Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1648
Grunddaten
- Betreff:
-
Kein Anschlusszwang für Kleingärtner an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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12.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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13.11.2018
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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06.11.2018
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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06.11.2018
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Geplant
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Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr)
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Beratung
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07.11.2018
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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07.11.2018
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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07.11.2018
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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08.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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26.11.2018
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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17.12.2018
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.01.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,
dass die Maßnahme unter „Ziff. 9. ZE 9“ der Ergebnisse der AG „Saubere Stadt“ nicht durch die Stadtverwaltung umzusetzen ist und nur alle anderen Anregungen aus den Ergebnissen entsprechend dem am 22.10.2018 gefassten Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald „Lebensqualität und Sauberkeit in den Quartieren – das Stadtbild pflegen II („Saubere Stadt“ II) - 06/1549.1“ als eine Arbeitsgrundlage für die Stadtverwaltung umzusetzen sind.
Sachdarstellung
In den Ergebnissen der AG Saubere Stadt heißt es u.a. in Ziff. „9. ZE 9: Die AG regt an, den Landkreis Vorpommern-Greifswald als Abfallwirtschaftsträger aufzufordern, die in der Stadt belegenen Kleingartenanlagen verbindlich an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung anzuschließen.“ Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat auf der Sitzung am 22.10.2018 den Beschluss „Lebensqualität und Sauberkeit in den Quartieren – das Stadtbild pflegen II („Saubere Stadt“ II) - 06/1549.1“ dergestalt gefasst, dass es heißt: „Die Bürgerschaft empfiehlt die Ergebnisse der AG Saubere Stadt als eine Arbeitsgrundlage für die Stadtverwaltung.“, womit auch die Anregung unter Ziff. 9. ZE 9“ zur Umsetzung empfohlen worden sein könnte. Zur Klarstellung, dass eine Aufforderung an den Landkreis Vorpommern-Greifswald als Abfallwirtschaftsträger, die in Greifswald belegenen Kleingartenanlagen an die öffentliche-rechtliche Abfallentsorgung anzuschließen, von der Empfehlung nicht erfasst ist, bedarf es des nunmehr beantragten Beschlusses der Bürgerschaft.
Zur Begründung ist noch auf folgendes hinzuweisen. Kleingärten sind die Naherholungsgebiete unserer Bürgerinnen und Bürger. Ein Kleingarten ist daher für viele Greifswalder die einzige Möglichkeit, dem Alltag etwas zu entfliehen und dabei auch noch einer sinnvollen, gesunden und naturverbundenen Freizeitbeschäftigung nachzugehen. Die Kleingärtner in der Stadt sind in den vergangenen Jahren bereits durch die Umstellung der Abwasserentsorgung massiv belastet worden. Eine weitere Belastung wird daher abgelehnt.