Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1682

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachstehenden Änderungen zur Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020:

1.

Die Zielstellung beim  wesentlichen Produkt „Kommunale Forstwirtschaft, THH 4, Produkt 5.5.5.01  ist wie folgt zu ergänzen:
Es ist bis zum 30. Juni 2020 eine Untersuchung vorzulegen, die die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen darlegt, die es ermöglichen zu entscheiden, ob die Kommunale Forstwirtschaft ab 2021 besser als Eigenbetrieb fortgeführt wird.

 

2.

Die Zielstellung beim wesentlichen Produkt „Z4LP – Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie“, THH 3, Produkt 5.7.1.01 ist wie folgt zu ergänzen:

 

Eine Fortführung  des Z4LP in den Haushaltsjahren steht unter den nachfolgenden Voraussetzungen:

 

         Nachdem Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse sind diese im Finanzausschuss vorzulegen und aufgrund der Ergebnisse ist eine auch finanzielle Neubewertung des Produktes vorzulegen und der Bürgerschaft zur Abstimmung zu stellen.

         Das Nachverhandlungen mit dem zuständigen Ministerium über die Erhöhung der Förderquote geführt wird.

 

3.

Das Produkt „Strandbad Eldena“, THH 4, Produkt 42418 ist als wesentliches Produkt zu führen. Die Zielvorgaben sind der Bürgerschaft bis spätestens zur Beschlussfassung am 29. April 2019 nachzureichen., ein entsprechender Vermerk ist in den Haushaltsplan aufzunehmen.

 

4.

Die Zielstellung im wesentlichen Produkt „Kommunale Wirtschaftsförderung“, THH 3, Produkt 5.7.1.00 ist wie folgt zu ergänzen:

„Bis zum 30. September 2019 ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung ein Konzept darüber vorzulegen, welche Aufgaben und welches Personal aus der Stadtverwaltung auf die Greifswald Marketing GmbH zu übertragen sind.“

 

5.

Im THH 9, Produkt 35101, ist der Zuschussbetrag in beiden Haushaltsjahren um jeweils 3.000,00 € zu erhöhen, um eine Steigerung der Inanspruchnahme des Schwimmbades im Rahmen des KUS zu ermöglichen.

 

6.

Im THH 9, Produkt 3.6.1, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ ist ein Betrag i.H.v. 81.000,00 € zur Beibehaltung der Kostendeckelung der Elternbeiträge für den Eigenbetrieb und den freien Trägern einzustellen. Die bisherige Kostendeckelung läuft in 2018 aus, da dann landesseitig keine Mittel aus der ehemaligen sog. Herdprämie mehr zur Verfügung gestellt werden. Da die Kostenbefreiung für die Elternbeiträge in Kita bzw. Hort in 2019 nur für sog. Geschwisterkinder greift, ist für einige Eltern mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Um diese abzufedern ist die Beibehaltung der bisherigen Kostendeckelung nötig. Es wird mit 260 betroffenen Kindern gerechnet. Dies führt bei 12 Monaten, da 2020 die vollständige Befreiung der Eltern eingeführt werden wird, und einem Betrag von maximal 50,00 € zu dem vorgenannten Betrag. Nicht ausgenutzte Beträge sind den Budgets für die Kindertagesstätten zuzuführen.

 

7.

Die „Erläuterungen“ im THH 1 sind wie folgt zu ergänzen.

 

„Es ist geplant im Haushaltsjahr 2021 entsprechend den bisherigen Planungen und der Beschlussfassung zum Bürgerhaushalt im Haushaltsjahr 2020 einen sog. „Tag der Entscheidung“ durchzuführen.“

 

Außerdem ist der Ansatz für die Mittel der Ortsteilbudgets in der bisherigen Höhe beizubehalten.

 

8.

Der Kreisverband der Gartenfreunde Greifswald e.V. erhält auch in den Haushaltsjahren jährlich einen Zuschuss i.Hv. 6.000,00 €, der an geeigneter Stelle im Haushalt zu vermerken ist.

 

 

9.

In das Produktkonto 51103.01920000 – geleistete Zuwendungen an das SSV – sind weitere 49.050,00 € als Eigenmittel der Stadt für eine mögliche Förderung der Anschaffung einer Lüftungsanlage im Saal der StraZe eingestellt. Die Auszahlung des Geldes steht unter den folgenden Bedingungen:

 

1)      Alleinige Förderung der Lüftungsanlage als technischer Anlage.

2)      Bestätigung durch das Landesförderinstitut, dass die Straze als Gemeinbedarfsfolgeeinrichtung anerkannt wird.

 

 

10.

Nachfolgende genannte im Rahmen des Doppelhaushaltes 2019/2020 geschaffene neue Planstellen sind mit einem Sperrvermerk zu versehen, dass das Innenministerium diesen Haushalt, auch nicht teilweise, mit einem Haushaltssicherungskonzept beauflagt. Außerdem sind sämtliche geplanten Stellenausschreibungen vor ihrer Freigabe im Finanzausschuss vorzustellen und durch den Hauptausschuss zu genehmigen: Stadtjäger, Waldarbeiter, Wegewart, Einsatzkraft Straßenreinigung und die 2 Elektroniker.

 

11.

Die Anschaffung eines Hubsteigers, Kategorie 3, lfd. Nummer 21, ist mit einem Sperrvermerk zu versehen, dass die Anschaffung nur erfolgen darf, wenn die hierfür geplanten Stellen besetzt sind.

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Sachdarstellung

Mündlich zur Sitzung

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Beschlüsse

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03.12.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - nicht abgestimmt

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06.12.2018 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft - nicht abgestimmt

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17.12.2018 - Bürgerschaft (BS) - Einzelabstimmung