Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1644
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.10.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ und beauftragt den Oberbürgermeister die Satzung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachausschuss jährlich auf Praxistauglichkeit, Umsetzbarkeit und Aktualität zu prüfen.
Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erließ am 03.04.2012 die Satzung zur Förderung des Sports und die Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen des Sports sowie am 20.04.2017 die Richtlinie zur Förderung von Investitionen oder deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen.
Die zur Beschlussfassung vorgelegte Neufassung der „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ reagiert zunächst auf die sich ändernden gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnisse des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Weiterhin führt sie die ehemalige Sportfördersatzung und die beiden dazu gehörenden Richtlinien in einer Satzung, die alle Inhalte der Sportförderung abbildet, zusammen.
Für die vorgelegte Neufassung wurden die Paragraphen der o. g. Ursprungsdokumente zusammengefasst und logisch neu sortiert. Es wurde folgende neue Unterteilung vorgenommen: I. Allgemeine Bestimmungen mit den Paragraphen
§ 1 Zweck der Sportförderung (teilweise umformuliert)
§ 2 Grundsätze der Sportförderung (teilweise neu formuliert) und
§ 3 Mittel der Sportförderung (neu formuliert)
II. Sportstätten mit den Paragraphen
§ 4 Grundsätze der Planung und Beteiligung (neu aufgenommen)
§ 5 Vermietung und Verpachtung von Sportstätten (neu aufgenommen)
und
III. Finanzielle Förderung mit den Paragraphen
§ 6 Zuwendungen (teilweise umformuliert)
6.1 Bewirtschaftungskostenzuschüsse (teilweise umformuliert mit Passagen aus der bisherigen Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Förderung des Sports)
6.2 Zuschüsse zu Sport(groß)veranstaltungen (teilweise ergänzt mit Passagen aus der bisherigen
Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Förderung des Sports)
6.3 Investitionskostenzuschüsse (neu aufgenommen mit Passagen aus der bisherigen Richtlinie für Investitionen und deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen)
6.4 Beschaffung von Großsportgeräten, Spezialanlagen und sonstiger Ausstattung (ergänzt aus der bisherigen Richtlinie für Investitionen und deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen)
6.5 Bezuschussung des Segelsports (neu aufgenommen)
6.6 Bezuschussung von hauptamtlichen VereinssportlehrerInnen und dem/der VereinsberaterIn des Sportbundes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (neu aufgenommen)
Nahezu unverändert aus der bisherigen Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Förderung des Sports: § 7 Verwendung der Zuwendung
§ 8 Antragsverfahren
§ 9 Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren
§ 10 Verwendungsnachweis
§ 11 Prüfung der Verwendung
§ 12 Widerrufs- und Rückforderungsrecht
§ 13 Inkrafttreten
Die Neufassung der „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ befindet sich in der Anlage.
Die eingetragenen Werte stellen den Finanzierungsbedarf dar, der entsteht, wenn die Satzung
nach diesem Entwurf bestätigt wird. Gegenüber dem der Bürgerschaft vorliegenden Haushaltsentwurf HH 19/20 soll die Kontierung wegen der Haushaltsgrundsätze Haushaltswahrheit/ Haushaltsklarheit korrigiert werden. U.a. sollen die investiven ProduktSachkonten 01300000 eingerichtet werden. Siehe unten!
Finanzierung |
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Bedarf nach neuer Satzung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
9 |
42100-54193000 |
Zu 6.1 Erstattung für Pachtobjekte |
66.000,00 |
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2 |
9 |
42100-54190000 |
Zu 6.1 Zuschüsse für Betriebskosten |
32.000,00 |
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3 |
9 |
42100-54192000 |
Zu 6.1 Zuschüsse für Kaltmiete |
6.000,00 |
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4 |
9 |
42100-54195000 |
Zu 6.2 Zuschüsse zu Sportveranstaltungen |
8.000,00 |
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5 |
9 |
42100-01300000 |
Zu 6.3 Zuschüsse für Baumaßnahmen |
30.000,00 |
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6 |
9 |
42100-01300000 |
Zu 6.4 Zuschüsse für Investitionen (nicht Baumaßnahmen) |
20.000,00 |
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7 |
9 |
42100-5419neu |
Zu 6.5 Zuschuss Liegegebühren |
7.800,00 |
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8 |
9 |
42100-54191000 |
Zu 6.6 Zuschuss Personalkosten |
25.000,00 |
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Summe Bedarf |
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194.800,00 |
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vorhanden im HH-Plan-Entwurf 2019/20 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2019 ff. |
166.400,00 |
166.400,00 |
-28.400,00 |
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