Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1644

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ und beauftragt den Oberbürgermeister die Satzung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachausschuss jährlich auf Praxistauglichkeit, Umsetzbarkeit und Aktualität zu prüfen.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erließ am 03.04.2012 die Satzung zur Förderung des Sports und die Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen des Sports sowie am 20.04.2017 die Richtlinie zur Förderung von Investitionen oder deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen. 

 

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Neufassung der „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ reagiert zunächst auf die sich ändernden gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnisse des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Weiterhin führt sie die ehemalige Sportfördersatzung und die beiden dazu gehörenden Richtlinien in einer Satzung, die alle Inhalte der Sportförderung abbildet, zusammen. 

 

Für die vorgelegte Neufassung wurden die Paragraphen der o. g. Ursprungsdokumente zusammengefasst und logisch neu sortiert. Es wurde folgende neue Unterteilung vorgenommen: I. Allgemeine Bestimmungen mit den Paragraphen

§ 1 Zweck der Sportförderung (teilweise umformuliert) 

§ 2 Grundsätze der Sportförderung (teilweise neu formuliert) und 

§ 3 Mittel der Sportförderung (neu formuliert)

II. Sportstätten mit den Paragraphen

§ 4 Grundsätze der Planung und Beteiligung (neu aufgenommen)

§ 5 Vermietung und Verpachtung von Sportstätten (neu aufgenommen)

 

und 

 

III. Finanzielle Förderung mit den Paragraphen

§ 6 Zuwendungen (teilweise umformuliert)

6.1 Bewirtschaftungskostenzuschüsse (teilweise umformuliert mit Passagen aus der bisherigen Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Förderung des Sports)

6.2 Zuschüsse zu Sport(groß)veranstaltungen (teilweise ergänzt mit Passagen aus der bisherigen

Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Förderung des Sports)

6.3 Investitionskostenzuschüsse (neu aufgenommen mit Passagen aus der bisherigen Richtlinie für Investitionen und deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen)

6.4 Beschaffung von Großsportgeräten, Spezialanlagen und sonstiger Ausstattung (ergänzt aus der bisherigen Richtlinie für Investitionen und deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen)

6.5 Bezuschussung des Segelsports (neu aufgenommen)

6.6 Bezuschussung von hauptamtlichen VereinssportlehrerInnen und dem/der VereinsberaterIn des Sportbundes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (neu aufgenommen)

 

Nahezu unverändert aus der bisherigen Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Förderung des Sports: § 7 Verwendung der Zuwendung 

§ 8 Antragsverfahren

§ 9 Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren 

§ 10 Verwendungsnachweis 

§ 11 Prüfung der Verwendung

§ 12 Widerrufs- und Rückforderungsrecht

§ 13 Inkrafttreten

 

Die Neufassung der „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ befindet sich in der Anlage. 

 

Die eingetragenen Werte stellen den Finanzierungsbedarf dar, der entsteht, wenn die Satzung

nach diesem Entwurf bestätigt wird. Gegenüber dem der Bürgerschaft vorliegenden Haushaltsentwurf HH 19/20 soll die Kontierung wegen der Haushaltsgrundsätze Haushaltswahrheit/ Haushaltsklarheit korrigiert werden. U.a. sollen die investiven ProduktSachkonten 01300000 eingerichtet werden. Siehe unten!


Finanzierung

Bedarf nach neuer Satzung

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

42100-54193000

Zu 6.1 Erstattung für Pachtobjekte

66.000,00

2

9

42100-54190000

Zu 6.1 Zuschüsse für Betriebskosten

32.000,00

3

9

42100-54192000

Zu 6.1 Zuschüsse für Kaltmiete

6.000,00

4

9

42100-54195000

Zu 6.2 Zuschüsse zu Sportveranstaltungen

8.000,00

5

9

42100-01300000

Zu 6.3 Zuschüsse für Baumaßnahmen

30.000,00

6

9

42100-01300000

Zu 6.4 Zuschüsse für Investitionen (nicht Baumaßnahmen)

20.000,00

7

9

42100-5419neu

Zu 6.5 Zuschuss Liegegebühren

7.800,00

8

9

42100-54191000

Zu 6.6 Zuschuss Personalkosten

25.000,00

 

Summe Bedarf

 

194.800,00

 

vorhanden im HH-Plan-Entwurf 2019/20

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2019 ff.

166.400,00

166.400,00

-28.400,00

 

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Beschlüsse

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