Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1618

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Prioritätenlisten gemäß Anlagen zur Mittelbeantragung für die Sanierungsförderprogramme 2019.

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Sachdarstellung

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss B181-08/10 vom 28.06.2010 sind „alle Maßnahmen der Städtebauförderung, die im Haushalt des folgenden Jahres eingestellt werden sollen, zwecks Mittelbeantragung den zuständigen Gremien der Bürgerschaft in Form einer Prioritätenliste vorzulegen. Da die Beantragung der Mittelzuweisung jeweils bis zum 15. Januar des Programmjahres zu erfolgen hat, ist die Vorlage entsprechend zu terminieren.“

 

Für die Programmgebiete, für die das nächste Jahr Fördermittel beantragt werden sollen, sind die Prioritätenlisten im Anhang beigefügt. Bei den Programmgebieten handelt es sich um die „Innenstadt und Fleischervorstadt“

und „Schönwalde II“.

Die Höhe der beantragten Mittel richtet sich nach der Antragstellung der letzten Jahre. Die Haushaltsanmeldung der Eigenanteile erfolgt im Kernhaushalt und wird nach Bekanntwerden der bewilligten Mittel auf das notwendige Maß reduziert.

 

Die Mittelbeantragung für das Programmjahr 2019 konzentriert sich auf die neue Schule an der Scharnhorststraße. Entsprechend der Abstimmungen mit dem Ministerium für Energie, Digitalisierung und Infrastruktur M-V ist die Förderung für die Bereiche Grundschule, Hort und Sporthalle samt Außenanlagen aus Städtebaufördermitteln angestrebt. Die ersten Städtebaufördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro sind mit der Programmbewilligung 2018 bereits zugewiesen worden.

 

Die Prioritätenlisten sind in jeweils vier Kategorien unterteilt:

 

Kategorie A:

Hier handelt es sich um unabweisbare laufende und wiederkehrende Aufgaben, die durch Verträge bereits gebunden sind oder die über Bescheide oder Vorankündigungen im jeweils nächsten Haushaltsjahr zu realisieren sind.

 

Kategorie B,

enthält jene Maßnahmen, die durch frühere Beschlüsse oder Planungen für eine Weiterführung vorgesehen sind. Dies können unter Umständen auch Bauabschnitte oder die Fortführung von Teilleistungen sein.

 

In Kategorie C sind dann alphabetisch alle vorgesehenen Maßnahmen dargestellt, für die das noch freie zu beantragende Mittelvolumen ausreichend ist.

 

Kategorie D:

Zurzeit nicht im Antragsvolumen vorgesehene Maßnahmen, die in den Folgejahren vorbehaltlich der Zustimmung eingestellt oder durch andere Förderprogramme abgesichert werden müssten.

 

Die spätere Realisierung dieser Maßnahmen ist nunmehr abhängig,

  1. von der Bestätigung/Veränderung durch die Bürgerschaft mit diesem Beschluss
  2. der grundsätzlichen Bewilligung in einer noch nicht vorhersehbaren Höhe durch Bescheid des Landesförderinstitutes im Folgejahr,
  3. der Wiedervorlage der an den konkret bewilligten Mitteln ausgerichteten Prioritätenlisten in der Bürgerschaft im Jahre 2018 gemäß Bürgerschaftsbeschluss B 181-08/10 und letztlich
  4. an der liquiden Bereitstellung der bewilligten Mittel in verschiedenen Kassenjahren.

 

Die Aufteilung der Mittel erfolgt in der Regel über den Bescheid des Landesförderinstitutes in Fünfjahresscheiben.

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.11.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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13.11.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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26.11.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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17.12.2018 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig