Informationsvorlage - 06/1611

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fachausschüsse nehmen das Ergebnis der Prüfung des Oberbürgermeisters zur Möglichkeit der Schaffung von Dauer- und Kurzzeitliegeplätze für Hausboote und schwimmfähige Hauspontons im Bereich des Rycks zur Kenntnis.

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Sachdarstellung

Mit Bürgerschaftsbeschluss B680-25/18 vom 22.02.2018 hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, Dauer- und Kurzzeitliegeplätze für Hausboote und schwimmfähige Hauspontons bei der Sanierung und dem Ausbau der Hafenstraße im Bereich des B-Plan Nr.55 – Hafenstraße - sowie in weiteren Bereichen des Rycks zu schaffen.

Im Rahmen der Prüfung ging es nicht um touristische Hausboote (Wasserfahrzeuge), die in jedem Hafen anlegen können, sondern um schwimmende, an einem Standort fest verankerte oder auf Stelzen bzw. Pfählen stehende Häuser.

Dabei sind die rechtlichen, baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen zu berücksichtigen, die in dem Leitfaden des Landes M-V „Bauen im Wasser in M-V“ vom 22.08.2016 grundsätzlich aufgezeigt sind.

Derzeit wird in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Nutzung der öffentlichen Hafenanlagen für schwimmende Häuser nicht gestattet.

 

Vor Prüfung der rechtlichen, baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen hat die Verwaltung in einem ersten Schritt mit betroffenen Behörden und privaten Yachthafen-/ Marinabetreibern Kontakt aufgenommen und deren Belange und Ziele erfragt, die für die Entscheidungsfindung von Bedeutung sind. Der Ryck ist von der Steinbecker Brücke  bis zur Mündung in die Dänische Wiek eine Bundeswasserstraße und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stralsund.

Nachfolgend werden die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen aufgezeigt:

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund (Anlage)

Jede uferseitige Bebauung des Ryck, so auch die Errichtung von Dauerliegeplätzen für schwimmende Häuser, führt zu einer Verringerung der schiffbaren Fahrwasserbreite und zu einer Einschränkung der Schiffsgrößen und damit zu einer Behinderung der Schifffahrt.

Durch die Errichtung von Dauerliegeplätzen für Hausboote auf dem Ryck ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs stark beeinträchtigt und kann somit nicht vollumfänglich gewährleistet werden.

Aus diesen Gründen wird die Errichtung von Dauerliegeplätzen für Hausboote an den Ufern des Ryck nicht befürwortet. Ausgenommen davon sind Liegeplätze in einem Nebenarm, einer Nehrung bzw. in einem künstlichen Becken.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Das STALU gibt folgende allgemeine Hinweise:

Der vorhandene Rycksüddeich, der als Landesschutzdeich eingestuft ist, ist Bestandteil des Gesamtsystems Sturmflutschutz Greifswald. Auf Grund der Dimension und der starken Frequentierung kann der Deich keine zusätzlichen Belastungen aufnehmen.

Für Hausboote gelten die gleichen Anforderungen an den Immissionsschutz wie für feste Häuser.

Neben Lärm können Staub oder andere luftverunreinigende Stoffe eine Rolle spielen.

Die Beteiligung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wird empfohlen.

Yachtservice Wilke und Marina Yachtzentrum GmbH

Beide Yachthafenbetreiber begrüßen grundsätzlich die Idee „Wohnen auf dem Wasser“, sofern sie zu keiner Beeinträchtigung bzw. Einschränkung auf den Gewässern führen und entsprechende Voraussetzungen der Erschließung gesichert sind.

Die Marina Yachtservice GmbH verweist dabei auf ihre langjährigen Bemühungen, im Holzteich Liegeplätze für Hausboote zu schaffen.

In der Marina Yachtservice-Wilke am Kegelkamp werden derzeit keine Kapazitäten für Hausboote gesehen.

Vereine

Die Vereine „Greifswalder Ruderclub Hilda“ und die Abt. Kanu der HSG Uni Greifswald e.V. haben in der Sitzung des Ausschusses für Sport, Soziales und Jugend am 5.03.2018 auf die Konsequenzen bei der Ansiedlung von Hausbooten für den Wassersport hingewiesen. Die Verengung des Ryck würde zu weiteren negativen Auswirkungen auf den Wassersport sowie die Wettkämpfe (Drachenbootfest, Ruderregatten etc.) führen

Ergebnis der Prüfung:

Auf der Grundlage der eingereichten Stellungnahmen, insbesondere des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Stralsund als zuständige Behörde, wird die Errichtung von Hausbooten im gesamten uferseitigen Bereich des Ryck als nicht genehmigungsfähig gesehen.

Somit bedarf es von Seiten der Verwaltung keiner weiteren Untersuchungen/ Prüfungen.

Ausgenommen davon sind Nebenarme des Ryck, wie z.B. der Holzteich, auf denen über entsprechende Bauleitplanverfahren (Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 – Holzteichquartier) Planungsrecht zur Errichtung von Hausbooten erreicht werden kann. Dazu gibt es bereits Gespräche zwischen dem Investor und den Fachämtern.

Im Weiteren können in einem potentiellen Sportboothafen im Seehafen Ladebow ebenfalls Hausboote in die Planung mit einbezogen werden. In dem Bericht „Raumverträgliche Entwicklung der Sportboothäfen in der Planungsregion Vorpommern“ des Regionalen Planungsverbandes VP von 2017 ist in Ladebow nach wie vor eine Marina als Basis und Etappenhafen Bestandteil der regionalen Planung.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.11.2018 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - zur Kenntnis genommen

Erweitern

13.11.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen