Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1576
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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26.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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01.10.2018
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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22.10.2018
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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17.12.2018
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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10.01.2019
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beschlussfassung
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11.03.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beauftragt den Oberbürgermeister, die bisherige Liegenschaftspolitik neu auszurichten. Und dabei nicht nur gesetzlich eingeräumte Vorkaufsrechte in vermehrten Umfang auszuüben, sondern auch in verstärktem Maße unbebaute Flächen zu erwerben, um zukünftig Bauland ausweisen zu können.
Sachdarstellung
Wie im ISEK 2030 festgeschrieben wurde, müssen in der Stadt bis zum Jahre 2030 3000 Wohnungen geschaffen werden. Dieses notwendige Neubauvolumen muss auch auf städtischen Flächen realisiert werden können, weil nur so eine sozial verträgliche Entwicklung der Stadt gewährleistet werden kann. Dies gilt sowohl für den Neubau von Einfamilienhäusern, als auch für den Geschosswohnungsbau.
Da die Gemeindefusion mit Wackerow auf unabsehbare Zeit nicht zustande kommen wird, ist es nunmehr notwendig innerhalb der Stadtgrenzen verstärkt Flächen zu erwerben, die perspektivisch geeignet sind, Bauland zu werden. Hierbei soll in Zukunft nicht nur auf mögliche Angebote der Grundstückseigentümer gewartet werden. Vielmehr soll die Stadt aktiv an die Grundstückseigentümer herantreten und sich um den Erwerb von geeigneten Flächen bemühen.
Aus dem gleichem Grund soll die Stadt auch von den ihr eingeräumten gesetzlichen Vorkaufrechten, z.B. § 24 Baugesetzbuch und § 22 Denkmalschutzgesetz in Zukunft verstärkt Gebrauch machen. Zwar dürfte es sich hierbei in der Regel um bebaute Grundstücke handeln. Aber auch hier soll in Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen der Bürgerschaft in Zukunft in geeigneten Fällen vermehrt von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden.