Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1612
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
13.11.2018
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
|
Beratung
|
|
|
12.11.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
26.11.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
17.12.2018
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und setzt die bisherige Satzung vom 23.04.2015 (Beschlussnummer B162-06/15) außer Kraft.
Sachdarstellung
Die Zunahme der Einsatzzahlen sowie der damit verbundenen organisatorischen Aufgaben forderte von der Feuerwehr Greifswald eine interne Strukturanpassung entsprechend der neu beschlossenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald. So wurden in den vergangenen zwei Jahren zwei Einsatzabteilungen (Züge) gebildet. Diese Züge gliedern sich wiederum in zwei Gruppen.
Die Anpassung der bisherigen Aufwandsentschädigungssatzung wird aufgrund der Änderungen der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald auf ihrer Mitgliederversammlung am 31.08.2018 sowie zur Schaffung langfristig guter Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich.
Mit der seit dem 17.09.2018 mit Veröffentlichung auf der Homepage der UHGW geltenden neuen Satzung wurde u.a. neu aufgenommen die Funktion des Leiters der Ehrenabteilung sowie die Wahl von mehr als einen Zugführer.
Zukünftig sollen zusätzlich zur bisherigen Regelung der Leiter der Ehrenabteilung sowie alle gewählten Zugführer als Mitglied der Wehrleitung eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Insgesamt wird dadurch die Anzahl der Entschädigungsempfänger erhöht. Die jeweiligen Einzelsummen bleiben in ihrer Höhe unverändert.
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der UHGW ist zu ihrer Kenntnis als Anlage beigefügt.
Es werden zukünftig jährlich ca. 380 Euro Mehrleistung an Aufwandsentschädigung anfallen (neu: Leiter Ehrenabteilung + zwei gewählte Zugführer). Für das Haushaltsjahr 2018 sind die Mehrkosten im Planansatz durch Doppelfunktionen gedeckt.
Für das Haushaltsjahr 2019/2020 sind die Mehrkosten ebenfalls in den regelmäßigen Planansätzen für Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung mit eingeplant.
Anpassung der Zuwendungen
Unter Berücksichtigung der Bedeutung der ehrenamtlichen Aufgabenerfüllung einer städtischen Pflichtaufgabe wurde die jährliche Zuwendung auf 2.500,00 € angepasst. Dies erfolgt erstmalig seit 10jährigem Bestehen der bisherigen Zuwendungssumme von 1.300,00 €. Unter Berücksichtigung der rund 125 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald wird somit der jährliche Unterstützungssatz pro Kopf auf ca. 20 € angehoben. Diese Mittel dienen der Pflege der Kameradschaft zwischen den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Bindung der Kameraden zueinander und zur Greifswalder Feuerwehr sind essentiell, um eine auf ehrenamtlicher Basis fußende Gefahrenabwehr langfristig sicherstellen zu können.
Redaktionelle Anpassungen
Des Weiteren wurden diverse redaktionelle Anpassungen vorgenommen, welche die bisherigen Festlegungen konkretisieren bzw. die neue Satzung berücksichtigen. So wurde der „Führer“ zum „Leiter“ der Ehrenabteilung(§ 2 (2)). Die Bestätigung der Dienstteilnahme ist durch den „Einheitsführer“ der Freiwilligen Feuerwehr zu bestätigen, welcher nicht zwingend der Einsatzleiter sein muss (§ 2 (2)). In § 6 wurden der Umfang der Aufwandsentschädigungen im Zuge von Übungen, längeren Einsätzen und Stadtschutzübernahmen konkretisiert sowie die Regelungen für Fahrtkosten nach Landesreisekostengesetz Mecklenburg-Vorpommern benannt.
Aufgrund der Vielzahl der Anpassungen inklusive der redaktionellen Änderungen wird die neue Aufwandsentschädigungssatzung in der Gesamtheit vorgelegt und beschlossen. Die bisher geltende Satzung ist aufzuheben.
Finanzierung |
|||||||
|
|||||||
|
Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|||
1 |
7 |
12602.50190000 |
Personalnebenausgaben |
45.800 |
|||
2 |
7 |
12602.54190000 |
Zuschuss Kameradschaftskasse |
2.500 |
|||
|
|||||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|||
1 |
2018 |
45.800 |
45.600 |
200 |
|||
2 |
2018 |
1.300 |
1.300 |
1.200 |
|||
|
HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2018 |
Deckungsring 11104.50221000 |
0 |
2 |
2018 |
Deckungsring 12601.56310000 |
1.200 |
Folgekosten |
|||||
Ja Nein: |
|||||
|
HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2019 ff. |
12602.50190000 |
45.800 |
Personalnebenausgaben |
45.800 |
2 |
2019 ff. |
12602.54190000 |
2.500 |
Zuschuss Kameradschaftskasse |
2.500 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
118,8 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
166,3 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
305,2 kB
|