Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1379
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag zur Umwidmung des Teilstückes der Warschauer Straße zum Hort Kunterbunt und zur Pestalozzischule in eine Spielstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)
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Beratung
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16.04.2018
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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23.04.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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25.04.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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24.04.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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07.05.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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24.05.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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28.08.2018
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beschlussfassung
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13.11.2018
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Möglichkeiten für das an dem Hort Kunterbunt und der Pestalozzi-Schule vorbeiführenden Teilstück der Warschauer Straße zu prüfen:
1. eine Umwidmung des Teilstückes in eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße), (Zeichen 325.1 StVO, Spielstraße),
2. zusätzlich die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes (Zeichen 283 StVO) auf dem Teilstück,
3. zusätzlich die Aufbringung von großflächigen Fahrbahnmarkierungen, die den Beginn und das Ende der verkehrsberuhigten Zone deutlich markieren.
Sachdarstellung
Während der Haupststoßzeiten am Morgen und Nachmittag entstehen durch den Schülerbringe- und abholverkehr immer wieder gefährliche Situationen auf Grund von nicht angepasster Geschwindigkeit. Daneben ist das Zuparken der Rettungszufahrten ein großes Problem.
Wiederholte Ansprachen der Eltern über die Schul- und Hortleitung, sowie den Elternrat blieben in der Regel folgenlos oder erzielten nur eine temporäre Wirkung.
Ziel der Vorlage ist es, die Vorrangregelung zu ändern und damit ein deutliches Zeichen für die besondere Situation vor Ort zu schaffen.
Abbildung 1: Warschauer Straße, mit dem betreffendem Teilstück (blau) und dem Teilstück mit absolutem Halteverbot (rot).