Verbrechen, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung!
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann als kreisangehörige Stadt nicht eigenmächtig über eine Aufnahme von im Mittelmeer geretteten Flüchtlingen entscheiden. Jedoch kann der Oberbürgermeister im Namen der Bürgerschaft dem Landkreis und der Bundeskanzlerin die Unterstützung der Stadt bei der Aufnahme anbieten.